Es ist rechtlich möglich, Markenrechte zu verkaufen. Markenrechte können ganz oder teilweise auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen werden. Markenrechte können auch kraft Gesetzes auf die Erben des Markeninhabers übergehen.
Wie die Übertragung von Marken durch einen Markenübertragungsvertrag funktioniert, welchen Inhalt ein solcher Vertrag haben muss und ob der neue Inhaber in das Markenregister eingetragen werden muss, wird im folgenden Beitrag erläutert.