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​​Produktpiraterie – vorbeugender Schutz und effektives Vorgehen gegen Fälscher

geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
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Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Fälschen Dritte Ihre Produkte und bringen sie an den Markt, können die Folgen für Ihr Unternehmen existenzgefährdend sein. Das frühzeitige Sichern von Schutzrechten und ein schnelles Vorgehen gegen Produktpiraten ist daher unerlässlich, um Imageschäden und Umsatzeinbußen zu verhindern. 

Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, welche Möglichkeiten Sie hierbei haben.

Inhalt
Produktpiraterie
Möchten Sie wissen, wie Sie sich vor Produktpiraterie schützen können? Rufen Sie uns an unter (0221) 800 676 80.
Wir helfen Ihnen gerne.

1. Was versteht man unter Produktpiraterie?

Produktpiraterie meint das gezielte Verletzen eines Schutzrechts, indem ein Produkt ohne Erlaubnis nachgeahmt und anschließend in den Verkehr gebracht wird. 

Fälscher nutzen dabei das gute Image eines Originalprodukts, um Verbraucher zum Kauf zu bewegen. Als Inhaber eines Schutzrechts haben Sie jedoch ein „Monopolrecht“. Nur Sie sind zur Nutzung befugt oder können Dritten eine Erlaubnis hierzu erteilen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Dritte sich Ihre innovativen Ideen zu Nutze machen und von Ihren Investitionen profitieren. 

Mögliche Schutzrechte, die im Rahmen einer Produktpiraterie verletzt werden können, sind: 

  • Marken – gemeint sind Kennzeichen, die dem Verbraucher direkt zu verstehen geben, dass Produkte von Ihrem Unternehmen stammen (z.B. Wörter, Farben, Symbole oder Töne).
  • Design und Geschmacksmuster – umfasst werden zwei- und dreidimensionale äußere Gestaltungsformen von Produkten (z.B. die Form einer Coca-Cola Flasche). 
  • Patente und Gebrauchsmuster – geschützt sind Erfindungen im technischen Bereich (z.B. Herstellungsverfahren für Lösungsmittel oder die Zusammensetzung eines Medikaments). 
  • Urheberrechte – sollen Ihre persönliche geistige Schöpfung schützen. Dabei ist alles umfasst, was ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität besitzt (z.B. künstlerische oder literarische Werke). 
  • Sorten- und Halbleiterschutz – geschützt werden Züchtungen von Pflanzen und dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen.

Diese Schutzrechte können auf verschiedenste Art und Weise verletzt werden, z.B. indem der Produktpirat 

  • eine Raubkopie Ihres Films, Songs oder Software anfertigt und im Internet verkauft.
  • mangelhafte Ersatzteile für technische Geräte anbietet, die Ihren ähneln. 
  • ihren Markennamen in leicht veränderter Form auf Produkten anbringt (z.B. fehlt ein Buchstabe).
  • minderwertige Produkte herstellt, die eine identische Nachahmung Ihres Originalprodukts darstellen. 
  • ein Medikament unter Ihrem Namen verkauft, obwohl der elementare Wirkstoff fehlt.

2. Wie können Sie sich vor Produktpiraterie schützen?

Um sich effektiv wehren zu können, ist es notwendig, bereits vorher aktiv zu werden. Nur wer sich frühzeitig Schutzrechte gesichert hat, kann auch rechtlich gegen Fälscher vorgehen. 

Der Schutz von Marken, Patenten und Gebrauchsmuster sowie Designs und Geschmacksmuster kann sich jedoch erst entfalten, nachdem eine Anmeldung und Eintragung im Register bzw. Erteilung durch das zuständige Amt erfolgt ist. 

Die Zuständigkeit liegt auf nationaler Ebene beim deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA). Auf europäischer und internationaler Ebene befassen sich das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante und das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit diesem Anliegen. 

Wichtig ist, dass Sie vor der Anmeldung gründlich recherchieren, welche Schutzrechte Ihre Konkurrenten bereits haben eintragen lassen, um zu verhindern, dass Sie diese möglicherweise verletzen. In Ihrem Antrag sollten Sie zudem darauf achten, Ihre Idee so detailreich wie möglich wiederzugeben, z.B. mit Abbildungen und genauen Beschreibungen. 

Weitere vorbeugende Maßnahmen sind:

  • Die Überwachung von Online-Marktangeboten, Webshops oder anderen Marktplätzen wie Amazon, um potentielle Verletzungen schnellstmöglich aufzudecken. 
  • Testkäufe bei Verdacht auf Produktpiraterie.
  • Die Vereinbarung von Geheimhaltungsklauseln mit Vertragspartnern.
  • Die Beobachtung von Messestände nund Kooperation mit Messestandsbetreibern.
  • Die Verwendung von technischen und organisatorischen Barrieren, um eine Nachahmung Ihrer Produkte zu verhindern (z.B. 2D oder 3D-Barcodes, digitale Wasserzeichen, chemische Marker, Entsorgungslogistik).
Ich habe einen Verdacht auf Produktpiraterie. Wie gehe ich vor?

Zögern Sie nicht, rufen Sie an unter (0221) 800 676 80. Wir helfen Ihnen!

3. Welche Ansprüche haben Sie, wenn Ihr Schutzrecht verletzt wurde?

Sind Sie Opfer einer Produktpiraterie geworden, gilt es schnell zu handeln, um mögliche Schäden in Grenzen zu halten. Als Schutzrechtsinhaber haben Sie verschiedene Ansprüche gegen den Fälscher: 

Anspruch auf Unterlassung

Sie sollten unbedingt verhindern, dass Ihr Schutzrecht zukünftig wieder verletzt wird und weitere Fälschungen hergestellt werden. Dies erreichen Sie mit dem Anspruch auf Unterlassung. Nötig ist, dass eine Schutzrechtsverletzung bereits vorliegt bzw. mit einer baldigen Beeinträchtigung zu rechnen ist (z.B. wenn Vorbereitungen getroffen wurden). Als Folge ist der Verletzer gezwungen, alles zu unterlassen, was Ihr Schutzrecht gefährden könnte. 

Anspruch auf Schadensersatz

Sie können daneben eine Entschädigung in Geldform verlangen, wenn Ihr Schutzrecht durch bewusstes Fälschen und Inverkehrbringen von Produkten verletzt wurde. 

Ersatzfähige Vermögenseinbußen sind neben entgangenem Gewinn auch eine „hypothetische“ Lizenzgebühr. Gemeint ist die Lizenzgebühr, die die Parteien unter den konkreten Umständen vereinbart hätten. Hat der Produktpirat durch die unberechtigte Nutzung zusätzlich etwas erlangt, können Sie dies ebenfalls herausverlangen, wenn es noch vorhanden ist. 

Anspruch auf Auskunft und Vernichtung

Um zu verhindern, dass gefälschte Produkte weiterhin auf dem Markt vertrieben werden, können Sie außerdem Informationen über Bezugsquellen und den Vertriebsweg der gefälschten Produkte fordern. Gleichzeitig kann der Fälscher gezwungen werden, gefälschte Produkte zu vernichten.

Durchsetzung Ihrer Rechte 

Um Ihre Rechte auch effektiv durchzusetzen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: 

  • Zunächst sollten Sie außergerichtlich eine Lösung finden. Dies spart Zeit, Kosten und Mühe. Sie können hierzu eine Berechtigungsanfrage stellen bzw. den potentiellen Verletzer abmahnen und auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 
  • Die oben genannten Ansprüche können Sie zudem gerichtlich geltend machen und gegen den Verletzer klagen.

4. Wie kann Ihnen der Zoll helfen?

Die Kooperation mit dem Zoll ermöglicht es Ihnen, den In- und Export von gefälschten Produkten schnellstmöglich einzustellen und einen weltweiten Handel zu unterbinden. 

Sie können einen Antrag bei der zuständigen Zollbehörde stellen, damit diese tätig wird und gefälschte Produkte beschlagnahmt. Die Anträge werden online über das Zentrale Datenbanksystem zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (ZGR-online) gestellt. Welcher Antrag für Sie der Richtige ist, richtet sich nach dem jeweiligen Land, in dem Ihr Schutzrecht Gültigkeit hat. 

Besteht ein Verdacht der Produktpiraterie, setzt die Zollbehörde die Überlassung der Ware aus oder hält sie zurück. Eine Beschlagnahme kann sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr erfolgen. 

Zwei Möglichkeiten kommen in Betracht: 

  • Antrag nach Gemeinschaftsrecht – dieser kann für alle Schutzrechte gestellt werden. Nötig ist, dass das Schutzrecht im Land gültig ist, für das der Antrag gestellt wird. 
  • Antrag nach deutschen Rechtsvorschriften – dieser kann für alle Schutzrechte gestellt werden, die in Deutschland Gültigkeit haben. Die häufigsten Fälle, in denen eine Beschlagnahme nach deutschem Recht erfolgt, sind
    • der Innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und jedes Verbringen in die oder aus der Bundesrepublik Deutschland)
    • Parallelimporte bzw. Grauimporte (Kennzeichnung von Originalware wurde erlaubt, aber nicht der Export der Produkte)
    • Overruns (Mehrproduktion, die über eine genehmigte Lizenzmenge hinausgeht)

5. Fazit

  • Produktpiraterie ist die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch Nachahmung und Inverkehrbringen eines gefälschten Produkts.
  • Von der Produktpiraterie können betroffen sein: Marken, Patente und Gebrauchsmuster, Geschmacksmusterrechte und Designs, Urheberrechte sowie der Sorten- oder Halbleiterschutz. 
  • Sie können mittels Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Vernichtung und Auskunft gegen den Produktpiraten vorgehen. 
  • Kooperieren Sie mit der Zollbehörde, indem Sie einen Antrag auf Tätigwerden stellen, um die Beschlagnahme der schutzrechtsverletzenden Produkte zu erreichen. 
  • Ein umfassendes Schutzportfolio, technische und organisatorische Barrieren erschweren potentiellen Verletzern den Klau Ihrer innovativen Ideen.

6. Wer ist die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz, also Markenrecht und Urheber- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Wir haben eine über zehnjährige Erfahrung. Uns sind kurze Kommunikationswege genauso wichtig wie eine volle Kostentransparenz. Daher bieten wir die außergerichtliche Vertretung zu vorab kommunizierten Festpreishonoraren an. Gerne können Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 telefonisch kontaktieren.

Bilderquellennachweis: © kaprikM| PantherMedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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