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eBay Konto gesperrt: was tun? eBay Sperrung wieder aufheben, so geht's!

geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Bereits im Jahr 2005 haben alleine in Deutschland ca. 64.000 Menschen ihren Lebensunterhalt über den Verkauf auf eBay bestritten. Seitdem dürfte die Zahl der gewerblichen eBay-Händler, die von ihren eBay-Verkäufen leben können, kaum abgenommen haben. Umso ärgerlicher ist es, wenn das eBay Konto gesperrt bzw. suspendiert wird.

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In der Regel kommt eine solche Sperrung nicht von heute auf morgen bzw. ganz plötzlich.

Eine Sperrung kündigt sich an, man kann diese verhindern.

Kommt es trotzdem zu einer Sperrung, ist der Ärger in der Regel groß.

Dies entspricht in etwa der fristlosen Kündigung des Vermieters eines Ladengeschäftes oder einer Schließungsverfügung des Gewerbeamtes im stationären Handel.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrechte haben wir in den letzten 7 Jahren hunderte Onlinehändler vertreten. Immer wieder haben wir es erlebt, dass das eBay Konto gesperrt wurde.

Unsere Mandanten haben uns regelmäßig um Rat gefragt, sodass wir über die Jahre Strategien entwickelt haben, um die Ebay Sperrung aufheben zu können – auch wenn eBay schon geschrieben hat, dass die Sperrung endgültig sei.

Inhalt

Wie finde ich heraus, warum mein eBay Konto gesperrt wurde?

Zunächst muss erwähnt werden, dass es kein Patentrezept oder pauschale Lösungen gibt. Wir zeichnen uns durch individuelle Lösungen direkt durch einen der beiden Kanzleipartner aus.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir zunächst, warum das eBay Konto gesperrt wurde. Vielen eBay-Verkäufern ist der Grund gar nicht bewusst. Daher bedarf es manchmal ganz erheblichen Rechercheaufwands, um die Gründe der Sperrung herauszufinden.

Wir schauen uns daher in der Regel zunächst das Bewertungsprofil an. Nicht selten lässt sich hier bereits der Grund der Sperrung finden. Danach lassen wir uns die Kommunikation mit eBay zeigen.

Eine Sperrung kündigt sich meist über einen längeren Zeitraum an. Auch wenn manche Nachrichten von eBay recht verklausuliert erscheinen: Eine Antwort auf die Frage, warum das eBay Konto gesperrt wurde, lässt sich so häufig herausfinden.

Im nächsten Schritt ist es sinnvoll, sich die offenen Fälle in der Vergangenheit anzuschauen und vor allem ein Augenmerk darauf zu legen, ob und wie diese Fälle geschlossen wurden.

Schließlich übersenden wir unseren Mandanten einen Fragebogen, mit dem wir die Gründe der Sperrung analysieren können.

Was sind die häufigsten Gründe einer eBay-Sperrung?

In der Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein eBay-Konto häufig aus den folgenden Gründen gesperrt wird:

  1. Der häufigste Grund einer Sperrung des eBay-Kontos ist eine zu niedrige Servicequalität. Wie viele Fälle wurden in der Vergangenheit geöffnet und wurden die Fälle erledigt? Die Servicequalität kann aus den verschiedensten Gründen gering sein, z.B. weil es häufig zu Versandproblemen kam oder weil der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entsprach.
  2. Ein weiterer Grund ist eine hohe Anzahl von neutralen oder negativen Bewertungen.
  3. Eine wiederholte Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzungen (Verletzung Schutzrechte Dritter) ist ein weiterer Grund für eine Sperrung des eBay Kontos.
  4. Schließlich kommt es immer wieder vor, dass das eBay Konto gesperrt wird, weil eBay den Eindruck hat, dass „an eBay vorbei“ verkauft wird, z.B. um Verkaufsprovision zu sparen. Man muss dazu wissen, dass eBay Zugriff auf die Nachrichtenfunktion hat. Wenn man also Geschäfte über die Nachrichtenfunktion tätigt, wird eBay dies mitbekommen.
  5. Immer wieder kommt es vor, dass ein Konto wegen noch offener eBay-Gebühren dicht gemacht wird.
  6. Schließlich wird ein eBay Konto gesperrt, wenn nicht zulässige Waren verkauft werden. 

Wie können Obladen Gaessler Rechtsanwälte mir helfen?

Wie werden oft gefragt, wie man eine eBay Sperrung aufheben kann. Man mag lange darüber streiten, ob es rechtens und verhältnismäßig ist, wenn eBay das Konto eines Verkäufers sperrt.

Oftmals liest man von diversen Kollegen, dass es sinnvoll sein kann, gegen eBay gerichtlich vorzugehen. Wir finden, dass es sich nicht lohnt, diese Mühen und Kosten auf sich zu nehmen. Im Zweifel kann eBay nämlich auch ordentlich kündigen. Selbst wenn man vor Gericht Erfolg haben sollte, kann es also vorkommen, dass die Freude über den Erfolg nicht lange währt.

Auch etwaige Schadenersatzansprüche gegen eBay helfen nicht wirklich, wenn man in Zukunft nicht mehr verkaufen darf.

Wir halten es für wesentlich sinnvoller, wenn man gegenüber eBay offen und ehrlich kommuniziert.

Wir analysieren zunächst die Gründe der Sperrung. Dann erstellen wir gemeinsam mit unseren Mandanten einen Maßnahmenplan, damit die Schwierigkeiten der Vergangenheit in der Zukunft nicht mehr vorkommen.

Wir formulieren den Maßnahmenplan so, dass er auch umsetzbar ist. Es bringt nichts, wenn man letztlich Luftschlösser baut und eBay Versprechungen macht, die nicht eingehalten werden können.

Dann schreiben wir eBay an und übersenden den gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenplan. Es kann dann noch zu einem Telefonat mit eBay kommen, in dem erörtert wird, wie man sich eine weitere gemeinsame Zusammenarbeit vorstellt.

Wenn man eBay überzeugt, kann man zunächst auf Probe freigeschaltet werden. Man erhält dann quasi eine Gnadenfrist, in der man sich bewähren kann. Auch während dieser Zeit stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, damit auf die Freischaltung nicht gleich die nächste Sperrung folgt.

Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Freischaltung?

Viele unserer Mandanten teilen uns mit, dass sie extreme Schwierigkeiten hätten, bei eBay einen zuständigen Ansprechpartner zu finden. Wir haben entsprechende Kontaktadressen, die eine schnelle Kommunikation ermöglichen.

Oftmals teilt einem eBay mit, dass man auf E-Mails nicht mehr antworten würde, da die Entscheidung zur Sperrung endgültig sei. Dies muss aber noch nicht aller Tage Abend sein. Allerdings hat man nur noch eine einzige Chance.

Bevor man panisch und voreilig eBay anschreibt, sollte man überlegt vorgehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Rufen Sie uns an unter 0221-80067680 und sprechen Sie mit einem unserer Fachanwälte.

Was kostet es, wenn ich Obladen Gaessler Rechtsanwälte in Anspruch nehme?

Kostentransparenz ist uns wichtig. Daher vereinbaren wir vorab Festpreise. Da wir jedoch individuelle Lösungen erarbeiten, gibt es keinen Pauschalpreis, der für alle Fälle Geltung haben kann. Uns ist es wichtig, dass wir sorgfältig arbeiten können, damit Sie möglichst schnell wieder bei eBay an den Start gehen können.

Wir haben uns ein dreistufiges Modell überlegt, dass bei unseren Mandanten sehr gut ankommt.

Erste Analyse

Wir bieten eine erste Analyse zu einem Festpreis in Höhe von 190 Euro netto an. Dies entspricht der Erstberatungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Rahmen dieser Analyse können wir schon mitteilen, ob es überhaupt sinnvoll ist, an eBay mit der Bitte heranzutreten, das Konto wieder freizuschalten.

Es gibt Fälle, in denen auch wir nicht helfen können. Diese Fälle lehnen wir ab, da wir meinen, dass Sie ein weiteres Vorgehen nur unnötig Geld kostet. Im Rahmen dieser ersten Analyse teilen wir Ihnen unsere Einschätzung bezüglich der Erfolgschancen mit.

Umfangreiche Analyse

Wenn wir uns gemeinsam für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, da die Erfolgschancen als gut eingeschätzt werden, werden wir eine umfangreiche Analyse anfertigen, Ihnen das Ergebnis mitteilen und dann gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan entwickeln.

Die Kosten hierfür belaufen sich in der Regel zwischen 600 Euro und 1.500 Euro. Wir legen einen Festpreis aber fest, bevor wir weiter tätig werden, sodass Sie selbst entscheiden können, ob Sie weiter mit uns zusammenarbeiten möchten.

Vergleichsgebühr

Sollte eBay Sie dann tatsächlich freischalten, weil man mit eBay eine Einigung getroffen hat, werden wir Ihnen eine Vergleichsgebühr in Rechnung stellen, die in der Regel zwischen 400 Euro und 1.000 Euro liegt. Durch dieses dreistufige System sind Ihre Kosten planbar und Sie können selbst entscheiden, wie weit Sie gehen wollen.

Wer sind Obladen Gaessler Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte wurde im Jahr 2011 gegründet. Die Namenspartner der Kanzlei Rechtsanwalt Philipp Obladen und Rechtsanwalt Robert Gäßler kennen sich bereits aus dem Referendariat und waren vor Kanzleigründung jeweils in Einzelkanzleien tätig.

Rechtsanwalt Philipp Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, also Ihr Experte, wenn es um Wettbewerbsrecht-, Markenrecht und Designrecht geht.

Rechtsanwalt Robert Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er berät Sie kompetent in allen Fragen des Urheberrechts, des Verlagsrechts, des Presse- und Äußerungsrechts und des Rundfunkrechts.

Die Kanzlei Obladen Gaessler hat bereits viele hundert Online-/eBay-Händler beraten und vertreten. Immer wieder werden wir damit beauftragt, eBay-Sperrung aufzuheben.

Sie können uns gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen.

Urheber: claudiodivizia / 123RF Lizenzfreie Bilder

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
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