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Hilfe, mein Händler-Account wurde gesperrt/gekündigt!

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Was tun bei Kündigung/Sperre durch ebay, Amazon oder Hitmeister?

Immer wieder passiert es, dass Onlinehändlern der Verkaufsaccount mehr oder weniger plötzlich gesperrt oder die Geschäftsbeziehungen zu der jeweiligen Verkaufsplattform gekündigt wird. Egal ob man auf ebay, amazon, dawanda oder Hitmeister verkauft hat, ärgerlich ist ein solcher Ausschluss allemal. Gerade bei ebay und amazon kommt als zusätzliches Problem hinzu, dass die Kommunikation mit diesen Unternehmen oftmals sehr schwierig ist. Manche unserer Mandanten meinen sogar, dass bei Unternehmen wie ebay und amazon eine eigene Rechtsordnung gelten würde.

Gleichwohl ist man nicht völlig schutzlos bei einem Ausschluss, oftmals bestehen doch einige Möglichkeiten, wenn die Kündigung oder die Sperre rechtswidrig sind.

Händler-Accounts sind kündbare Verträge

Zunächst einmal muss aber gesehen werden, dass die meisten Nutzungsbedingungen der Verkaufsplattformen ausdrücklich Kündigungsmöglichkeiten vorsehen – häufig kann eine Sperre oder eine Kündigung ohne Begründung erfolgen. Bei Nutzeraccounts handelt es sich rechtlich gesehen um nichts anderes als um Verträge zwischen dem Onlinehändler und der Plattform. Fraglich ist aber, um welche Vertragsart es sich handelt. Hier kommt es stark auf den jeweiligen Einzelfall an. Bei Verkaufsplattformen wie etwa Hitmeister kann nach unserer Auffassung u.U. sogar Handelsvertreterrecht anwendbar sein. Wenn dies der Fall wäre, kann eine sehr kurze Kündigungsfrist u.U, unwirksam sein, da das Gesetz Kündigungsfristen vorgibt.

Kartellrecht kann helfen

Im Übrigen muss bei einer Account-Sperre oder Kündigung immer auch Kartellrecht geprüft werden. Denkbar ist etwa, dass zwischen dem Onlinehändler und der Verkaufsplattform eine sortimentsbedingte oder unternehmensbedingte Abhängigkeit besteht und ein Ausschluss von der Handelsplattform kartellrechtlich diskussionswürdig ist.

Kaum einheitliche Rechtsprechung

Leider besteht kaum konsistente Rechtsprechung zu dieser Thematik. Wir haben den Eindruck, dass viele Onlinehändler oftmals viel zu schnell aufgeben und sich gegen Sanktionen ihrer Verkaufsplattform nicht wehren. Dabei können die Sanktionen der Verkaufsplattformen schnell existenzgefährdenden Charakter annehmen.

Das OLG Brandenburg hat in der Vergangenheit entschieden, dass ein Anspruch des Onlinehändlers auf Freischaltung eines gesperrten ebay-Accounts bestehe, wenn kein hinreichender Grund für die Sperrung vorliegt und der Geschäftsbetrieb des ausgeschlossenen ebay-Händlers existenzgefährdend bedroht ist, vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.11.2008, Az. 6 W 183/08.

Einstweilige Verfügung gegen ebay, Amazon, dawanda, Hitmeister?

Schnell reagieren! Anwalt einschalten!Was also tun, wenn einen die Onlineplattform wie ebay, Amazon, dawanda oder Hitmeister ausschließt? Man sollte nicht sofort klein beigeben. In jedem Falle sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man sollte zudem keine Zeit verlieren, da etwaige Ansprüche unter Umstände im Eilrechtsschutz durchgesetzt werden können. Der Eilrechtsschutz steht einem jedoch nur dann offen, wenn man schnellstmöglich handelt, da die Gerichte einem faktisch Dringlichkeitsfristen auferlegen. Diese können durchaus bei ca. 4 Wochen seit Kündigung/Sperre des Accounts liegen.

Anwalt fragen!

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertreten Onlinehändler auf dem gesamten Gebiet des Wettbewerbsrechts (mehr Infos). Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland. Wenn auch Sie von einer Handelsplattform wie ebay, Amazon oder Hitmeister ausgeschlossen wurden, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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