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Weitere Abmahnungen der Firma Imperial wegen Please Jeans

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Robert Gäßler
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Seit geraumer Zeit geht die Firma Imperial S.p.A. mit Hilfe der Kanzlei Bird & Bird wegen vermeintlicher Nachahmungen der von ihr entworfenen "Please Jeans" gegen Mitbewerber vor (wir berichteten bereits im April diesen Jahres hier).

Charakteristisch für die Jeans Modelle Please sei dabei, dass sie über eine V-Naht über beiden vorderen Oberschenkeln und einer offenen Knopfleiste verfügen sowie besondere Nahtführungen an den Vorder- und Hintertaschen und im Taillenbereich aufweisen.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl von Jeansmodellen von diversen Anbietern (wir haben nach einer Marktrecherche ca. 50 verschiedene - auch namhafte - Anbieter gefunden) am Markt erhältlich sind, die einzelne und teilweise auch sämtliche dieser Merkmale aufweisen, waren wir der Ansicht, dass die Abmahnungen vor Gericht keinen Bestand haben könnten. Die oben beschriebenen Merkmale sind nämlich unserer Ansicht nach nicht charakteristisch für die Please Jeans, sondern für die sog. Boyfriend-Jeans. Auf die betriebliche Herkunft der Please Jeans aus dem Hause Imperial weist vielmehr regelmäßig die Herz-Applikation auf der Gesäßtasche hin.

Landgericht Köln: Für die Please Jeans besteht Nachahmungsschutz nach UWG

Das Landgericht Köln hat nunmehr in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren jedoch die Ansicht vertreten, dass die Unterlassungsansprüche der Imperial S.p.A. jedenfalls aus dem Gesichtspunkt des wettbewerblichen ergänzenden Leistungsschutzes zustehen. Die Please Jeans seien aufgrund von vorgelegten Umsatzzahlen hinreichend bekannt, wiesen wettbewerbliche Eigenart auf und durch die Nachahmungen werde auch eine Täuschung über die betriebliche Herkunft herbeigeführt.

In einem Verfahren erging ein Urteil zugunsten der Imperial S.p.A., in dem zweiten Verfahren hat unser Mandant den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung nach Hinweisen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Damit ist jedenfalls zu konstatieren, dass vor dem Landgericht Köln in erster Instanz eine Verteidigung gegen die Abmahnung nicht erfolgsversprechend ist.

Möglichkeit: Berufung oder Hauptsacheverfahren

Wenn man sich also gegen das Unterlassungsverbot wehren möchte, muss man im Verfügungsverfahren jedenfalls mit der Berufung in die zweite Instanz ziehen. Alternativ kann die Imperial S.p.A. zur Einreichung der Hauptsacheklage aufgefordert werden. In diesem Hauptsacheverfahren besteht, anders als im Verfügungsverfahren, die Möglichkeit umfassend Beweis zu erheben sowie die Entscheidungen der Land- bzw. Oberlandesgerichte durch den Bundesgerichtshof in der Revision überprüfen zu lassen.

Recht hohes Kostenrisiko

Das Landgericht Köln hat den Streitwert in den Verfügungsverfahren entsprechend den Vorgaben der Kanzlei Bird & Bird mit 200.000 Euro für den Unterlassungsanspruch angesetzt. Das Kostenrisiko durch alle Instanzen sowohl im Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren liegt damit bei ca. 100.000 Euro. Dessen muss man sich bewusst sein, wenn man sich gegen die Abmahnungen zur Wehr setzen will.

Alternative: Unterlassungserklärung

Eine kostengünstigere Alternative ist die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung unter Zurückweisung der weiteren (Zahlungs-)ansprüche. Immerhin fordert die Kanzlei Bird & Bird ca. 4.000 Euro an Abmahnkosten. Soweit man sich die Einwendungen gegen den Unterlassungsanspruch vorbehält, kann man sich ggfls. auch gerichtlich gegen diese Zahlungsansprüche auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung wehren. Aber Vorsicht: eine vorschnell abgegebene Unterlassungserklärung kann im Wiederholungsfall auch bei sog. kerngleichen Verstößen zu recht hohen Vertragsstrafen bis zu 10.000 Euro führen.

Sollten Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Bird&Bird für die Firma Imperial S.p.A. wegen des Angebotes bzw. Verkaufs von Please Jeans erhalten haben und entsprechend Beratungsbedarf bestehen, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Unsere Anwälte stehen Ihnen unter (0221) 800 676 80 oder per Mail über die Adresse kanzlei@obladen-gaessler.de gerne zur Verfügung.

Robert Gäßler
Robert Gäßler
Rechtsanwalt Robert Gäßler ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Dabei liegt sein Schwerpunkt auf den Gebieten des Presse- und Meinungsäußerungsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Datenschutzrechtes, auch aber nicht ausschließlich im Internet.
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