Und täglich grüßt die Widerrufsbelehrung - Abmahnung der Kanzlei FAREDS für arte fiori e.K.
Man mag fast glauben, dass es schon ein alter Hut sei - das Abmahnen von angeblich veralteter Widerrufsbelehrungen. Ist es aber nicht, wie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS zeigt, die im Auftrag der Firma arte fiori e.K. ausgesprochen wurde.
Die Kanzlei FAREDS, die in der Vergangenheit bereits eine große Vielzahl von sog. Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen hat, verschickt nun also auch Abmahnungen für die Firma fiori e.K., die ihre Grundlage im Wettbewerbsrecht haben.
Was wird einem vorgeworfen?
Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung genutzt zu haben. Dies sei ein Wettbewerbsverstoß im Sinne der §§ 3, 3a, 5 UWG. Es können nur solche Onlinehändler abgemahnt werden, die in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu der arte fiori e.K. stehen.
Was wird gefordert?
Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 Euro gefordert. Hieraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von 877,02 Euro.
Wie soll auf die Abmahnung reagiert werden?
Man sollte keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. In vielen Fällen sind vorformulierte Unterlassungserklärungen zudem auch viel zu weit gefasst.
Daher sollte man die Abmahnung stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen.
Dieser kann schnell feststellen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob man eventuell eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren sollte.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung hat den Vorteil, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt und zudem auch nicht so weit gefasst ist wie die oftmals vorformulierte Unterlassungserklärung.
Zudem verhindert sie, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies ist nämlich regelmäßig mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden.
Zudem sollte man die gesetzten Fristen in jedem Fall einhalten, auch wenn diese oftmals sehr knapp sind. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen die kurzen Fristen und wissen, damit umzugehen.
Was kostet eine Vertretung gegen die Abmahnung?
Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Diese teilen wir Ihnen vor einer Mandatserteilung mit.
Warum Obladen Gaessler Rechtsanwälte?
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit vielen Jahren Onlinehändler aus ganz Deutschland gegen urheberrechtliche, markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Wir haben große Erfahrung, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Da wir nur Fälle aus dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und dem übrigen gewerblichen Rechtsschutz übernehmen, vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit.
Auf Grund unserer Routine können wir faire Festpreise anbieten. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass unsere Mandanten immer einen direkten Draht zum Fachanwalt haben. Sie können uns daher problemlos per E-Mail und auch telefonisch erreichen. Eine telefonische Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann rufen Sie uns an unter (0221) 800 676 80
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