Sofortkontakt

Abmahnung im Markenrecht erhalten? Jetzt richtig reagieren und teure Fehler vermeiden

geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Sie haben eine Abmahnung im Markenrecht erhalten und sollen innerhalb weniger Tage eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder mehrere tausend Euro bezahlen?

Dann befinden Sie sich in einer Situation, die viele Unternehmen, Onlinehändler, Agenturen, Start-ups und Selbständige überrascht. Die gesetzten Fristen sind häufig kurz, die Forderungen erheblich und die rechtlichen Folgen oft schwer überschaubar.

Der wichtigste Hinweis vorweg:

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und lassen Sie die Frist nicht verstreichen.

Nicht jede Markenabmahnung ist berechtigt. Gleichzeitig können vorschnelle Entscheidungen oder Fristversäumnisse erhebliche Kosten verursachen. Je früher die rechtliche Situation geprüft wird, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, Risiken zu reduzieren und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

Als auf Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Mandanten bundesweit bei der Prüfung und Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen. Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit finden Sie auf unserer Seite Anwalt Markenrecht Köln.

Haben Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten oder möchten Sie Ihre Markenrechte durchsetzen?

Jetzt Markenabmahnung prüfen lassen und Fristen einhalten

Die Anwälte von Obladen & Gässler unterstützen Unternehmen, Onlinehändler, Agenturen, Start-ups und Selbständige bundesweit bei der Prüfung und Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen.

Wir prüfen für Sie insbesondere:

✓ Ist die Markenabmahnung überhaupt berechtigt?

✓ Muss die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

✓ Sind die geltend gemachten Anwaltskosten angemessen?

✓ Sind Schadensersatzforderungen berechtigt und der Höhe nach gerechtfertigt?

✓ Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

✓ Wie lassen sich finanzielle Risiken und Folgekosten reduzieren?

Lassen Sie Ihre Abmahnung im Markenrecht frühzeitig prüfen und vermeiden Sie kostspielige Fehler.

Kontaktieren Sie uns gern für eine erste rechtliche Einschätzung unter (0221) 800 676 80. Wir prüfen Ihren Fall kurzfristig und zeigen Ihnen die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsoptionen auf.

Das sagen unsere zufriedenen Mandanten:

  • Google Icon
    Sandra Ullmann
    Ich kann Herr Obladen nur wärmstens empfehlen!
    Von Anfang an war ich beeindruckt von seiner Zuverlässigkeit und Professionalität. Er hat sich schnell um mein Anliegen gekümmert und alle notwendigen Schritte zügig eingeleitet. 

    Besonders hervorheben möchte ich sein echtes Interesse an meinem Fall. Er hat sich die Zeit genommen, um alle meine Fragen ausführlich zu beantworten und mir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Dank seiner schnellen und kompetenten Hilfe konnte ich mein Anliegen erfolgreich abschließen. Ich bin sehr dankbar für die hervorragende Zusammenarbeit und würde ihn jederzeit wieder in Anspruch nehmen!

    Vielen Dank!
    Liebe Grüße S.Ullmann
    Sandra Ullmann Google Icon
  • Google Icon
    Paul Werner
    Wir werden seit längerer Zeit im Markenrecht von der Kanzlei Obladen Gaessler vertreten. Von der Markeneintragung bis zur Verteidigung der Marke und der Abwehr markenrechtlicher Ansprüche von Mitbewerbern vertrauen wir der Kanzlei voll und ganz. Kompetent, unkompliziert, freundlich und transparent. Man muss keine Angst davor haben, dass Kosten urplötzlich explodieren. Jederzeit zu empfehlen
    Paul Werner Google Icon
  • Google Icon
    GY
    Herr Obladen und sein Team haben mich sehr gut bezüglich einer Markenanmeldung beraten. Von der ersten Anfrage bis zur abschließenden Markenanmeldung verlief alles reibungslos & ich fühlte mich durchgehend gut aufgehoben. Nur zu empfehlen!
    GY Google Icon
  • Google Icon
    Viktoria Totska
    Top Vertretung im Markenrecht. Mir wurde wirklich sehr gut, empathisch und erfolgreich geholfen. Das Verfahren wurde durch den Einsatz der Kanzlei Obladen Gaessler eingestellt. Im Markenrecht jederzeit zu empfehlen.
    Viktoria Totska Google Icon
  • Anwalt DE Logo
    S. K.
    Sehr zufrieden im Markenrecht
    Markenrecht


    „Sehr gute Beratung im Markenrecht. Viele Unklarheiten konnten geklärt werden. Markenanmeldung ging dann auch so durch. Jederzeit zu empfehlen.“
    S.K. Anwalt DE Icon Alternative
  • Anwalt DE Logo
    J. L.
    Hervorragende Unterstützung bei der DPMA-Anmeldung
    Markenrecht


    „Herr Obladen hat mich bei der Markenanmeldung beim DPMA sehr kompetent und zuverlässig unterstützt. Besonders hervorzuheben sind seine fachliche Kompetenz, die strukturierte Vorgehensweise und die verständliche Erklärung der rechtlichen Schritte. Die Zusammenarbeit war professionell, transparent und sehr angenehm. Klare Empfehlung.“
    J.L. Anwalt DE Icon
  • Anwalt DE Logo
    R. M.
    Markenanmeldung
    Markenrecht


    „Ich habe sehr gute Erfahrung bei der Beratung rund um meine Markenanmeldung gemacht. Das Erstgespräch war schon informativ und auch später war die Kanzlei Obladen Gaessler sehr kompetent in der Beratung. Jederzeit gerne wieder.“
    R.M. Anwalt DE Icon
  • Anwalt DE Logo
    P. N.
    Top Beratung im Markenrecht
    Markenrecht


    „Wir haben mit der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sowohl unsere Marke als auch ein Design angemeldet und sind sehr zufrieden gewesen. Sämtliche Fragen wurden im Vorfeld beantwortet, sodass die Anmeldung dann zügig vorgenommen werden konnte. Nun lassen wir uns auch Verträge und AGB, Impressum usw. anfertigen. Wir können die Kanzlei sehr empfehlen“
    P.N. Anwalt DE Icon
Inhalt

1. Das Problem: Warum eine Markenabmahnung ernst genommen werden sollte

Abmahnung im Markenrecht
Sie haben Fragen zum Thema Abmahnung im Markenrecht? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter (0221) 800 676 80 oder per E-Mail an ka*****@**************er.de

Eine Abmahnung im Markenrecht ist mehr als nur ein anwaltliches Schreiben. Häufig werden Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten gleichzeitig geltend gemacht.

Besonders problematisch sind die kurzen Fristen. Viele Betroffene fühlen sich unter Druck gesetzt und treffen vorschnelle Entscheidungen. Nicht selten wird die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben oder die Forderung ohne weitere Prüfung bezahlt.

Genauso riskant ist es jedoch, die Abmahnung vollständig zu ignorieren. In diesem Fall drohen häufig einstweilige Verfügungen, gerichtliche Verfahren und zusätzliche Kosten.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und hilft dabei, die richtige Strategie zu entwickeln.

2. Abmahnung erhalten: Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir grundsätzlich folgende Schritte:

1. Frist notieren

Markenabmahnungen enthalten häufig Fristen von wenigen Tagen. Diese sollten unbedingt beachtet werden.

2. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung kann langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten

Nicht jede Kosten- oder Schadensersatzforderung ist automatisch berechtigt.

4. Rechtliche Prüfung veranlassen

Je früher die Situation geprüft wird, desto größer sind regelmäßig die Handlungsmöglichkeiten.hen Auswirkungen erheblich sein. Eine strategische und juristisch fundierte Bewertung schafft Klarheit und schützt Ihr Unternehmen vor unnötigen Risiken.

3. Diese Fehler sollten Sie vermeiden

In unserer Beratungspraxis beobachten wir immer wieder dieselben Fehler.

Fehler Nr. 1: Die Abmahnung ignorieren

Wer gar nicht reagiert, riskiert gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

Fehler Nr. 2: Die Unterlassungserklärung sofort unterschreiben

Viele Unterlassungserklärungen gehen deutlich weiter als erforderlich und können jahrelange Verpflichtungen begründen.

Fehler Nr. 3: Forderungen ungeprüft bezahlen

Nicht jede Forderung ist berechtigt oder in der geltend gemachten Höhe durchsetzbar.

Fehler Nr. 4: Direkt mit der Gegenseite verhandeln

Unüberlegte Aussagen können die eigene Position verschlechtern.

4. Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da!

Eine markenrechtliche Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung eines Markeninhabers oder sonstigen Berechtigten, eine geltend gemachte Markenrechtsverletzung zu unterlassen.

Ziel der Abmahnung ist es, einen Rechtsstreit möglichst ohne gerichtliches Verfahren zu lösen. Der Anspruchsteller macht geltend, dass durch die Nutzung eines Zeichens, einer Bezeichnung oder eines Logos Markenrechte verletzt wurden.

Typische Fälle betreffen:

  • Produktbezeichnungen
  • Logos
  • Unternehmenskennzeichen
  • Domains
  • Amazon-Angebote
  • eBay-Angebote
  • Social-Media-Auftritte
  • Werbemaßnahmen

Wichtig: Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss stets im Einzelfall geprüft werden.

Wenn Sie wissen möchten, wann überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt, finden Sie hierzu ausführliche Informationen in unserem gesonderten Beitrag zur Markenrechtsverletzung.

5. Welche Ansprüche enthält eine Markenabmahnung?

Bei einer berechtigten Markenabmahnung können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden.

Unterlassungsanspruch

Der Markeninhaber verlangt, dass die beanstandete Nutzung künftig unterlassen wird.

Auskunftsanspruch

Häufig werden Informationen über Umsätze, Verkaufszahlen, Bezugsquellen oder Lieferanten verlangt.

Der Auskunftsanspruch dient regelmäßig dazu, mögliche Schadensersatzansprüche zu berechnen.

Schadensersatzanspruch

Bei einer schuldhaften Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich Schadensersatz verlangt werden.

Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Zusätzlich werden häufig die Kosten der Abmahnung geltend gemacht.

Vernichtungs- und Rückrufansprüche

Je nach Sachverhalt können weitere Ansprüche bestehen.

6. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Unterlassungserklärung ist häufig der wichtigste Bestandteil einer Markenabmahnung.

Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten dauerhaft zu unterlassen. Verstöße können erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Deshalb sollte eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschrieben werden.

In vielen Fällen kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Ziel ist es, unnötige Risiken zu vermeiden und gleichzeitig berechtigte Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Unterlassungserklärung erhalten?

Lassen Sie die Erklärung vor einer Unterschrift anwaltlich prüfen. Eine einmal abgegebene Erklärung kann über viele Jahre Wirkung entfalten.

Urheberrecht im Internet

Mehr zur zum Thema Urheberrecht im Internet lesen Sie in diesem Beitrag.

7. Welche Fristen gelten bei einer Markenabmahnung?

Markenabmahnungen enthalten häufig kurze Fristen von wenigen Tagen.

Diese Fristen sollten ernst genommen werden. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert gerichtliche Maßnahmen und zusätzliche Kosten.

Kurze Fristen bedeuten jedoch nicht, dass Forderungen ungeprüft akzeptiert werden müssen. Vielmehr sollte die verbleibende Zeit genutzt werden, um die Situation professionell bewerten zu lassen.

8. Wann ist eine markenrechtliche Abmahnung unberechtigt?

Nicht jede Markenabmahnung ist berechtigt.

Eine Abmahnung kann beispielsweise unberechtigt sein, wenn:

  • keine Markenrechtsverletzung vorliegt,
  • keine Verwechslungsgefahr besteht,
  • die Marke nicht wirksam geschützt ist,
  • Ansprüche verjährt sind,
  • die Nutzung rechtlich zulässig war,
  • einzelne Forderungen überhöht sind.

Ob eine unberechtigte Abmahnung im Markenrecht vorliegt, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Unberechtigte Markenabmahnung erhalten?

Lassen Sie die Ansprüche prüfen. Nicht selten bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten oder Ansatzpunkte zur Reduzierung der Forderungen.

9. Schadensersatz bei Markenabmahnungen

Neben dem Unterlassungsanspruch verlangen Markeninhaber häufig Schadensersatz.

Bei einer schuldhaften Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber grundsätzlich zwischen verschiedenen Berechnungsmethoden wählen.

Konkreter Schaden

Es wird der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt.

Verletzergewinn

Der durch die Nutzung erzielte Gewinn kann herausverlangt werden.

Lizenzanalogie

Es wird berechnet, welche Lizenzgebühr bei einer rechtmäßigen Nutzung angefallen wäre.

Schadensersatzforderung erhalten?

Die Höhe der Forderung sollte stets geprüft werden. Nicht selten lassen sich Schadensersatzforderungen reduzieren oder erfolgreich angreifen.

Strafverfahren im Markenrecht

Mehr zum Thema Strafverfahren im Markenrecht lesen Sie in diesem Beitrag.

10. Welche Kosten drohen bei einer Markenabmahnung?

Die Kosten einer Markenabmahnung können erheblich sein.

Typische Kostenpositionen sind:

  • Rechtsanwaltskosten der Gegenseite
  • eigene Rechtsanwaltskosten
  • Schadensersatzforderungen
  • Gerichtskosten

Da im Markenrecht häufig hohe Streitwerte angesetzt werden, können bereits außergerichtliche Verfahren Kosten im vierstelligen Bereich verursachen.

Hohe Kostenforderung erhalten?

Lassen Sie die Berechnung prüfen. Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt oder der Höhe nach gerechtfertigt.

Mehr zu unseren Leistungen im Wettbewerbsrecht hier.

11. Abmahnung wegen einer Wortmarke

Viele Markenabmahnungen betreffen eingetragene Wortmarken.

Eine Wortmarke schützt eine bestimmte Bezeichnung unabhängig von ihrer grafischen Gestaltung. Bereits ähnliche Begriffe oder Produktnamen können daher zu markenrechtlichen Konflikten führen.

Besonders häufig betroffen sind:

  • Produktnamen
  • Unternehmensnamen
  • Domains
  • Werbeaussagen

Vor der Einführung neuer Bezeichnungen empfiehlt sich regelmäßig eine Markenrecherche.

12. So unterstützen wir Sie bei einer Markenabmahnung

Bei einer markenrechtlichen Abmahnung kommt es häufig auf schnelles und zugleich überlegtes Handeln an.

Die Rechtsanwälte von Obladen & Gässler beraten Unternehmen, Onlinehändler, Agenturen, Start-ups und Selbständige bundesweit bei der Abwehr und Prüfung markenrechtlicher Abmahnungen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
  • Prüfung und Anpassung von Unterlassungserklärungen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Reduzierung von Kosten- und Schadensersatzforderungen
  • Verhandlungen mit der Gegenseite
  • gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung

Abmahnung im Markenrecht erhalten? Handeln Sie jetzt.

Bei Markenabmahnungen laufen die Fristen häufig nur wenige Tage.

Je früher die Angelegenheit geprüft wird, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, Risiken zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Lassen Sie Ihre Markenabmahnung jetzt durch die spezialisierten Anwälte von Obladen & Gässler prüfen.

Wir beantworten für Sie unter anderem folgende Fragen:

✓ Ist die Abmahnung berechtigt?

✓ Muss die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

✓ Sind die geltend gemachten Kosten angemessen?

✓ Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

 

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Markenabmahnung.

13. Fazit zum Thema Abmahnung im Markenrecht

  • Eine Abmahnung im Markenrecht sollte immer ernst genommen werden.
  • Nicht jede Markenabmahnung ist berechtigt.
  • Unterlassungserklärungen sollten niemals ungeprüft unterschrieben werden.
  • Neben Unterlassungsansprüchen drohen häufig Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche.
  • Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann Risiken und Kosten deutlich reduzieren.

14. Häufig gestellte Fragen zu Abmahnungen im Markenrecht

Was ist eine Abmahnung im Markenrecht?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine geltend gemachte Markenrechtsverletzung zu unterlassen.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein. Eine Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden.

Wann ist eine Markenabmahnung unberechtigt?

Beispielsweise wenn keine Markenrechtsverletzung vorliegt oder einzelne Forderungen rechtlich nicht durchsetzbar sind.

Was passiert, wenn ich eine Markenabmahnung ignoriere?

Es drohen gerichtliche Verfahren, einstweilige Verfügungen und zusätzliche Kosten.

Wie hoch kann Schadensersatz im Markenrecht sein?

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann je nach Marke und Nutzung erheblich ausfallen.

Was kostet eine Markenabmahnung?

Die Kosten hängen insbesondere vom Streitwert und den geltend gemachten Ansprüchen ab.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Idealerweise unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung, um Fristen einzuhalten und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

Bildquellennachweis: KI | ChatGPT.com

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen unter anderem im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
Teilen: 
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Kategorien
Neueste Beiträge
Copyright 2011 - 2022 OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte. | Alle Rechte vorbehalten
Obladen Gäßler Rechtsanwälte GbR 328 Bewertungen auf ProvenExpert.com
crosschevron-down