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Er kann es nicht sein lassen - Strafanzeige gegen abmahnenden Anwalt

geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Uns liegen wieder eine Abmahnung und eine einstweilige Verfügung vor, die Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler (Jusdirekt) ausgesprochen, bzw. beantragt hat. Dieses Mal ist die Firma Softwaredirect 24 UG (haftungsbeschränkt) Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

Rechtsmissbrauch ist schwerer Vorwurf - über ihn muss aber berichtet werden

Er kann es wohl nicht sein lassen. Wir üben uns normaler Weise in Zurückhaltung, wenn es darum geht, über Hintergründe einer einzelnen Abmahnung zu berichten. Den Rechtsmissbrauchsvorwurf erheben wir üblicherweise nicht öffentlich, da wir wissen, dass Gerichte Rechtsmissbrauch recht selten annehmen. Nicht zuletzt ist der Vorwurf des Rechtmissbrauchs ein gravierender Vorwurf. Gleichwohl haben wir den Eindruck, dass eine große Vielzahl von den Abmahnungen betroffen ist, sodass nach unserer Auffassung durchaus ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung besteht.

Wurde Rechtsmissbrauch zu voreilig verneint?

Bei Abmahnungen der Kanzlei Jusdirekt haben wir in der Vergangenheit  gemerkt, dass die zuständigen Gerichte nach unserer Meinung vielleicht zu vorschnell Rechtsmissbrauch verneint haben.

Wir selbst haben es erlebt, dass die Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Scheffler nach Eigenauskunft in großem Umfang abgemahnt hat. Unserer Mandantin gegenüber soll sie telefonisch gesagt haben, dass man quasi „ganz ebay abmahnen“ wolle. Wenn bei ebay vermehrt Wettbewerbsverstöße begangen werden, spricht auch erst einmal nichts dagegen, in größerem Umfang abzumahnen. Das Problem ist aber, dass man sich als Unternehmer, der Wettbewerbsverstöße abmahnen lässt, genau diese sehr umfangreiche Abmahntätigkeit leisten können sollte. Gerichte gehen nämlich regelmäßig davon aus, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die umfangreiche Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zum geringen wirtschaftlichen Erfolg des abmahnenden Unternehmens steht. Nun sind die Anforderungen, die die Gerichte aufstellen, um gerade dieses Missverhältnis darzulegen, sehr hoch. Es genügt üblicherweise nicht, einfach nur auf die umfangreiche Abmahntätigkeit hinzuweisen. Vielmehr soll man regelmäßig auch zur (mangelnden) wirtschaftlichen Potenz des abmahnenden Unternehmens vortragen. Wie soll man dies aber als Außenstehender tun?

Gegner sind insolvent

In dem besagten Verfahren haben wir Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Da das abmahnende Unternehmen genau den gleichen Wettbewerbsverstoß beging, den es unserer Mandantin vorwarf, haben wir auch den Gegner abgemahnt. Alleine diesen Umstand finden wir schon mehr als skurril. Das gegnerische Unternehmen hat es nicht für nötig gehalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daher haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt.

Widerspruch gewonnen und dann?

In dem Termin über den Widerspruch gegen die von Rechtsanwalt Dr. Scheffler beantragte einstweilige Verfügung wurde die einstweilige Verfügung auf unseren Antrag aufgehoben; wir haben gerügt, dass Rechtsanwalt Dr. Scheffler keine Originalvollmacht zur Gerichtsakte gereicht hat. Nun ergab sich die schöne Situation, dass wir auf ganzer Linie gegen die Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Scheffler obsiegt haben: wir haben eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirkt und die gegen unsere Mandantin erlassene einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Dies führte zu Kostenerstattungsansprüche auf Seiten unserer Mandantin in Höhe von rund 3.500 Euro gegenüber der Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Scheffler. Ein wahrlich schönes Ergebnis.

Plötzliche Mandatsniederlegung

Es kam wie es kommen musste. Rechtsanwalt Dr. Scheffler hat das Mandat plötzlich niedergelegt und die gegnerische Partei hat bei einem kurzen Telefonat schnell deutlich gemacht, dass „man pleite sei“. Sowas ist ärgerlich, kann aber passieren. Es sollte einem Anwalt, der in großem Umfang abmahnt, aber nicht zu häufig passieren, da man sonst hellhörig werden kann. Und hier ist es in der Tat so, dass uns ein Kollege berichtete, dass es ihm mit einem anderen Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Scheffler in diesem Jahr genauso erging. Er hat daraufhin Strafanzeige erstattet. Er hat uns ferner mitgeteilt, dass wegen ähnlicher Vorfälle auch noch andere Strafanzeigen erstattet worden seien. Wir werden uns dem anschließen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von Rechtsanwalt Dr. Scheffler –JUSDIREKT- erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
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