Abmahnung der Kanzlei Sandhage für RC-Fahrzeug-Shop Frank
Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die im Auftrag des Herrn Marcel Frank durch die Kanzlei Sandhage verschickt wurde. Herr Marcel Frank betreibt unter dem Verkäufernamen "rc-fahrzeug-shop" einen ebay-Shop, in dem Produkte aus dem Sortiment RC-Modellbau verkauft werden.
Fehlender Hinweis auf OS-Plattform soll Wettbewerbsverstoß sein
Herr Frank lässt durch RA Gereon Sandhage Wettbewerber abmahnen, die es unterlassen, den Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) anzugeben. Dieser ist nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) jedoch erforderlich. RA Sandhage sieht hierin einen Wettbewerbsverstoß und fordert daher für seinen Mandanten die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 erreichen.
Ungefährliche Abmahnung oder Stolperstein?
Die geforderten Rechtsanwaltskosten berechnen sich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 1.500 Euro, sie betragen daher rund 170,00 Euro. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro vor. Die Unterlassungserklärung sieht den folgenden Passus vor:
"es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Angebote an Letztverbraucher vorzuhalten, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform, insbesondere an leicht zugänglicher Stelle den Link http://ec.europe.eu/consumers/odr, zur Verfügung zu stellen."
Wir halten den Passus in der vorformulierten Form für mindestens gefährlich. Es stellt sich nämlich die Frage, ob man auf ebay diese Unterlassungserklärung überhaupt einhalten kann. Schließlich sieht ebay nicht die Möglichkeit vor, in den Verkäuferinformationen einen aktiven, also funktionierenden Link einzupflegen. Unter Umständen muss also dieser Passus in der Unterlassungserklärung umformuliert werden.
Die zunächst als relativ ungefährlich und kostengünstig wirkende Abmahnung kann sich daher relativ schnell als "Falle" herausstellen, wenn dies nicht bedacht wird. Wir raten daher dazu, die Unterlassungserklärung in jedem Falle umzuformulieren.
Daneben stellt sich die Frage, ob es überhaupt einen (verfolgbaren) Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn man den Link auf die OS-Plattform nicht nennt. Hierüber kann zumindest diskutiert werden, auch wenn es inzwischen einige erstinstanzliche Entscheidungen gibt, die dies annehmen. Hier muss jeder Abgemahnte letztlich entscheiden, ob er bereit ist, diese Frage obergerichtlich klären zu lassen.
Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sandhage erhalten haben, können Sie uns gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen. Von uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen.