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OS-Plattform Abmahnung: was tun? Beachten Sie diese 4 Dinge!

geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
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Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
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In Sachen Wettbewerbsrecht gibt es Dauerbrenner-Abmahnungen. Hierzu zählt sicherlich immer noch die OS-Plattform Abmahnung. Ahmet Aydin hat durch die Kanzlei Gert Pasen einen Onlinehändler abgemahnt und ihm vorgeworfen, keinen Link zu der Streitbeilegungsplattform OS-Plattform vorzuhalten.

Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Was ist zu tun, wenn man eine OS-Plattform Abmahnung erhalten hat?

  1. Nehmen Sie keinesfalls vorschnell Kontakt zu der Sie abmahnenden Kanzlei auf.
  2. Bewahren Sie Ruhe.
  3. Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung.
  4. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, etwa Obladen Gaessler Rechtsanwälte unter (0221) 800 676 80.

Wie können Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen?

Wir prüfen zunächst, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Eine Abmahnung kann sowohl aus formalen Gründen als auch inhaltlich unwirksam, bzw. unberechtigt sein.

Haben auch Sie eine OS-Plattform Abmahnung erhalten?
Haben auch Sie eine OS-Plattform Abmahnung erhalten? Dann rufen Sie uns an unter (0221) 800 676 80.

Zudem prüfen wir, ob die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist. Dies ist häufig der Fall.

Unterzeichnet man eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung, ist das Risiko sehr hoch, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine hohe Vertragsstrafe fällig wird.

Daher sollte man eine durch einen Rechtsanwalt umformulierte sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.

Der Vorteil hiervon ist, dass ein Gerichtsverfahren um die Unterlassungsansprüche verhindert wird, die umformulierte Unterlassungserklärung gleichzeitig aber nur so eng wie nötig gefasst ist.

Lohnt sich die Einschaltung eines Fachanwaltes?

In jedem Fall lohnt sich die Einschaltung eines Fachanwaltes. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollte man keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.

Eine ordentlich umformulierte modifizierte Unterlassungserklärung kann einem eine hohe Vertragsstrafe ersparen. Oftmals gelingt es auch, die geforderten Kostenerstattungsansprüche deutlich zu reduzieren – in einigen Fällen kann man die geforderten Kosten sogar auf 0,00 Euro senken. 

Was ist der Hintergrund der OS-Plattform Abmahnung von Ahmet Aydin?

Nach der ODR-Verordnung 524/2013 müssen nahezu alle Onlinehändler, die ihren Sitz in der EU haben und die auch an EU-Verbraucher Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen oder erbringen über die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission informieren, sofern sie im Fernabsatz ihre Waren verkaufen.

Diese Information sollte an einer gut erkennbaren Stelle gebracht werden, wir empfehlen das Impressum oder bei Plattformen wie ebay die „rechtlichen Informationen des Verkäufers“. Dies alleine soll aber nicht genügen. Vielmehr muss der Link auch anklickbar sein. Dies bedeutet, dass der bloße Hinweis auf die Internetseite der Streitbeilegungsplattform der Kommission nicht genügen soll.

Vielmehr muss der Link funktionieren. Dies ist bei manchen Plattformen wie etwa ebay gar nicht so leicht umzusetzen, da dies nur durch Einfügen des HTML-Codes gelingt. Wenn Sie hierbei Probleme haben, können wir Ihnen gerne bei der Umsetzung helfen.

Was können Obladen Gaessler Rechtsanwälte bieten?

Bei uns können Sie eine professionelle Beratung und Hilfe durch Fachanwälte erwarten.

Rechtsanwalt Philipp Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, er ist also spezialisiert auf die Gebiete des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts und des gewerblichen Urheberrechts.

Rechtsanwalt Robert Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir haben Erfahrung mit tausenden Abmahnungen, die wir bereits geprüft und gegen die wir unsere Mandanten verteidigt haben. Hierbei ist es uns in der großen Mehrzahl der Fälle gelungen, die geforderten Beträge signifikant zu senken.

Wir vertreten unsere Mandanten aus ganz Deutschland. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen, die wir mit Ihnen vor einer Beauftragung vereinbaren – daher wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie uns unter (0221) 800 676 80.

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Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
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