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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bernd Arnold für Theuer Automobile

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
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Irreführende Werbung durch falsche Kategorisierung auf mobile.de

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die im Auftrag der Firma Theuer Automobile aus Siegburg hat verschicken lassen. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Bernd Arnold verfasst. Die Firma Theuer Automobile (Pia Theuer) soll auf der Internetplattform mobile.de Autos verkaufen. Abgemahnt werden Gebrauchtwagenhändler, die ebenfalls auf mobile.de verkaufen. In der uns vorliegenden Abmahnung wird gerügt, dass ein Gebrauchtwagen als unbeschädigtes Fahrzeug inseriert worden sei, obwohl es sich laut Fahrzeugbeschreibung um ein beschädigtes Fahrzeug handeln solle. Der Empfänger der Abmahnung soll unlauter gehandelt haben, da er den Verbraucher mit dem Einstellen des Autos in die angeblich falsche Kategorie in die Irre führe. Es wird behauptet, dass der Verbraucher den Hinweis, dass es sich unter Umständen nicht um ein unbeschädigtes Fahrzeug handele, in dem Angebot nicht sehe und ggfs. ein Auto erwerbe, welches defekt ist, der Verbraucher von dem Defekt jedoch nichts wisse.

Erfahren Sie alles zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnung in unserem ausführlichen Ratgeber.

Unterlassungserklärung und Kostenerstattung

Durch die Kanzlei Arnold aus Siegburg werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 Euro gefordert. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 413,50 Euro. Unabhängig davon, dass wir bei der uns vorliegenden Abmahnung so unsere Zweifel haben, ob es sich bei dem Handeln unseres Mandanten tatsächlich um eine Wettbewerbswidrigkeit handelt, können wir nur davor warnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar und beinhaltet eine nach unserer Auffassung viel zu hohe Vertragsstrafenregelung. Es kann im Einzelfall empfehlenswert sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Ferner muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist oder ob es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt.

Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Internethändlern im Wettbewerbsrecht. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen. Zudem übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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