OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte – Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Marke und helfen Ihnen bei einer Markenrechtsverletzung!
Als Anwälte für Markenrecht in Köln schützen wir Bezeichnungen von Produkten, Werken und Dienstleistungen.
Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel sind für Unternehmen wichtige Wirtschaftsgüter und von unschätzbarem Wert, da sie das Identifikationsmittel für Produkte und Dienstleistungen darstellen. Eine Marke schafft Wiedererkennbarkeit und Vertrauen bei den Kunden und kann somit einen Großteil des Unternehmenswertes ausmachen.
Die Verwendung von Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen führt zu einer hohen Identifizierung mit dem eigenen Unternehmen. Um das eigene Kennzeichen zu schützen, reicht in der Regel die Benutzung nicht, vielmehr wird erst durch Eintragung des Kennzeichens als Marke ein Schutz gegen Dritte erreicht. Der Anmeldeprozess beginnt bereits bei der Markenfindung, er geht über das Eintragungsverfahren bis hin zu einer effektiven Markenüberwachung.
In einer globalen Welt sehnen sich immer mehr Verbraucher nach Regionalität. Um dieses Bedürfnis zu befriedigen, setzen viele Erzeuger/Hersteller auf geschützte Herkunftsangaben (geschützte geographische Angaben g.g.A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.). Diese sichern durch eine Anmeldung die Verbindung eines Produktes zu einer geographischen Herkunft und bieten zusätzlichen Schutz.
In den letzten 14 Jahren haben wir hunderte markenrechtliche Abmahnungen bearbeitet und etliche Gerichtsverfahren geführt. Wir haben über 300 nationale und internationale Marken beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beim europäischen Markenamt (EUIPO) und beim internationalen Markenamt (WIPO) erfolgreich angemeldet.
Mit unserer Kanzlei haben Sie daher einen starken, erfahrenen und zuverlässigen Partner auf Ihrer Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihre Marke effektiv zu schützen und rechtlich sicher zu verwerten.
Der Anmeldeprozess einer Marke beginnt bei der Markenfindung und führt über das Eintragungsverfahren bis hin zur effektiven Markenüberwachung. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch diesen gesamten Prozess.
Nur wer seine Marke geschützt hat, ist auf der sicheren Seite. Denn der Inhaber der Marke kann jetzt damit machen, was er will. Nur er darf die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen benutzen.
Im Markenrecht melden wir deshalb Ihre Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Dabei sehen wir uns als Ihre stetigen Begleiter während des gesamten Anmeldeprozesses.
Das bedeutet, dass wir Ihr Zeichen auf die sogenannte Eintragungsfähigkeit hin prüfen. Absolute Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG wie die fehlende konkrete Unterscheidungskraft oder das Freihaltebedürfnis stehen einer Anmeldung entgegen. Solche Zeichen werden von den Markenämtern nicht eingetragen.
Ebenso prüfen wir, ob es bereits eingetragene Marken gibt, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht. Werden identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen genutzt, droht ein Widerspruch gegen die Eintragung oder gar eine Abmahnung.
Wir geben Ihnen wertvolle Hilfestellung und melden Ihre Marke fachmännisch an.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter: (0221) 800 676 80.
Damit Sie Ihre Marken wirtschaftlich gut und rechtlich sicher verwerten können, fertigen wir für Sie Markenlizenzverträge an. Über diese können Sie Dritten Nutzungsrechte an Ihrer Marke einräumen.
Im Rahmen der üblichen Grenzen der Vertragsfreiheit können Sie Umfang und Inhalt dieser Lizenzverträge weitestgehend frei vereinbaren. So können Sie bspw. Nutzungsrechte ausschließlich (d.h. nur an einen einzelnen Lizenznehmer) oder nicht ausschließlich (Einräumung der Nutzungsrechte an mehrere gleichzeitig) vergeben werden. Zu regeln ist, ob Unterlizenzen eingeräumt werden sollen und ob Lizenzen und Unterlizenzen übertragbar sein sollen. Auch die Folgen bei Kündigung des Markenlizenzvertrages sind zu berücksichtigen.
Weitreichende Folgen bringt auch eine Insolvenz des Lizenzgebers oder des Lizenznehmers mit sich. Was mit der Lizenz in einem solchen Fall passiert, hängt maßgeblich von den vertraglichen Ausgestaltungen des Lizenzvertrages ab.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung dieser Verträge, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Wir verteidigen Sie gegen Abmahnungen oder Klagen und einstweillige Verfügungen im Markenrecht. Auf der anderen Seite führen wir selbstredend auch Prozesse auf aktiver Seite und helfen Ihnen dabei, dass Ihre Marke weiter als Alleinstellungsmerkmal am Markt bestehen bleibt.
Markenverletzungen können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Dabei kommt es vermehrt vor, dass Markenverletzungen nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden. Wir vertreten Sie gegen die Staatsanwaltschaft in solchen Markenstrafverfahren. Oftmals geht es hier darum, eine (hohe) Geldstrafe oder sogar Gefängnis zu verhindern. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Artikel Das Strafverfahren im Markenrecht - Was Sie wissen müssen.
Wir bieten nicht nur rechtliche Vertretung, sondern auch umfassende Beratung. Dazu gehört die strategische Planung Ihres Markenportfolios, die Überwachung der Marktaktivitäten Ihrer Wettbewerber und die Entwicklung präventiver Maßnahmen zum Schutz Ihrer Markenrechte. So stellen wir sicher, dass Ihre Marke langfristig erfolgreich und geschützt bleibt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns doch einfach an - wir freuen uns auf Sie!
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