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Markenrechts-Abmahnung Hummel Holding A/S durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
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Die Kanzlei Harte-Bavendamm mahnt angebliche markenrechtliche Verstöße für die Firma Hummel Holding A/S ab. Der Markenrechtsinhaber Hummel-Holding A/S sieht in einigen Verkäufen von Turnschuhen unter anderem bei Amazon die eingetragenen Marken mit dem Winkelsymbol

Bildklasse(n) (Wien):24.17.01, 26.03.23

verletzt.

Ist die Abmahnung begründet?

Selbstverständlich ist es nicht erlaubt, Markenfälschungen auf Onlineplattformen wie ebay oder Amazon zu verkaufen. Gleichwohl stellt sich bei markenrechtlichen Abmahnungen stets die Frage, ob die Abmahnung berechtigt ist. Dies erfordert in der Regel eine Einzelfallprüfung. So kommt es darauf an, wie die Abmahnung formuliert wurde und was tatsächlich verkauft wurde. Es kann auch einen Unterschied machen, ob man als gewerblicher oder als privater Verkäufer auftritt. Schließlich kommt es auch darauf an, ob ein Zeichen markenmäßig genutzt wurde, bzw. ob tatsächlich Verwechslungsgefahr vorliegt. Dies kann unter Umständen dann verneint werden, wenn keine identische und auch keine ähnliche Übernahme der Winkel erfolgte. Gleichwohl muss man dazu sagen, dass Gerichte oftmals recht freundlich gegenüber Markeninhabern urteilen.

Wieso ein so hoher Gegenstandswert?

Bedenkt man dann noch, dass die Gegenstands- und Streitwerte im Markenrecht "traditionell" sehr hoch sind, mag man sich überlegen, ob man es wirklich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Viele Empfänger von markenrechtlichen Abmahnungen sind verwundert, warum wegen eines Turnschuhes auf einmal ein Gegenstandswert von 150.000 Euro angesetzt werden kann. Diese hohen Gegenstandswerte sind im Markenrecht jedoch nicht unbedingt ungewöhnlich. Dies führt dazu, dass das Kostenrisiko im Falle einer Klage oftmals bei mehreren tausend Euro liegt.

Gerichtsverfahren oder modifizierte Unterlassungserklärung?

Wenn man eher defensiv gegen eine Abmahnung vorgehen möchte, kann es unter Umständen empfehlenswert sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, also nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen, sondern eine eigene Unterlassungserklärung dergestalt zu formulieren, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichwohl verhindert eine modifizierte Unterlassungserklärung, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden können. Dies senkt das Kostenrisiko ganz erheblich. Es kann daneben überlegt werden, ob man versucht, die mit der Abmahnung geforderten Kosten zurückzuweisen. Dies sollte man tun, wenn man nach anwaltlicher Beratung zu dem Schluss kommt, dass die Abmahnung unberechtigt war.

Anwaltliche Beratung lohnt sich

In jedem Falle sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Das Markenrecht ist recht komplizierte Spezialmaterie und das Kostenrisiko ist hoch. Daher lohnt sich der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt allemal.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit Verkäufer im E-Commerce gegen markenrechtliche Abmahnungen. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit gerne unter (0221) 800 676 80 telefonisch erreichen. Wir übernehmen die Vertretung gegen markenrechtliche Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen. Rufen Sie uns daher an, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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kanzlei@obladen-gaessler.de
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