Das Patentrecht schützt Erfindungen auf dem Gebiet der Technik.
Beim Designrecht geht es traditionell um verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Urheberrecht, Markenschutz und Design.
Patente begegnen uns täglich – oftmals völlig unbewusst. Sei es der Scheibenwischer, der Kaffeefilter, der Reißverschluss, der BH oder das Autobahnkreuz: den erfolgreichsten Patenten lag oftmals eine simple Idee zugrunde. Es ist daher umso wichtiger, dass diese auch ausreichend vor Nachahmungen geschützt werden.
In vielen Fällen ist das Design der identitätsstiftende Faktor eines Unternehmens. Denken wir nur an die Produkte der Firma Apple, den Barcelona Chair von Ludwig Mies van der Rohe oder das prägende Design des VW Käfers.
Das Problem bei guten Designs: der Entwicklung eines guten Designs liegen etliche Stunden harter Arbeit und oftmals große Investitionen zugrunde. Ist das Design jedoch einmal bekannt, kann es praktisch von jedem nachgeahmt werden und zu deutlich geringeren Verkaufspreisen angeboten werden.
Um Nachahmungen zu verhindern, sollte man Designs und Patente schützen lassen.
Wir unterstützen und begleiten Erfinder und Designer bei der Anmeldung von Patenten bei den Patentämtern.
Wir verfolgen die unerlaubte Nutzung von Plagiaten konsequent außergerichtlich und/oder gerichtlich durch einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen.
Auf der anderen Seite vertreten wir Sie bei patentrechtlichen Abmahnungen. Im Falle von unberechtigten Abmahnungen verteidigen wir Sie und setzen gegebenenfalls Gegenansprüche durch.
Sollte die Komplexität eines Falles dies erfordern, können wir mit uns kooperierende Patentanwälte hinzuziehen.
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