Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz im Markenrecht und Wettbewerbsrecht sowie im Urheberrecht und Medienrecht in Köln schützen die Anwälte der Kanzlei OBLADEN · GAESSLER Ihr geistiges Eigentum und unterstützen Sie bei der Entwicklung und der Verteidigung Ihrer Marken und Ideen!
Aufgrund unserer Spezialisierung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Rechtsanwalt Philipp Obladen) und Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht (Rechtsanwalt Robert Gäßler) verfügen wir über umfangreiches Fachwissen und eine mehr als 11-jährige Praxiserfahrung.
Wir agieren schnell und effizient, reagieren klug und besonnen und behalten dabei das Wohl unserer Mandanten stets im Auge.
Als Anwalt für Markenrecht unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und dem Schutz Ihrer Marke.
Dabei helfen wir Ihnen, indem wir alle rechtlichen Aspekte bei der Markenentwicklung übernehmen. So können Sie sich ganz Ihrer Kreativität widmen – wir kümmern uns um den Rechtsschutz!
Wir begleiten Sie bis hin zur Markenanmeldung. Gerade hier gibt es viele rechtliche Details zu beachten, wenn eine Marke neu eingetragen wird. Welche Angaben am besten zu Ihrer Marke passen und den optimalen Schutz bieten, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam.
Oft kommen Unternehmen mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt, ohne es überhaupt zu wollen. Dabei kann es sowohl vorkommen, dass Sie unabsichtlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, aber auch, dass Sie selbst einen unfairen Nachteil erfahren.
In beiden Fällen kann Ihnen ein Anwalt für Wettbewerbsrecht helfen, den Konflikt zu lösen.
Das Urheberrecht als Recht des geistigen Eigentums schützt zum einen die Leistungen von Kreativen und Künstlern, den Urhebern, wie z.B. Fotografen, Schriftstellern und Komponisten.
Zum anderen schützt es aber auch die wirtschaftliche Leistung der oftmals hinter den Künstlern stehenden Produzenten, ausübenden Künstlern sowie der Verlage als Leistungsschutzberechtigte.
Gegenstand des Presse- und Medienrechts ist häufig das Äußerungsrecht und die daraus mitunter resultierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Einerseits soll in einer freien Gesellschaft über Aktuelles und Interessantes möglichst frei informiert werden, andererseits besteht ein Recht des durch die Berichterstattung Betroffenen auf seine Privatsphäre.
Das Designrecht ist in einem eigenen Design Gesetz geregelt, aber traditionell versteht man darunter viele verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Design, Urheberrecht und Markenschutz.
Eingetragene Designs bzw. Geschmacksmuster schützen ästhetische Erscheinungsformen in ihrer Gestalt, Farbe und Form.
Gegenstand des Presse- und Medienrechts ist häufig das Äußerungsrecht und die daraus mitunter resultierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Einerseits soll in einer freien Gesellschaft über Aktuelles und Interessantes möglichst frei informiert werden, andererseits besteht ein Recht des durch die Berichterstattung Betroffenen auf seine Privatsphäre.
Informationspflicht gem. § 5b Abs. 3 UWG:
Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform kennstdueinen.de im Hinblick auf unsere Kanzlei abgegeben.
Über die plattforminterne Prüfung hinaus (hier abrufbar) versichern wir, dass wir im Falle eines Verdachts auf „unechte“ Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit unserer anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung bzw. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hinwirken werden.