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​​Das sollten Unternehmer beim Löschen von Google Bewertungen beachten

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Nie waren Bewertungen auf Google für Einzelhändler und Gastronomen wichtiger als jetzt. Kein Wunder, dass sich Selbstständige regelmäßig über ungerechte negative Bewertungen ärgern. Schließlich können diese  geschäftsschädigende Auswirkungen haben! Daher ist es wichtig zu wissen, wie man negative Google-Bewertungen – zum Beispiel mit der Hilfe von Dein-Ruf.de – professionell löschen lassen kann.

Inhalt
Bewertungen löschen lassen
Bewertungen löschen lassen - Hilfe vom Anwalt bei dein-ruf.de

1. Wie wichtig sind Google-Bewertungen für Gewerbetreibende?

Fast jeder User nutzt im Internet eine Suchmaschine wie zum Beispiel Google. 3,5 Milliarden Suchanfragen werden nach Angabe des Internetgiganten weltweit täglich eingegeben. In vielen Fällen suchen User hier nach Fachärzten, Restaurants oder sonstigen Dienstleistern.

Nicht zu übersehen sind dabei die Bewertungen des jeweiligen Unternehmens, die rechts neben dem Suchergebnis eingeblendet werden. Welcher Dienstleister hier nicht durchschnittlich mindestens vier Sterne vorzeigen kann, muss sich möglicherweise auf Umsatzeinbußen gefasst machen. Denn Interessenten könnten sich aufgrund von negativen Google-Bewertungen lieber der Konkurrenz zuwenden.

Die Rezensionen eines Unternehmens beeinflussen aber nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch die Sichtbarkeit der Firma im Internet. Wenn User beispielsweise nach „Hausarzt Berlin“ suchen, werden ihnen jene Ärzte zuerst angezeigt, die viele positive Rezensionen vorweisen können. Unternehmern ist es damit leider kaum möglich, sich diesem Bewertungsdruck zu entziehen. Zusätzlich erschwerend ist, dass Google-Profile nicht einmal gelöscht werden können. Nur eine Kennzeichnung als „geschlossen“ ist möglich – doch selbst dann ist das Profil noch immer öffentlich sichtbar.

2. Sollten Unternehmer Rezensionen kaufen?

Jedem Firmeninhaber dürfte also klar sein, dass Google-Bewertungen den Erfolg ihres Unternehmens stark beeinflussen. Doch was sollten sie tun, wenn sie noch nicht genügend Bewertungen erhalten haben? Oder ein paar negativen Bewertungen die Gesamtnote stark verschlechtern?

Für dieses Problem haben zahlreiche Dienstleister eine scheinbar einfache Lösung parat: Mit der kurzen Suchanfrage „Bewertung kaufen“ stoßen hilfesuchende Unternehmer auf Agenturen, die für erschwingliche Preise Fake-Bewertungen anbieten. Doch damit können sich Unternehmer großen Ärger einhandeln. Denn Portale wie Google bestrafen mittlerweile das Fälschen von Rezensionen und löschen mitunter die betroffene Rezension, wenn sich die IP-Adressen wiederholen oder ein Unternehmen in sehr kurzer Zeit ungewöhnlich viele positive Bewertungen sammelt.

Darüber hinaus ist der Kauf von Bewertungen laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb illegal. Anbieter von gefälschten Rezensionen behaupten oftmals, dass ihr Angebot rechtmäßig sei, da die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen angeblich von den Verfassern der Bewertungen getestet werden. Doch diese Behauptung entspricht meistens nicht der Wahrheit. Die einzig legale Ausnahme ist die sogenannte Vermittlung von Produkttestern. Diese müssen sich allerdings in der Rezension als solche offen zu erkennen geben.

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3. So erhalten Unternehmer viele positive und authentische Bewertungen

Besser, als die Rezensionen zu kaufen, sollten Firmeninhaber neue positive Bewertungen von echten Kunden gewinnen. Beispielsweise könnten Unternehmer ihre zufriedenen Nutzer gezielt zu einer Bewertung aufrufen. Das klappt am besten nach erfolgreichem Abschluss eines Auftrags oder eines Produktkaufs. Im besten Fall sollten Firmeninhaber den passenden Bewertungslink gleich mitversenden. So muss der Kunde nur noch auf den Link klicken und kann innerhalb von wenigen Sekunden eine Bewertung für das Unternehmen abgeben.

Der Bewertungslink von Google lässt sich sehr leicht generieren. Hier geht’s zur Anleitung. Darüber hinaus könnten Unternehmer ihren Kunden einen Anreiz wie zum Beispiel einen Rabatt-Gutschein für den nächsten Einkauf anbieten, um die Zahl der Rezensionen zu erhöhen. Empfehlung: Unternehmer sollten den Google-Bewertungslink im besten Falle per WhatsApp an Kunden versenden. So können die Nutzer von unterwegs per Smartphone in kurzer Zeit eine positive Bewertung abgeben!

4. So sollten Firmen auf negative Bewertungen reagieren

Marketingagenturen und ähnliche Dienstleister vertreten die Auffassung, dass Unternehmer zu Rezensionen immer öffentlich mit einem Kommentar antworten sollten. Nur mit dieser öffentlichen Stellungnahme könnten sie sich lösungsorientiert und transparent für Kunden und Interessenten präsentieren. Das klingt erstmal wie ein guter, sinnvoller Tipp. Aber zu bedenken bleibt: Wenn die Bewertung kommentiert wird, wird sie unter Umständen unlöschbar.

Unternehmer können sich also mit einer vorschnellen Reaktion die Chance verbauen, um ungerechte negative Bewertungen löschen zu lassen. Der Berliner Rechtsanwalt Immanuel Schulz rät deshalb dringend dazu, einen kühlen Kopf zu bewahren:

„Unternehmer sollten eine ungerechte negative Bewertung auf keinen Fall kommentieren – auch, wenn es schwerfällt. Betroffene sollten besser zunächst prüfen lassen, ob die Rezension gelöscht werden kann. Das ist auch im Hinblick auf die Gesamtbewertung Ihres Unternehmens immer der bessere Weg.“

Immanuel Schulz - dein-ruf.de

5. So werden ungerechte negative Google-Bewertungen entfernt

Ungerechtfertigte Rezensionen können gelöscht werden, wenn sie Straftatbestände wie Verleumdungen, Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten und damit nicht den Richtlinien von Google entsprechen. Betroffene Unternehmer können diese Bewertungen mithilfe des Flaggensymbols als „unangemessen“ melden oder sich direkt an den Google-Support wenden.

Empfehlung: Wenn möglich, sollten Unternehmer immer zunächst versuchen, negative Bewertungen entfernen zu lassen als neue positive Rezensionen hinzuzufügen. Besonders, wenn das betroffene Profil noch wenige Bewertungen aufweist. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen zehn positive fünf Sterne Rezensionen hat und nun durch einen einzigen unzufriedenen Kunden eine schlechte 1-Stern-Bewertung erhält, fällt die Gesamtnote von 5,0 auf 4,6 Sterne. Der Firmeninhaber müsste nun sage und schreibe mehr als 70 neue positive Bewertungen sammeln, um seine perfekte Gesamtnote von 5,0 Sternen wiederzuerlangen.

6. Unternehmer sollten negative Bewertungen löschen lassen - vom Spezialisten

In einfachen und offensichtlichen Fällen ist es möglich, eine ungerechte Bewertung selbst zu entfernen. Doch sehr oft meldet sich der Google-Support nicht bei den betroffenen Unternehmern, da die Beschwerde für nicht relevant gehalten wird. Denn Firmeninhaber müssen hier juristisch korrekt beschreiben, warum die Rezension unrechtmäßig ist und gelöscht werden muss. Das ist natürlich für Unternehmer ohne vorheriges Jura-Studium schwer zu bewerkstelligen.  

Doch ohne die richtige juristische Argumentation leitet Google nicht mal ein Prüfverfahren ein, wie der Betreiber von Dein-Ruf.de Imanuel Schulz erläutert:

„Bei dem Suchmaschinengiganten arbeiten die besten Juristen, die auf Ihren kleinsten Fehler warten, um die Bewertung nicht entfernen zu müssen. Wenden Sie sich daher besser gleich an einen Experten und riskieren Sie nicht, dass Ihre Rezension aufgrund einer falschen Begründung unlöschbar wird!“

7. Das kostet das Entfernen einer schlechten Rezension durch einen Anwalt

Die erste unverbindliche Beratung und Analyse der Bewertung ist bei den Anwälten von Dein-Ruf.de komplett kostenlos. In einem ersten Gespräch werden Unternehmer zunächst über die Erfolgschancen zur Entfernung der Rezension aufgeklärt. Erst danach entscheidet der Firmeninhaber, ob er den Anwalt beauftragen möchte. Die Entfernung einer Google-Bewertung kostet pauschal 189 Euro netto, wobei Rabatte bei mehreren Löschungen möglich sind. In manchen Fällen trägt auch die Rechtsschutzversicherung die Kosten, sodass das professionelle Entfernen einer Bewertung unter Umständen sogar kostenlos ist. 

Unternehmer, die eine ungerechte negative Google-Bewertung löschen lassen möchten, können sich über ihre Rechte auf Dein-Ruf.de informieren. Die Experten unterstützen Firmeninhaber gerne bei der stressfreien Entfernung einer ungerechtfertigten Bewertung – zu kostengünstigen und transparenten Konditionen!

Bilderquellennachweis: © Olivier-Le-Moal| PantherMedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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