Wortmarke eintragen: das Wichtigste auf einen Blick
Die Eintragung einer Wortmarke ist ein wichtiger Schritt, um die Markenidentität und den Schutz eines bestimmten Wortes oder einer Wortkombination im geschäftlichen Verkehr zu gewährleisten. Der Prozess der Markeneintragung bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die Möglichkeit, das intellektuelle Kapital zu sichern und vor unbefugter Nutzung zu schützen.
Sowohl Existenzgründer als auch etablierte Unternehmen sollten sich aufgrund der entscheidenden Rolle der Wortmarke für die Markenidentität von Unternehmen und Produkten der Bedeutung und der Vorteile der Eintragung von Wortmarken bewusst sein.
1. Was ist eine Wortmarke?
Eine Marke dient im Allgemeinen der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen und damit der Unterscheidung von Unternehmen und Produkten. Marken können z.B. ein Firmenlogo, ein Firmenname, ein Begriff oder ein Werbeslogan sein. Dies zeigt bereits, dass Marken, die durch das Markengesetz geregelt und geschützt werden, unterschiedliche Ausprägungen aufweisen können.
Wort-, Bild und Wort-Bild-Marke
Das Markenrecht kennt verschiedene Arten von Marken. Es gibt unter anderem Bildmarken, Wortmarken und Wort-Bild-Marken. Bei der Bildmarke handelt es sich um eine zweidimensionale Gestaltung, z.B. eines Gegenstandes, Piktogramms oder Symbols, die ohne Buchstaben, Zahlen oder zulässige Sonderzeichen auskommt. Die gestalterische Wiedergabe eines Buchstabens kann jedoch eine Bildmarke darstellen. Beispiele für Bildmarken sind der Mercedes-Stern oder die 4 Ringe der Automobilmarke Audi.
Im Gegensatz dazu besteht eine Wortmarke ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen und zulässigen Sonderzeichen. Die Wortmarke kommt ohne grafische Gestaltung oder Farben aus und kann auch aus mehreren Wörtern oder Einzelbuchstaben bestehen.
Die Wort-Bild-Marke ist eine Kombination aus Schrift und grafischen Elementen, z.B. die grafische Darstellung eines Produkt- oder Firmennamens. Der Firmenname kann auch mit einem Logo kombiniert dargestellt werden. Die Wort-Bild-Marke ist somit eine Kombination aus den Elementen einer Wortmarke und einer Bildmarke.
2. Was bedeutet eingetragene Wortmarke?
Um eine Wortmarke schützen zu lassen, muss diese beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) in München eingetragen werden. Der Markenschutz entsteht nicht, wie z.B. beim Urheberrecht, allein mit der Schaffung einer schutzfähigen Wortmarke, sondern erst mit der Anmeldung und Eintragung in das entsprechende Register.
Bei der Anmeldung einer Wortmarke beim DPMA wird nur eine bestimmte Abfolge von Buchstaben, Ziffern und zulässigen Sonderzeichen in das Register eingetragen. Diese Abfolge kann z.B. einen Produktnamen (z.B. "Meister Propper"), eine Zahlenkombination (z.B. "4711"), einen Firmennamen oder auch einen Slogan oder Claim (ein Satz oder Satzteil, mit dem ein Unternehmen in Verbindung gebracht wird - z.B. "Wir lieben Lebensmittel" - Edeka) ergeben.
Dabei wird die beim DPMA verwendete einheitliche Druckschrift und keine bestimmte Schriftart oder Farbe verwendet. Der Markenschutz erstreckt sich jedoch auf alle Darstellungsformen, Wiedergabeformen, Schriftarten oder Schriftschnitte in der eingetragenen Reihenfolge der Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.
3. Wie melde ich eine Wortmarke an?
Vor der Eintragung einer Marke als Wortmarke sollte geprüft werden, ob die Eintragung als Wortmarke die richtige Vorgehensweise ist. Auch eine Eintragung als Bildmarke oder als kombinierte Wort-Bild-Marke kann empfehlenswert sein, wenn die einzutragende Marke auf diese Weise besser oder umfassender geschützt werden kann.
Für eine Wortmarke bietet sich in der Regel der Schutz des Firmennamens, eines bestimmten Produkts oder eines Slogans/Claims an. Um einen möglichst umfassenden Markenschutz zu erlangen, ist eine rechtlich präzise und eindeutige Angabe bei der Anmeldung der Marke unerlässlich.
Außerdem ist zu prüfen, ob für die Marke, die Sie anmelden möchten, bereits Markenschutz besteht. Besteht ein Markenschutz, wird das DPMA der neu einzutragenden Marke keinen Schutz gewähren, da die prioritätsältere Marke Vorrang genießt. Liegt eine identische Marke vor, wird das DPMA den Markenschutz in jedem Fall ablehnen.
Mehr zum Thema Markenanmeldung erfahren Sie in diesem Beitrag.
Beratung und Hilfe bei der Anmeldung und Recherche
Wenn Sie eine Wortmarke anmelden möchten, sollten Sie sich von uns beraten und vertreten lassen. Die Prüfung, ob bereits Markenschutz besteht und welche Markenart für Ihre Zwecke die richtige ist, kann kompliziert sein und erfordert vor der Anmeldung umfangreiche und detaillierte Recherchen und Kenntnis der Eigenheiten des Markenrechts.
Obladen und Gaessler Rechtsanwälte sind auf die markenrechtliche Prüfung und Beratung sowie die Anmeldung von Marken in Deutschland, Europa und international spezialisiert.
Anmeldung der Wortmarke
Marken können beim DPMA online oder auf dem Postweg angemeldet werden. Dazu ist ein Formular auszufüllen. Entscheidend sind dabei die genaue Beschreibung der Marke, die Art der Marke sowie die Darstellung der Marke. Außerdem muss der Anmelder angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll.
Die Waren und Dienstleistungen müssen bei der Anmeldung genau bezeichnet werden. Zwar gibt es für die Klassifikation von Marken bestimmte Klassen (sog. Nizzaklassen), doch reicht die Angabe der reinen Klassennummern nicht aus. Es muss ein Verzeichnis erstellt werden, aus dem sich die genauen Waren und Dienstleistungen ergeben. Häufig ist die Erstellung dieses Verzeichnisses nur mit der notwendigen Sach- und Rechtskenntnis möglich.
Prüfung und Eintragung in das Markenregister
Nach Eingang des Anmeldeformulars und der weiteren Unterlagen beim DPMA, ist die Gebühr für die Anmeldung einer Marke zu entrichten. Erst nach Zahlung der Gebühr prüft das DPMA die Anmeldung. Dabei prüft das DPMA vor allem die gesetzlichen absoluten Schutzhindernisse.
Stellt das DPMA bei seiner Prüfung Beanstandungen fest, teilt es dies dem Anmelder mit. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Beanstandungen durch eine Nachbesserung zu beseitigen. Werden die Beanstandungen nicht behoben, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Widerspruchsmöglichkeit von Konkurrenten und Inhaber älterer Markenrechte
Werden keine Beanstandungen festgestellt oder behoben, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und die neue Marke im öffentlichen Markenblatt veröffentlicht. Danach beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Während dieser Frist haben Markenkonkurrenten oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, gegen die Markeneintragung Widerspruch einzulegen.
Hat der Widerspruch Erfolg, so hat dies die Löschung der Markeneintragung zur Folge. Der Markenschutz für die Wortmarke besteht, wenn die Widerspruchsfrist ohne Widerspruch abgelaufen ist oder der Widerspruch vom DPMA zurückgewiesen wurde.
Ab dem Tag des eingegangenen Antrags beim DPMA besteht der Markenschutz für 10 Jahre.
Europaweiter und internationaler Schutz
Die Anmeldung einer Wortmarke beim DPMA hat nur Schutzwirkung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihre Wortmarke auch europaweit oder international schützen lassen wollen, ist das DPMA dafür nicht zuständig.
Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante ist für einen europaweiten Schutz zuständig. Für eine internationale Markenanmeldung ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verantwortlich.
4. Wie lange dauert die Eintragung einer Wortmarke?
Für die Anmeldung einer Wortmarke beim DPMA ist mit einer Dauer des Eintragungsverfahrens von 7 bis 8 Monaten zu rechnen. Werden vom DPMA selbst Beanstandungen an der Anmeldung vorgenommen, verlängert sich die Dauer des Eintragungsverfahrens. Hinzu kommt die Widerspruchsfrist von drei Monaten. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke für 10 Jahre geschützt.
Anmelder einer Wortmarke können auch ein beschleunigtes Verfahren wählen. Dieses wird in weniger als 6 Monaten abgeschlossen, ist aber mit höheren Gebühren verbunden. Hinzu kommt auch im beschleunigten Verfahren die Widerspruchsfrist von drei Monaten.
Vor Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer können Markeninhaber rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung des Markenschutzes stellen. Auch dies ist gebührenpflichtig.
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5. Wie viel kostet es, eine Marke schützen zu lassen?
Die Anmeldung einer Marke ist gebührenpflichtig. Im normalen Verfahren beträgt die Gebühr für die Anmeldung einer Marke auf elektronischem Wege (online) 290 EUR. Bei Einreichung der Unterlagen auf dem Postweg beträgt die Gebühr 300 EUR. In diesem Betrag sind bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro an.
Für das beschleunigte Verfahren fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 200 Euro an.
Soll die Markenanmeldung nach Ablauf des Markenschutzes von 10 Jahren verlängert werden, so ist für bis zu drei Klassen eine Verlängerungsgebühr von 750 Euro und für jede weitere Klasse eine Gebühr von 260 Euro zu entrichten.
6. Fazit
- Wortmarke - Identität und Schutz: Die Eintragung sichert die Markenidentität von Unternehmen und Produkten, schützt vor unbefugtem Gebrauch und bietet Rechtssicherheit.
- Markenarten: Es gibt Wortmarken (nur Wörter, Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen), Bildmarken (grafische Darstellungen) und Wort-Bild-Marken (Kombination von Schrift und grafischen Darstellungen).
- Eintragungsverfahren: Die Anmeldung einer Wortmarke erfolgt beim DPMA in München. Der Schutz der Wortmarke entsteht erst durch die Anmeldung und die Eintragung in das Register.
- Anmeldeverfahren: Vor der Anmeldung muss geprüft werden, welche Markenart (Wortmarke, Bildmarke etc.) am besten geeignet ist. Die genaue Beschreibung der Marke und ihrer Anwendungsbereiche ist entscheidend.
- Anmeldung und Prüfung: Nach der Anmeldung beim DPMA erfolgt eine Prüfung auf absolute Schutzhindernisse. Beanstandungen des DPMA können vom Anmelder behoben werden, bevor die Marke in das Register eingetragen werden kann. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 7 bis 8 Monate. Ein beschleunigtes Verfahren gegen erhöhte Gebühren ist möglich.
- Schutzdauer und Verlängerung: Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre ab Eingang der Anmeldung, kann aber verlängert werden.
- Kosten: Die Gebühr für die Anmeldung einer Wortmarke beträgt 290 EUR online oder 300 EUR per Post für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet 100 EUR. Das beschleunigte Verfahren kostet zusätzlich 200 EUR.
Verlängerungsgebühren nach Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer betragen 750 EUR für bis zu drei Klassen und 260 EUR für jede weitere Klasse.
7. FAQ: Das Wichtigste im Überblick
Was ist eine Wortmarke?
Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen und erlaubten Sonderzeichen. Sie ist eine Form der Kennzeichnung von Unternehmen oder Produkten.
Welchen Schutz bietet die Eintragung einer Wortmarke?
Die Eintragung einer Wortmarke sichert die Identität eines Unternehmens oder eines Produkts im geschäftlichen Verkehr, bietet Rechtssicherheit und schützt vor unbefugtem Gebrauch.
Wie wird eine Wortmarke angemeldet?
Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Dabei ist es wichtig, die Marke genau zu beschreiben und die Anwendungsbereiche der Wortmarke hinsichtlich der Waren- und/oder Dienstleistungsklassen genau anzugeben.
Welche Markenarten gibt es?
Neben Wortmarken gibt es Bildmarken (grafische Darstellungen) und Wort-Bild-Marken (Kombination von Schrift und grafischen Darstellungen).
Wie lange dauert die Registrierung einer Wortmarke?
Das Verfahren dauert in der Regel 7 bis 8 Monate. Es besteht die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, das in weniger als 6 Monaten abgeschlossen sein kann.
Welchen Schutzumfang hat eine eingetragene Wortmarke?
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Er kann jedoch verlängert werden und erstreckt sich auf verschiedene Darstellungsformen. Der Schutz bezieht sich auf die eingetragene Zeichenfolge, schützt aber alle Darstellungsformen unabhängig von Schriftart oder Farbe.
Was kostet die Eintragung und Verlängerung einer Wortmarke?
Die Anmeldegebühr beträgt online 290 EUR oder per Post 300 EUR für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet 100 EUR. Die Verlängerungsgebühr beträgt 750 EUR für bis zu drei Klassen und 260 EUR für jede weitere Klasse. Ein beschleunigtes Verfahren kostet zusätzlich 200 EUR.
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