Abmahnung der Kanzlei JUSDIREKT RA Dr. Scheffler für PE Premium-Electronics
Ein Mandant hat uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler (JUSDIREKT) im Namen der PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG, Geschäftsführer Sascha Axmann, ausgesprochen wurde.
Was wird abgemahnt?
Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Mit der Abmahnung wird gerügt, dass der abgemahnte Händler keinen klickbaren Link zur OS-Plattform in seinem ebay-Angebot vorgehalten habe. Ferner wird gerügt, dass fehlerhaft über die Widerrufsbelehrung belehrt worden sei. Beide Verstöße sind im Abmahnrecht quasi Klassiker.
Was wird gefordert?
Rechtsanwalt Dr. Scheffler fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 Euro. Hieraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1.358,86 Euro.
Was sollte ich tun?
Wir können keinesfalls dazu raten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen. Sie sollte vielmehr dahingehend überprüft werden, ob die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst ist. Ist dies der Fall, sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Zudem sollte man prüfen lassen, ob der angesetzte Gegenstandswert eventuell zu hoch angesetzt ist. Hier kann man versuchen, eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen, die vorsieht, dass nur ein Teil ersetzt werden muss.
Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollte man auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Dann kann der Abmahner nämlich eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies ist oftmals mit Mehrkosten von mehreren hundert bis tausend Euro verbunden.
Die 5 Dinge, die man bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tun sollte
Die folgenden 5 Dinge sollte man tun, wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat:
Nähere Einzelheiten über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Artikel https://www.obladen-gaessler.de/abmahnung-wettbewerbsrecht/
Was kann Obladen Gaessler Rechtsanwälte tun?
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sind auf das u.a. Wettbewerbsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Philipp Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir haben in den letzten Jahren mehrere tausend Abmahnungen bearbeitet und haben bereits Erfahrung mit der Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler und PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG, Sascha Axmann. Wir übernehmen die außergerichtliche Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Eine telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 ist dabei kostenfrei.
Wir können Ihnen dabei behilflich sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die Geldforderung abzuwehren, bzw. herunterzuhandeln. Sie sollten bedenken, dass einen eine Unterlassungserklärung quasi das ganze Leben lang bindet. Sie sollte daher mit größtem Sachverstand formuliert werden. Überlassen Sie dies lieber einem spezialisierten Rechtsanwalt!