Data Breach - Datenleck: Was jetzt zu tun ist und wie wir Sie unterstützen!
Szenarien wie diese betreffen täglich eine Vielzahl von Unternehmen: Hacker haben geschützte Daten erbeutet und drohen mit deren Veröffentlichung bei Nichtzahlung eines von ihnen geforderten Betrags.
Diese gefürchtete Datenpanne stellt selbst kompetente Datenschutzbeauftragte und versierte Geschäftsführungen im Unternehmen vor große Herausforderungen. Die fristgemäße Meldung der Datenschutzverletzung ist jetzt oberstes Gebot.
Wann müssen Sie die Datenpanne melden und reicht die Drohung mit Veröffentlichung von geschützten Daten aus, eine Datenpanne im Sinne der DSGVO anzunehmen? Die "Frage - Datenschutzpanne, was tun?" beantworten wir für unsere Mandanten effektiv und präzise. Es kann für Sie wichtig und sinnvoll sein, bei einem Datenleck einen Anwalt einzuschalten.
1. Was ist ein Data Breach (Datenleck)?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spricht vom Datenschutzvorfall. Er liegt immer dann vor, wenn die Vertraulichkeit personenbezogener Daten verletzt wurde. Es handelt sich um eine abstrakte Definition. Für die Annahme eines Datenschutzvorfalls ist es nicht erforderlich, dass Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben oder die verarbeitende Stelle ein Verschulden trifft.
Datenlecks und Datenpannen können sich durch Angriffe auf das IT-System durch Hacker realisieren. Der (erfolgreiche) Angriff der Hacker ist ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall. Dabei kann bereits der Versuch, genauer gesagt ein unberechtigter Zugriff ohne Kenntnisnahme der geschützten Daten, die Meldepflicht auslösen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie bei Hackerangriffen einen Datenschutzvorfall an, um die Frist zur Meldung nicht zu versäumen. Datenschutzvorfälle stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den drei Grundprinzipien der DSGVO: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Daran können Sie sich bei der Definition eines Datenschutzvorfalls orientieren.
Neben dem Ereignis selbst ist unter anderem für die Meldefrist beim Datenschutzvorfall mit Meldepflicht die Kenntnis einer Schutzverletzung maßgeblich. Es müssen Informationen über Art, Umfang und weitere Umstände bekannt sein, um eine Datenpanne melden zu können. Hier ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Umstände der Datenpanne bei der Meldung bekannt sein müssen. Wir werden noch sehen, dass die Meldung stufenweise erfolgen kann.
Neben den Informationen zum Datenschutzvorfall geht es vor allem um eine darauf aufbauende Risikoprognose für die potenziellen Folgen der Datenpanne. Sie ist ein Kernelement der Meldung einer Datenschutzverletzung.
Die DSGVO-Meldepflicht und die DSGVO-Datenpanne
Was ist zu tun, wenn eine Datenpanne nach DGSVO die Meldepflicht auslöst? Nach Feststellung der Datenschutzpanne ergibt die nachfolgende Risikoprognose, dass ein Risiko für die personenbezogenen Daten besteht. In einem nächsten Schritt sind diese Informationen zur Datenpanne zu melden:
- Die Art der Datenverletzung wird beschrieben (wie Datenleck nach Hackerangriff).
- Die betroffenen personenbezogenen Daten werden kategorisiert (etwa Kundendaten oder Mitarbeiterdaten). Es wird auch festgestellt, wie hoch die Anzahl der schätzungsweise Betroffenen ist.
- Name und weitere Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder der sonstigen Anlaufstelle werden mitgeteilt.
- Es wird eine Folgeabschätzung für das Datenschutzereignis vorgenommen. (Es drohen unter anderem finanzielle Verluste aufgrund offengelegter Finanzdaten).
- Bereits ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen zur Schließung des Datenlecks sowie zur Begrenzung oder Aufhebung der Folgen werden definiert.
- Gibt es weitere Maßnahmen gegen die Datenpanne nach DSGVO, die bisher aus Zeitgründen nicht in Angriff genommen wurden?
Die Meldung der Datenschutzverletzung ist formfrei. Sie muss innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung der Datenpanne erfolgen. Wir empfehlen vorab, so schnell wie möglich telefonisch Kontakt mit der Aufsichtsbehörde aufzunehmen.
2. Die besonderen Herausforderungen der Datenschutzvorfall-Meldepflicht
Auf den ersten Blick scheinen die Anforderungen der DSGV-Meldepflicht nicht allzu hoch zu sein, wenn die 72-Stunden-Frist eingehalten wird. Hier trügt der Schein.
Einige weitere Anforderungen an die Meldung ergeben sich nicht bei oberflächlicher Lektüre des Gesetzes. Beispielsweise ist die Frage interessant, wann die Meldepflicht zu laufen beginnt.
Beginn der Meldepflicht und die 72-Stunden-Frist
Die Meldung ist unverzüglich vorzunehmen, maximal 72 Stunden ab Feststellung der Datenpanne. Hier wird unter bestimmten Umständen ein "kennen müssen" angenommen. Wer die Datenpanne nach der DSGVO bei angemessener Sorgfalt seiner Pflichten hätte kennen müssen, für den kann sich eine verspätete Meldung und ein Passiv-Bleiben besonders folgenreich auswirken.
Fortlaufende Meldepflicht bei neuen Informationen
Ebenso wichtig ist, dass die Datenschutzvorfall-Meldepflicht mit der Fristsetzung von 72 Stunden auch für weitere Informationen gilt, die sich nach der ersten Meldung ergeben. Hier kann es schwierig sein, im Einzelfall abzugrenzen, welche Informationen für das Datenleck weiterhin relevant und meldepflichtig werden.
Die Meldung einer Datenschutzverletzung muss hinreichend konkret und in einer einfachen, verständlichen Sprache erfolgen. Auf den übertriebenen Einsatz von juristischen Termini ist zu verzichten. Die Übersichtlichkeit der Meldung spielt ebenfalls eine Schlüsselrolle. Zeit ist bei allen Datenschutzvorfällen ein maßgeblicher Faktor. Schnelligkeit geht jederzeit vor Vollständigkeit und Richtigkeit. Deshalb auch die stufenweise Meldung im Zweifelsfall.
Perspektiven der Beteiligten und Entscheidungsfindung
Der Umgang mit der Datenschutzvorfall-Meldepflicht setzt eine strukturierte Kaskade von internen Meldungen im Unternehmen voraus. Hier sind unterschiedliche Instanzen nacheinander zu informieren, um der Geschäftsführung am Ende die Entscheidung zu ermöglichen, ob eine Meldung erfolgen soll.
Die Frage "Datenschutzpanne - was tun" ist deshalb auch immer aus der jeweiligen Perspektive aller Beteiligten in ihrer aktuellen Position zu betrachten. Am Ende steht die Entscheidung, ob bei dem aktuellen Ereignis der DSGV-Meldepflicht nachzukommen ist oder nicht. Ebenso sind zeitnah Maßnahmen zur Schadensbegrenzung beim Data Breach zu treffen.
Vor dem Hintergrund der vielen Details kann es sinnvoll sein, bei einem Datenleck einen Anwalt mit speziellen Kompetenzen in diesem Gebiet einzuschalten. Er kann Entscheidungsträger im Unternehmen führen und insbesondere einen geschulten Blick auf die Einzelheiten der DSGVO-Meldepflicht werfen, die für den jeweiligen Fall relevant sind. Beim Datenleck kann ein Anwalt schnell feststellen, ob eine der wenigen Ausnahmen bei der DSGVO-Meldepflicht gegeben ist.
Wir können helfen! Kontaktieren Sie uns gerne.
3. Mögliche Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Meldung
Es kann Umstände geben, die es erschweren, der DSGVO-Meldepflicht in der vorgeschriebenen Frist von 72 Stunden nachzukommen.
Gerade beim Datenleck, das von einem Hackerangriff ausgelöst wird, ist es nicht immer einfach, die Datenpanne zu melden, weil Informationen nur stückweise vorliegen. Wenn Sie den Data Breach verspätet melden, sollten Sie eine gute Begründung haben. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, die Verspätung angemessen zu begründen und eine Datenschutz-Verstoß-Strafe zu vermeiden.
Wurde die Meldung vollständig unterlassen, kommt es auf die jeweiligen Umstände des einzelnen Falles an. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten, wie jetzt vorzugehen ist.
Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in diesem Beitrag.
4. Weitere Aspekte rund um den Datenschutzvorfall
Die Frage "Datenschutzpanne - was tun" bezieht sich nicht nur auf die unmittelbaren Schritte, die Sie einleiten, um der Datenschutzvorfall-Meldepflicht nachzukommen. Es geht auch um die Aufarbeitung der Datenpanne mit Blick auf technische und/oder organisatorische Verbesserungen im Unternehmen.
Ein Datenleck kann ein Alarmsignal sein, dass Datenschutzkonzepte erneuert und überarbeitet werden müssen. Sind Sie bei den Aufsichtsbehörden schon mehrfach mit einem Data Breach und der Meldung einer Datenschutzverletzung aufgefallen, sollten Sie unbedingt jedes weitere Datenleck von Beginn an mit einem Anwalt bewältigen.
Eine Datenpanne nach DSGVO ist keine rechtliche Bagatelle. DSGVO-Bußgelder können im Einzelfall existenzgefährdend sein. Schon deshalb ist bei einem Datenleck ein Anwalt ein ausgezeichneter Ansprechpartner, um Fehler bei der Meldung der Datenpanne zu vermeiden. Das Risiko einer Datenschutz-Verstoß-Strafe steigt, wenn bereits bei der DSGVO-Meldepflicht ernsthafte Fehler passieren.
Wir beantworten deshalb die Frage "Datenschutzpanne - was tun" immer damit, das Datenleck mit einem Anwalt zu besprechen. Bleiben Sie bei einem Data Breach auf der sicheren Seite.
Da die technischen Möglichkeiten von Cyberkriminellen immer besser werden, können Sie eher früher als später vor der Frage stehen: Datenschutzpanne - was tun? Hier ist es hilfreich, wenn Sie unsere Kanzlei bereits kennen und wir Sie bei der Meldung der Datenschutzverletzung sowie der Abwicklung der Datenschutzverletzung rechtlich begleiten. Denken Sie an die 72-Stunden-Frist. Wir stehen Ihnen auch für kurzfristige Termine zur Verfügung.
5. Fazit
- Unverzügliche Meldungspflicht: Bei einer Datenschutzverletzung muss die Meldung innerhalb von 72 Stunden erfolgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine schnelle und formgerechte Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde ist essenziell.
- Einschaltung eines Anwalts: Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt ist ratsam, um die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und das Risiko einer Datenschutz-Verstoß-Strafe zu minimieren.
- Stufenweise Meldung: In Fällen, in denen nicht alle Informationen sofort verfügbar sind, sollte eine stufenweise Meldung erfolgen. Dabei ist es wichtig, bereits bekannte Daten fristgerecht zu melden und nachträglich weitere Details zu ergänzen.
- Interne Koordination: Ein strukturiertes internes Meldesystem ist notwendig, um alle relevanten Instanzen im Unternehmen schnell und effektiv zu informieren. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung durch die Geschäftsführung.
- Risikoprognose und Maßnahmen: Die Meldung muss eine Risikoabschätzung und die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens beinhalten. Eine präzise Folgeabschätzung ist zentral für die Bewertung des Datenschutzvorfalls.
6. FAQ: Das Wichtigste im Überblick
Wann muss ein Datenleck gemeldet werden?
Eine Datenschutzverletzung muss innerhalb von 72 Stunden nach deren Feststellung gemeldet werden. Die Frist beginnt, sobald das Unternehmen Kenntnis von der Datenpanne hat oder diese hätte kennen müssen.
Welche Informationen müssen bei der Meldung einer Datenschutzverletzung enthalten sein?
Die Meldung muss neben der Art der Datenverletzung auch die Kategorien und Anzahl der betroffenen personenbezogenen Daten enthalten. Des weiteren müssen Namen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder der zuständigen Anlaufstelle, eine Risikoprognose der möglichen Folgen der Datenpanne, sowie die bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Behebung und Schadensbegrenzung gemeldet werden.
Was ist zu tun, wenn nicht alle Informationen zur Datenpanne sofort vorliegen?
In solchen Fällen sollte eine stufenweise Meldung erfolgen. Zunächst sind alle verfügbaren Informationen fristgerecht zu melden, und nachträglich können zusätzliche Details ergänzt werden, sobald diese bekannt sind.
Warum ist es sinnvoll, bei einem Datenleck einen Anwalt hinzuzuziehen?
Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, die Fristen einzuhalten und die Meldung korrekt durchzuführen. Dies minimiert das Risiko einer Datenschutz-Verstoß-Strafe und unterstützt das Unternehmen in der Krisensituation.
Was passiert, wenn die Meldung einer Datenschutzverletzung verspätet oder gar nicht erfolgt?
Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich hoher Bußgelder gemäß DSGVO. Im Falle einer Verspätung sollte eine angemessene Begründung vorgelegt werden, wobei ein Anwalt helfen kann, diese zu formulieren und zu präsentieren.
Bilderquellennachweis: © anyaberkut | Canva.com