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Abmahnung Imperial S.p.A. wegen "PLEASE"-Jeans Bird & Bird

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird vorgelegt. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Firma Imperial S.p.A., Via dei Lanaioli 42, Blocco 11, 40050 Centergross - Bologna in Italien.

Abmahnung wegen "Please"-Jeans

Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche unlautere Nachahmung der "PLEASE"-Jeans. Die Gegenseite behauptet, dass sich die Jeans durch die folgenden markanten Designmerkmale auszeichne:

Nähte auf der Vorderseite der Hosenbeine, die von außen quer über die Oberschenkel nach innen verlaufen, so dass beide Hosennähte zusammen optisch ein "V" ergeben,

der Hosenschlitz weist Knöpfe auf, die nicht verdeckt sind.

Charakteristische Designmerkmale

Es werden zudem noch weitere angeblich charakteristische Designmerkmale aufgeführt, die sich im Wesentlichen auf die Nähte, bzw. Doppelnähte beziehen.

Der Abgemahnte soll Jeans verkauft haben, die diese Designmerkmale der "Please"-Jeans unerlaubterweise imitiere. Unser Mandant betreibt einen Amazon-Shop. Die Kanzlei Bird & Bird fordert für die Mandantin Imperial die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadenersatz sowie die Erstattung der Abmahnkosten. Es wird ein Gegenstandswert in Höhe von 250.000 Euro angesetzt. Hieraus verlangt die Gegenseite die Erstattung einer 1,8 Geschäftsgebühr, insgesamt also einen Betrag in Höhe von 4.075,40 Euro. 

Was wird gefordert?

Es sollte zunächst abgesteckt werden, wie man auf die Abmahnung reagiert. Grundsätzlich kommen zwei Ansätze in Betracht. Zum einen kann man die Abmahnung mehr oder weniger akzeptieren und eine Unterlassungserklärung abgeben. Sollte man sich hierzu entscheiden, sollte man jedoch auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die der Abmahnung beigefügt ist. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar und dürfte wohl in vielen Fällen zu weit gefasst sein. Wir raten daher grundsätzlich dazu, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Alternativ hierzu kann man die Abmahnung "streitig" behandeln. Dies bedeutet, dass man keine Unterlassungserklärung abgibt und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass das Kostenrisiko für die erste Instanz schnell einen Betrag von 15.000 Euro übersteigen kann, wenn man das Gerichtsverfahren verliert. Dieses Risiko kann jedoch dann sinnvoll sein, wenn man mit dem Verkauf der streitgegenständlichen Jeans einen Großteil seiner Umsätze erwirtschaftet. Wir kooperieren mit einem Patentanwalt, sodass man bereits im Vorfeld recherchieren kann, ob eine streitige Auseinandersetzung Erfolg versprechend sein kann.

Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen

Keinesfalls sollte man jedoch vorschnell auf die Abmahnung reagieren. Vielmehr sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Empfängern einer Abmahnung. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung entweder per E-Mail an kanzlei@obladen-gaessler.de oder telefonisch unter (0221) 800 676 80 kontaktieren, wenn auch Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung in designrechtlichen Angelegenheiten zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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