Softwarelizenzverträge: Worauf es bei der Gestaltung und Prüfung ankommt!
Wir nutzen Software täglich auf verschiedenen Geräten wie Smartphones, Laptops und PCs. Viele von uns machen sich dabei keine Gedanken zu der Frage, auf welcher vertraglichen Grundlage die Software genutzt wird.
Für die Software-Hersteller und IT-Unternehmen unter uns spielen Softwarelizenzverträge jedoch eine große Rolle. Ihnen ist die Komplexität dieser speziellen Verträge bewusst.
Der Softwareüberlassungsvertrag ist Kernstück ihrer geschäftlichen Beziehungen. Immer wieder kommt es dabei zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, was bei Softwareverträgen zu beachten ist und wie sich bekannte Rechtsprobleme möglichst von Beginn an ausschließen lassen. Bleiben Sie achtsam, was den Softwarelizenzvertrag angeht, denn den einen Vertrag dieser Art, der für alles als Modell dienen kann, gibt es nicht. Aktualisierungen gehören ebenso zum Alltag beim Softwarevertrag.
1. Was ist ein Softwarevertrag?
Geht es um die Nutzung von Software, kommen verschiedene Bezeichnungen für einschlägige Verträge ins Spiel. Wir werden im Folgenden klären, ob der Softwarevertrag jederzeit zu 100 % dem Softwareüberlassungsvertrag oder dem Softwarelizenzvertrag entspricht.
Der Terminus Softwarevertrag geht weit: Er kann sowohl die Nutzung und Überlassung als auch die Entwicklung und individuelle Herstellung von Software für einen einzelnen Nutzer definieren. An dieser Stelle wird ersichtlich, dass es den typischen Softwarevertrag nicht gibt. Hier sind ihrer rechtlichen Natur nach, Dienstleistungs- und Werkverträge, Kombinationen aus dem Werk- und Dienstleistungsvertrag wie im Scrum-Vertrag, ebenso wie Lizenzverträge möglich.
Bedingt durch die vielen Möglichkeiten, Softwareverträge mit Blick auf den gewünschten Vertragszweck zu gestalten, kommt der Definition und der Beschreibung des Vertragsinhalts besondere Bedeutung zu.
Mangelnde Schärfe bei der Definition ist ein häufiger Aufhänger für spätere rechtliche Auseinandersetzungen, die aufgrund des Softwarevertrages entstehen können. Es kann sinnvoll sein, bereits den Vertragsinhalt mit Unterstützung von rechtlichen Experten für Softwareverträge zu bestimmen und schriftlich auszuarbeiten.
2. Arten von Softwareverträgen
Eine Unterscheidung von Softwareverträgen lässt sich an unterschiedlichen Kriterien festmachen:
Vertragszweck
Geht es um die Entwicklung/Herstellung individueller Software oder Softwareteile? Soll bereits entwickelte Software nur zur Nutzung überlassen werden? Soll der Vertrag für eine Vielzahl von potenziellen Nutzern gelten, sodass auch vorformulierte Vertragsbedingungen in Form allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zum Tragen kommen?
Rechtliche Einordnung
Mit Blick auf den Vertragszweck stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung des Vertrages:
- Softwareüberlassungsvertrag in Form von Miete, Kauf oder Nutzungsüberlassung
- Softwareentwicklung als Werk- oder Dienstleistungsvertrag/einer Kombination aus beiden
- Entwicklung und Überlassung können ebenfalls Kombinationen bilden
Weitere Vertragsfragen
Bei Herstellern können weitere Vertragsfragen aufkommen:
- Wird der Entwickler selbstständig mit seinem eigenen Unternehmen tätig?
- Arbeitet er als freier Mitarbeiter?
- Wann kann es zu der rechtlichen Einordnung einer Arbeitnehmertätigkeit kommen?
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3. Lizenzverträge für Software
Bei den Lizenzverträgen geht es um die Überlassung von Software an einen Nutzer, Käufer oder Besteller. Unterschieden werden im Wesentlichen diese Vertragsmodelle beim Softwarelizenzvertrag:
- Mietvertrag für Software
- Kaufvertrag für Software
- End-User-Licence-Agreement (EULA)
- Softwarelizenzvertrag
Der klassische Softwareüberlassungsvertrag betrifft häufig Standardsoftware. Standardsoftware wie Office-Anwendungen oder CAD werden einer Vielzahl von Nutzern überlassen, die kein Eigentum an der Software erwerben. Hier kommen vielfach vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie etwa ein EULA zur Anwendung.
In manchen Fällen werden bei der Überlassung von individuell entwickelter Software Vertragstypen kombiniert, um Lizenzverträge für Software individueller zu gestalten.
Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in diesem Beitrag.
4. Typische Inhalte und Gestaltungsfragen bei Softwareüberlassung
Gestaltung und Inhalt bei einem Softwareüberlassungsvertrag richten sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Vertragspartner aus. Eine Kernfrage ist beim Inhalt die Reichweite der eingeräumten Nutzungsrechte. Lizenzverträge über Software müssen unter anderem bestimmen, ob einzelne oder exklusive Rechte eingeräumt werden. Insgesamt lassen sich folgende Aspekte zum Inhalt zusammenfassen:
- räumliche Berechtigung der Nutzung
- zeitliche Berechtigung der Nutzung
- Qualität der Nutzung - einfach oder exklusiv
Typischerweise würde bei Standardsoftware nur ein einfaches Nutzungsrecht bei der Softwareüberlassung eingeräumt. Der Nutzer darf die Software für die im Vertrag bestimmten Zwecke einsetzen, er darf aber keine Unterlizenzen vergeben. Ausschließliche Nutzungsrechte sind ein typischer Anwendungsfall für die individuell hergestellte und entwickelte Software. Hier ist das ausschließliche Nutzungsrecht der Regelfall im Software-Lizenzvertrag.
Lizenzverträge für Software regeln je nach Bedürfnis der Vertragspartner auch diese Aspekte:
- Umfang der Leistung bei der Anwendung
- Anzahl der berechtigten Nutzer
- Übertragungen von urheberrechtlich geschützten Rechten
- Fragen der Gewährleistung und Haftung
- Bestimmungen zur Garantie
- Laufzeiten der Softwareüberlassung
- Lizenzgebühren und Vergütungsmodelle
- Kündigungsrechte
Es können weitere Regelungen dazukommen, beispielsweise zu Support-Leistungen oder Schulungen. Ebenso können Wartungsintervalle festgelegt, die Einspielung von Updates vertraglich festgesetzt sowie Intervalle für die Entwicklung bestimmter, auf den Kunden zugeschnittener Änderungen und Aktualisierungen an der Software geregelt werden.
5. Rechtliche Fallstricke und Probleme in Lizenzverträgen für Software
Es gibt viele Lizenzverträge, die in der Durchführung zwischen den Parteien streitig werden. Überdurchschnittlich häufig beschäftigen Lizenzverträge über Software die Gerichte.
Auffällig ist, dass die Parteien oft über den Inhalt und die Definition der jeweiligen Rechte und Pflichten streiten. In IT-Projekten ist es von größter Bedeutung, zu definieren, was die Vertragsparteien voneinander erwarten. Gerade wenn Entwicklungs- und Herstellungsschritte bei einem Softwarevertrag dazu kommen, ist das minutiös ausgearbeitete Pflichten- und Lastenheft unabdingbar.
Problematisch wird häufig die Haftung für eine fehlerhafte Software bei individueller Entwicklung. Ebenso kann der Umfang von eingeräumten Rechten bei individuellen Verträgen zu späteren Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen.
Schon deshalb ist es sinnvoll, komplexe Lizenzverträge für Software bereits von Anfang an anwaltlich gestalten und prüfen zu lassen.
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Nicht jeder Software-Lizenzvertrag ist ein besonders komplexer Vertrag. Da viele Softwareverträge jedoch zahlreiche individuelle Elemente enthalten, kann fachanwaltliche Beratung bei der Gestaltung und späteren Durchführung des Vertrages helfen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es kommt bei dieser Art von Verträgen besonders auf die Details an. Es ist in jedem Fall genau zu definieren, welche Pflichten welche Partei hat. Das betrifft auch scheinbare Nebenleistungen beim Software-Lizenzvertrag wie Vereinbarungen über Wartung, Pflege, Schulung und Aktualisierung.
Lassen Sie sich frühzeitig, je nach Fall bereits in der Planungsphase, zu einem Softwarevertrag in unserer Kanzlei beraten. Wir halten kurzfristige Termine für Sie bereit. Vermeiden Sie spätere langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen. Wir sorgen für Rechtssicherheit beim Softwareüberlassungsvertrag und allen anderen Verträgen rund um die Nutzung, Entwicklung und Herstellung von Software.
6. Fazit: Den einen Softwarevertrag gibt es nicht!
Softwareverträge haben auch deshalb eine so hohe Komplexität, weil sie eine sehr unterschiedliche Gestalt annehmen können. Oft kommt es den Parteien auf individuelle Vereinbarungen an. Hier hilft es nicht weiter, sich an einen als Mustervertrag empfundenen Software-Lizenzvertrag, vielleicht aus dem Internet oder aus einer früheren Vertragsverbindung, zu halten.
Lizenzverträge über Software sind inhaltlich und juristisch herausfordernd
- Lizenzverträge über Software haben oft einen individuellen Charakter und sollten individuell rechtssicher gestaltet werden.
- Die Vertragsparteien können bei einem Software-Lizenzvertrag sehr unterschiedliche Interessen haben, die im Vertrag zu berücksichtigen sind.
- Auf klare Definitionen kommt es beim Inhalt und bei der Festlegung von Rechten/Pflichten im Softwarevertrag besonders an.
- Aufgrund der hohen Komplexität der zu beachtenden Aspekte beim Softwareüberlassungsvertrag können regelmäßig nur rechtliche Experten für Rechtssicherheit sorgen.
7. FAQ
Empfiehlt es sich, einen Software-Lizenzvertrag über individuelle Leistungen beim Rechtsanwalt prüfen zu lassen?
Aufgrund der vielen möglichen rechtlichen Fallstricke ist es empfehlenswert, spezialisierte Rechtsanwälte bei der Gestaltung und Prüfung dieser Verträge hinzuzuziehen.
Warum ist ein Software-Lizenzvertrag rechtlich bedeutsam?
Software verkörpert ein immaterielles Wirtschaftsgut, das einen hohen Wert haben kann. Es ist deshalb wichtig, als Entwickler/Hersteller die Einräumung von Rechten an eine andere Partei exakt festzulegen.
Gibt es einen klassischen Vertragstyp beim Software-Lizenzvertrag?
Nein, es gibt unterschiedliche Vertragstypen, und häufig geht es um Mischformen rechtlicher Typen.
Ist jeder Softwarevertrag ein Softwareüberlassungsvertrag?
Der Terminus Softwarevertrag ist als Oberbegriff zu verstehen. Hier gibt es Verträge mit sehr unterschiedlichen Gesichtern, die zum Beispiel auch einen Entwicklungsauftrag individueller Art enthalten und nicht nur die Überlassung einer Standard-Software beinhalten.
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