Als Anwälte für Medienrecht in Köln stehen wir an ihrer Seite, damit das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht zur Verleumdung missbraucht wird. In unserer heutigen, stark vernetzten Gesellschaft ist der Schutz Ihrer Rechte von größter Bedeutung, besonders angesichts der Herausforderungen und Möglichkeiten, die das Internet und die sozialen Medien bieten.
In einer freien Gesellschaft ist es essentiell, über aktuelle Themen und interessante Entwicklungen möglichst uneingeschränkt zu informieren. Gleichzeitig hat jede Person ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre und Wahrhaftigkeit.
Dieses Spannungsfeld ist besonders im Medienrecht von zentraler Bedeutung, da hier die Grundrechte aus Artikel 5 des Grundgesetzes – Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung – gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes abgewogen werden müssen.
Das Internet hat diese Problematik weiter verschärft. Während traditionelle Presseorgane einer publizistischen Sorgfaltspflicht unterliegen, können heute praktisch alle Internetnutzer über verschiedene Plattformen ihre Meinung verbreiten.
Social Media Plattformen wie Facebook, Twitter, YouTube und zahlreiche Blogs sind regelmäßig Ausgangspunkt medienrechtlicher Auseinandersetzungen, die oft in sogenannten "Shitstorms" eskalieren. Hierbei sehen sich viele Personen einer Flut von negativen Kommentaren und Verleumdungen ausgesetzt, die erheblichen Schaden anrichten können.
Robert Gaessler ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht seit dem Jahr 2015 und ihr Ansprechpartner, wenn es um medienrechtliche Fragen geht.
Wir beraten und vertreten Sie gerne im Medienrecht, wenn Ihre Rechte durch Dritte im Internet oder den klassischen Printmedien verletzt werden. Hier stehen den Betroffenen regelmäßig Unterlassungs-, Widerrufs- oder Gegendarstellungsansprüche zu. Ferner können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Ein zentrales Thema im Medienrecht ist die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen, welche nicht immer einfach ist. Grundsätzlich sind Meinungen durch ein Dafür- oder Dagegenhalten gekennzeichnet und stellen subjektive Stellungnahmen dar. Tatsachenbehauptungen hingegen sind objektiv und prinzipiell beweisbar.
Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen gehen wir konsequent vor. Aber auch bei Meinungsäußerungen wird oftmals - gerade im Internet - die Grenze der Zulässigkeit überschritten, sei es, dass Beleidigungen ausgesprochen werden oder sog. Schmähkritik geäußert wird. Mitunter fehlt es der Äußerung fehlt an jeglichem Tatsachenkern. Das kann z.B. bei Bewertungen der Fall sein, bei denen inhaltlich nichts ausgeführt wird, sondern lediglich eine Sterne-Bewertung abgegeben wird. Wenn der Einstufung kein entsprechender Sachverhalt zugrunde liegt, kann die Bewertung trotz darin enthaltener Meinungsäußerung unzulässig sein.
Gerne prüfen wir hier Ihren Fall und informieren Sie über Ihre Erfolgsaussichten. Wenn Sie sich gegen eine Bewertung auf Google oder einer anderen Plattform wehren möchten, nutzen Sie einfach unseren Fragenbogen zur Löschung von Bewertungen.
Entweder gehen wir gegen die Person, die die Äußerung selbst getätigt hat vor oder gegen die Person, die die Äußerung verbreitet, bspw. ein Verlag oder auch Soziale Medien wie Facebook oder Instagram. Auf letzteren kommt es auch häufig zu Identitätsdiebstählen, bei denen Fake-Profile eröffnet werden. Erfahrungsgemäß lohnt es sich hiergegen rigoros vorzugehen und im Wiederholungsfalle ggfls. Schadensersatzforderungen auch gegenüber den Betreibern der Plattformen geltend zu machen.
Auch im Rahmen der Bildberichterstattung kann das Persönlichkeitsrecht von Personen verletzt werden. So kommt es häufig vor, dass Bilder ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Fehlt es dann an anderen Rechtfertigungsgründen nach dem Kunsturhebergesetz (so können bspw. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder solche, wo die Person nur als Beiwerk erscheint auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden) steht der gezeigten Person ein Unterlassungsanspruch und ggfls. - bei schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts - auch ein immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld) zu. Das gleiche gilt, wenn der Abgebildete vermeintlich unkenntlich gemacht wurde (etwa durch ein paar Augenbalken), gleichwohl tatsächlich erkennbar bleibt. Dies ist besonders relevant in der sog. Verdachtsberichterstattung, bei der es oftmals aufgrund der Art der Berichterstattung durch die Presse zu einer Vorverurteilung kommt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung der abgebildeten Person sind im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt auch, wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit erscheint. Allerdings muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, ob eine solche Veröffentlichung tatsächlich gerechtfertigt ist.
Wenn es zu einer unrechtmäßigen Veröffentlichung kommt, stehen den Betroffenen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Neben dem Unterlassungsanspruch kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Schmerzensgeld, bestehen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung und den Umständen des Einzelfalls.
Neben dem Schutz von Einzelpersonen unterstützen wir auch Pressetätigkeiten und schützen Presseerzeugnisse. Wir überprüfen die Zulässigkeit der Beschaffung von Informationen für Artikel oder Pressemitteilungen und inwiefern gesetzliche Vorschriften in Bezug auf Impressums-, Kennzeichnungs- und Sorgfaltspflichten beachtet werden müssen. Wir nehmen in diesen Zusammenhang auch Titelschutzanzeigen vor, mit denen Sie den Titel eines geplanten Buches, Magazins, Films etc. im Vorfeld schützen lassen können.
Ein weiterer Aspekt im Medienrecht betrifft die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Behörden nach dem IFG (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes). In bestimmten Fällen müssen solche Anträge - die im Prinzip jeder stellen kann - begründet werden. So z.B. wenn Rechte Dritter betroffen sind oder wenn es um den Schutz geistigen Eigentums oder von Geschäftsgeheimnissen geht. Hier empfiehlt sich die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwaltes, um eine fundierte Begründung zu formulieren und die Chancen auf Erfolg zu maximieren.
Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei ist es wichtig, den Antrag so präzise wie möglich zu formulieren, um die Bearbeitung zu erleichtern und die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Die Behörde hat dann in der Regel einen Monat Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.
Behörden sind grundsätzlich verpflichtet, die beantragten Informationen herauszugeben, es sei denn, es bestehen rechtliche Gründe, die einer Herausgabe entgegenstehen. Solche Gründe können der Schutz personenbezogener Daten, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder andere wichtige öffentliche Interessen sein. In solchen Fällen kann die Behörde den Antrag ganz oder teilweise ablehnen.
Als erfahrene Anwälte für Medienrecht in Köln sind wir Ihre kompetenten Partner, wenn es darum geht, Ihre Rechte im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht zu wahren. Egal ob es um die Entfernung unwahrer Tatsachenbehauptungen, den Schutz Ihrer Privatsphäre oder die Verteidigung Ihrer Pressetätigkeiten geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung, um sich effektiv gegen unzulässige Angriffe und Verletzungen Ihrer Rechte zu wehren.
Ein häufiges Problem, dem viele Unternehmen und Einzelpersonen im Internet begegnen, sind unfaire oder falsche Bewertungen. Diese können einen erheblichen negativen Einfluss auf das Ansehen und die wirtschaftliche Situation haben. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Löschung solcher Bewertungen und setzen uns dafür ein, dass unzulässige Inhalte schnell und effektiv entfernt werden.
Identitätsdiebstahl ist ein weiteres ernstzunehmendes Problem im digitalen Zeitalter. Fake-Profile in sozialen Netzwerken können großen Schaden anrichten und das Vertrauen in die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen nachhaltig beeinträchtigen. Wir helfen Ihnen dabei, gegen solche Fälle vorzugehen und Ihre Identität zu schützen.
Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Ein Unterlassungsanspruch kann dazu beitragen, dass rechtswidrige Äußerungen oder Veröffentlichungen zukünftig unterlassen werden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Das Medienrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das im digitalen Zeitalter zunehmend an Bedeutung gewinnt. Als Anwälte für Medienrecht in Köln stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite. Ob es um die Verteidigung Ihrer Rechte gegen Verleumdung und Beleidigung, den Schutz Ihrer Privatsphäre oder die Unterstützung bei der Pressetätigkeit geht – wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, um sich gegen unzulässige Angriffe und Verletzungen Ihrer Rechte effektiv zu wehren.
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