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Abmahnung der Kanzlei JUSDIREKT RA Dr. Scheffler für PE Premium-Electronics

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Ein Mandant hat uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler (JUSDIREKT) im Namen der PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG, Geschäftsführer Sascha Axmann, ausgesprochen wurde.

Was wird abgemahnt?

Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Mit der Abmahnung wird gerügt, dass der abgemahnte Händler keinen klickbaren Link zur OS-Plattform in seinem ebay-Angebot vorgehalten habe. Ferner wird gerügt, dass fehlerhaft über die Widerrufsbelehrung belehrt worden sei. Beide Verstöße sind im Abmahnrecht quasi Klassiker.

Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Dr. Scheffler fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 Euro. Hieraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1.358,86 Euro.

Was sollte ich tun?

Wir können keinesfalls dazu raten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen. Sie sollte vielmehr dahingehend überprüft werden, ob die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst ist. Ist dies der Fall, sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Zudem sollte man prüfen lassen, ob der angesetzte Gegenstandswert eventuell zu hoch angesetzt ist. Hier kann man versuchen, eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen, die vorsieht, dass nur ein Teil ersetzt werden muss.

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollte man auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Dann kann der Abmahner nämlich eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies ist oftmals mit Mehrkosten von mehreren hundert bis tausend Euro verbunden.

Die 5 Dinge, die man bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tun sollte

Die folgenden 5 Dinge sollte man tun, wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat:

In jedem Fall sollte man Ruhe bewahren
Keinesfalls bei der abmahnenden Kanzlei oder bei dem Mitbewerber anrufen oder sonst wie kontaktieren.
Auf keinen Fall die geforderten Kosten voreilig überweisen.
Auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen.
Einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Uns können Sie unter 0221-80067680 erreichen.

Nähere Einzelheiten über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Artikel https://www.obladen-gaessler.de/abmahnung-wettbewerbsrecht/

Was kann Obladen Gaessler Rechtsanwälte tun?

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sind auf das u.a. Wettbewerbsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Philipp Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir haben in den letzten Jahren mehrere tausend Abmahnungen bearbeitet und haben bereits Erfahrung mit der Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler und PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG, Sascha Axmann. Wir übernehmen die außergerichtliche Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Eine telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 ist dabei kostenfrei.

Wir können Ihnen dabei behilflich sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die Geldforderung abzuwehren, bzw. herunterzuhandeln. Sie sollten bedenken, dass einen eine Unterlassungserklärung quasi das ganze Leben lang bindet. Sie sollte daher mit größtem Sachverstand formuliert werden. Überlassen Sie dies lieber einem spezialisierten Rechtsanwalt!

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
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