Identitätsdiebstahl: Rechtliche Unterstützung und Schutz durch Ihre Anwaltskanzlei

In einer stark vernetzten, digitalen Welt sind persönliche Daten ein wertvolles Gut. Mit der speziellen Ansammlung persönlicher Daten, die unsere Identität bilden, kommunizieren wir im Internet, schließen Geschäfte ab und bilden unsere Reputation im Geschäftsverkehr, etwa in Finanzauskünften wie der Schufa.
Cyberkriminelle entwickeln immer wieder neue Methoden, um sich fremde Identitäten anzueignen. Jeden Tag erleben einige Menschen und Unternehmen Identitätsdiebstahl. Strafe schreckt Täter nicht ab. Der Verlust der Identität im Netz ist zu einer ernsthaften Bedrohung geworden, die Privatpersonen und Unternehmen betrifft. Identitätsdiebstahl im Internet ist eines der Risiken bei Aktivitäten im Netz, das erhebliche finanzielle und persönliche Schäden verursachen kann.
Was versteht man unter Identitätsdiebstahl? Was sind seine Folgen? Können wir uns schützen? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema Identitätsdiebstahl. Wir stellen Ihnen auch vor, was wir im Falle eines Identitätsdiebstahls für Sie tun und wie Sie im Ernstfall effektiv reagieren können.
1. Was ist Identitätsdiebstahl?
Identitätsdiebstahl im Internet bezeichnet die unbefugte Nutzung persönlicher Daten einer Person oder eines Unternehmens. Die Täter geben sich als andere Personen und Unternehmen aus. Meist begehen Kriminelle Identitätsdiebstahl im Internet, um finanzielle Vorteile zu erlangen, wie das Eröffnen von Bankkonten, die Abgabe und Entgegennahme von Online-Warenbestellungen unter fremden Namen oder das Eingehen verschiedener Verträge im Namen der betroffenen Person.

Ein Identitätsdiebstahl liegt vor, wenn jemand ohne Ihre Zustimmung Ihre persönlichen Informationen verwendet. Diese Informationen können unter anderem Namen, Adressen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern oder Kreditkartendaten umfassen.
Die Methoden des Identitätsdiebstahls sind vielfältig und entwickeln sich permanent weiter. Cyberkriminelle nutzen etwa Phishing-E-Mails, um an sensible Daten zu gelangen, oder sie hacken unsichere Netzwerke. Auch der Verlust physischer Dokumente wie Ausweise oder Kreditkarten lädt die Kriminellen zum Missbrauch ein. Persönliche Daten werden illegal im Netz gehandelt.
Der Schaden für die Betroffenen kann enorm sein. Neben finanziellen Verlusten drohen etwa negative Auswirkungen auf die Bonität sowie langwierige Auseinandersetzungen mit Banken, Vertragspartnern und Behörden. Schnell stellt sich die Frage: Identitätsdiebstahl - was tun?
2. Identitätsdiebstahl - und wer haftet?
Der Täter haftet für den entstandenen Schaden. In einigen Fällen können jedoch auch Unternehmen in die Verantwortung genommen werden, insbesondere wenn sie ihre Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt haben. Hier könnte etwa ein Online-Shop haftbar gemacht werden, wenn er keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten getroffen hat.
Die Frage wer haftet, bleibt in manchen Fällen zunächst unbeantwortet. Für Betroffene ist es äußerst schwierig festzustellen, wer genau haftet und welche Ansprüche gegen wen bestehen. Ebenso kann es schwierig sein, an Gruppen von Cyberkriminellen heranzukommen, die zum Beispiel vom Ausland aus agieren. Lassen Sie sich als Betroffener dabei unterstützen, Personen und Unternehmen haftbar zu machen.
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3. Welche Strafe droht bei Identitätsdiebstahl?
Einen eigenen Straftatbestand „Identitätsdiebstahl" kennt das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Strafbar sind aber die Handlungen, mit denen Täter fremde Daten erbeuten und missbrauchen. Je nach Vorgehen kommen vor allem drei Vorschriften in Betracht, häufig auch mehrere gleichzeitig.
Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
Wer sich unbefugt Zugang zu besonders gesicherten Daten verschafft, etwa durch das Hacken eines E-Mail- oder Social-Media-Kontos, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Nutzen Täter gestohlene Zugangs- oder Kartendaten, um sich zu bereichern, zum Beispiel für Online-Einkäufe oder Überweisungen, liegt in der Regel ein Computerbetrug vor. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes, drohen sechs Monate bis zehn Jahre. Schon der Versuch ist strafbar.
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
Wer unter fremdem Namen ein Kundenkonto anlegt oder online einen Vertrag abschließt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, macht sich in der Regel nach § 269 StGB strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre. Auch hier ist der Versuch strafbar.
| Delikt | Typisches Beispiel | Strafrahmen |
|---|---|---|
| § 202a StGB Ausspähen von Daten | Gehacktes E-Mail- oder Social-Media-Konto | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
| § 263a StGB Computerbetrug | Einkäufe mit gestohlenen Kartendaten | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre |
| § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten | Kundenkonto unter fremdem Namen | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre |
Daneben können weitere Delikte greifen, etwa Betrug (§ 263 StGB) gegenüber Händlern oder Banken. Bestellt jemand wiederholt gezielt Waren in Ihrem Namen, um Sie zu schikanieren, kann auch Nachstellung (§ 238 StGB) vorliegen.
Unabhängig von der Strafe können Betroffene vom Täter Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Haben Unternehmen Ihre Daten unzureichend geschützt, kommen zusätzlich Ansprüche nach Art. 82 DSGVO in Betracht. In der Praxis bleibt eine Strafe allerdings oft aus, weil Täter anonym oder aus dem Ausland agieren. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Anzeige zu erstatten und Beweise zu sichern. Davon hängen auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche ab.

Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in diesem Beitrag.
4. Anzeichen für Identitätsdiebstahl im Internet
Es gibt verschiedene Phänomene und Hinweise, die auf einen möglichen Identitätsdiebstahl hindeuten können. Unter anderem sollten Sie hier aufmerksam werden:
- Unerklärliche Abbuchungen: Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto oder Ihrer Kreditkarte für Käufe oder Dienstleistungen, die Sie nicht bestellt und in Anspruch genommen haben.
- Unbekannte Rechnungen: Rechnungen oder Mahnungen für Produkte oder Dienstleistungen, die Sie nicht bestellt haben.
- Kreditanfragen: Benachrichtigungen über Kreditanfragen oder -abschlüsse, die Sie nicht getätigt haben.
- Ablehnung von Krediten: Plötzliche Ablehnung von Kredit-(karten)anträgen aufgrund schlechter Bonität.
- Verlust von Post: Fehlende Postsendungen könnten darauf hindeuten, dass jemand versucht hat, Ihre Adresse zu ändern.
Wenn Sie eines dieser Anzeichen bemerken, sollten Sie sofort handeln. Je schneller Sie reagieren, desto besser können Sie den Schaden begrenzen. Wir sind erste Ansprechpartner und unterstützen Sie dabei, mögliche Schäden zu limitieren und den Tätern auf die Spur zu kommen.
5. Identitätsdiebstahl: Was können Sie tun?
Wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind, ist schnelles Handeln oberstes Gebot. Werden Sie auch aktiv, wenn Sie nur den Verdacht haben, Ihnen seien persönliche Daten gestohlen worden. Denken Sie beim physischen Verlust von Ausweispapieren und Bankkarten immer an die Möglichkeit von nachfolgendem Identitätsdiebstahl.
- Bank informieren: Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter und lassen Sie betroffene Konten sperren.
- Anzeige erstatten: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Eine polizeiliche Meldung ist notwendig für weitere rechtliche Schritte.
- Bonität überwachen: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Bonität bei Auskunfteien wie der Schufa.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle Beweise und Dokumente im Kontext des Vorfalls.
- Rechtliche Hilfe suchen: Ziehen Sie in Erwägung, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier sind wir auch kurzfristig für Sie ansprechbar.
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6. Präventionsmaßnahmen gegen Identitätsdiebstahl im Internet
Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, können Sie unter anderem folgende Maßnahmen ergreifen:
- Starke Passwörter verwenden: Nutzen Sie komplexe Passwörter und ändern Sie diese regelmäßig.
- Vorsicht beim Teilen persönlicher Informationen: Seien Sie zurückhaltend beim Teilen persönlicher Informationen online und achten Sie auf sichere Verbindungen (https).
- Sicherheitssoftware nutzen: Installieren und aktualisieren Sie regelmäßig Sicherheitssoftware auf Ihren Geräten.
- Regelmäßige Überwachung: Überwachen Sie regelmäßig Ihre Finanztransaktionen und Bonitätseinträge.
- Sensibler Umgang mit Dokumenten: Vernichten Sie alte Dokumente sicher (etwa durch Schreddern) und bewahren Sie wichtige Papiere sicher auf.
7. Was können wir beim Identitätsdiebstahl im Internet für Sie tun?
Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Unterstützung für private und unternehmerische Opfer von Identitätsdiebstahl:
Schadensdokumentation
Wir helfen Ihnen dabei, den entstandenen Schaden zu dokumentieren und rechtlich geltend zu machen.
Haftungsfrage
Wer haftet und welche Ansprüche bestehen gegen wen? Mit dieser Frage setzen wir uns auseinander.
Strafanzeige erstatten
Wir unterstützen bei der Erstattung einer Strafanzeige gegen unbekannt oder gegen bekannte Täter. So rückt auch beim Identitätsdiebstahl eine Strafe näher.
Rechte durchsetzen
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber Banken und anderen Institutionen durchzusetzen.
Beratung zur Prävention
Wir beraten Sie, um weiteren und zukünftigen Missbrauch zu verhindern.
8. Warum zur Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte?
Nutzen Sie unsere anwaltliche Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Identitätsdiebstahl im Internet. Wir bieten eine sichere Anlaufstelle und einfühlsame, dabei effektive rechtliche Unterstützung, auch wenn Sie sich von der Situation rund um den Identitätsdiebstahl zunächst überrollt fühlen.
9. Fazit
- Achten Sie auf Anzeichen von Identitätsdiebstahl, um schnell reagieren zu können und den Schaden zu minimieren
- Nutzen Sie die Möglichkeit, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
- Implementieren Sie starke Sicherheitsmaßnahmen, um sich proaktiv vor Identitätsmissbrauch zu schützen.
- Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Dienstleistungen, von der Schadensdokumentation bis zur Präventionsberatung.
- Mit unserer Hilfe können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und zukünftige Risiken minimiert werden.
Zögern Sie nicht länger! Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches erstes Gespräch. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen und sorgen dafür, dass Ihre Sicherheit gewährleistet wird. Wir beantworten Ihre Fragen.
10. FAQ
Was ist der erste Schritt, den ich unternehmen sollte, wenn ich vermute, Opfer eines Identitätsdiebstahls zu sein?
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter, um betroffene Konten sperren zu lassen. Anschließend sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Gern sind wir jetzt an Ihrer Seite.
Wie kann ich feststellen, ob meine persönlichen Daten missbraucht wurden?
Achten Sie auf unerklärliche Abbuchungen auf Ihrem Konto, unbekannte Rechnungen oder Mahnungen und Benachrichtigungen über Kreditanfragen, die Sie nicht getätigt haben. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Bonität kann Hinweise liefern.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Opfer von Identitätsdiebstahl?
Sie können Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Welche präventiven Maßnahmen kann ich ergreifen, um mich vor Identitätsdiebstahl zu schützen?
Verwenden Sie starke Passwörter, seien Sie umsichtig beim Teilen persönlicher Informationen online, nutzen Sie Sicherheitssoftware und überwachen Sie regelmäßig Ihre Finanztransaktionen. Verschiedene Anbieter bieten eine Dienstleistung an, bei der das Netz für Sie auf verdächtige Aktivitäten rund um Ihre persönlichen Daten überwacht wird.
Ist Identitätsdiebstahl in Deutschland strafbar?
Ja. Einen eigenen Straftatbestand gibt es zwar nicht, je nach Vorgehen machen sich Täter aber insbesondere wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), Computerbetrugs (§ 263a StGB) oder Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) strafbar, häufig wegen mehrerer Delikte gleichzeitig.
Welche Strafe droht bei Identitätsdiebstahl?
Je nach Delikt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 202a StGB) bzw. bis zu fünf Jahren (§§ 263a, 269 StGB). In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln, sind beim Computerbetrug und bei der Fälschung beweiserheblicher Daten sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.
Ist es strafbar, unter fremdem Namen online zu bestellen?
In der Regel ja. Wer mit fremden Personalien ein Kundenkonto anlegt oder Bestellungen aufgibt, macht sich regelmäßig nach § 269 StGB strafbar, oft zusätzlich wegen Betrugs (§ 263 StGB). Geschieht das wiederholt, um jemanden gezielt zu schikanieren, kann auch Nachstellung (§ 238 StGB) vorliegen.
Muss ich einen Strafantrag stellen, damit die Täter verfolgt werden?
Beim Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) grundsätzlich ja, außer die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie von Tat und Täter erfahren haben. Computerbetrug und Datenfälschung werden dagegen in der Regel auch ohne Antrag verfolgt. Eine Anzeige ist trotzdem immer sinnvoll, auch für Ihre zivilrechtlichen Ansprüche.
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