Sofortkontakt

Will Agrarminister Schmidt das Kölsch abschaffen? Die Zukunft der geschützten Herkunftsangaben

geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Aus der Presse war in den letzten Tagen zu erfahren, dass Landwirtschaftsminister Christian Schmidt plane, im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP die regionalen Herkunftsbezeichnungen abzuschaffen. Wir beraten Vereinigungen, die vorhaben, ihre Produkte/Erzeugnisse durch sog. geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) zu schützen.

Geografische Herkunftsangaben werden in Deutschland durch das Markengesetz geschützt. Bei geschützten geografischen Angaben genügt es, wenn eine der Herstellungsstufen in einem bestimmten Gebiet stattfand. Es genügt also, wenn sich die Erzeugung, die Verarbeitung oder die Herstellung auf ein bestimmtes Herkunftsgebiet eingrenzen lässt. Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung müssen dagegen sämtliche Verarbeitungsstufen in einem bestimmten Gebiet stattgefunden haben. In der Öffentlichkeit bestand schnell die Sorge, dass es zukünftig Kölsch, Schwarzwälder Schinken  oder die Thüringer Rostbratwurst aus Texas oder Montana geben könnte. Das Bayerische Fernsehen berichtete jedoch, dass Schmidt sein Vorhaben deutlich relativierte. Er wolle nicht die Herkunftsbezeichnungen abschaffen, sondern sichern und erhalten. "Wo regional draufstehe, müsse auch regional drin sein. Verbraucherschutz und Vertrauen sei bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP dringend notwendig."

Da die Verhandlungen über das TTIP nicht öffentlich sind, kann man nur rätseln, was Schmidt beabsichtigt. Vorstellbar ist etwa, dass die geschützten geografischen Angaben wegfallen können, dafür jedoch die geschützten Ursprungsbezeichnungen weiterhin Bestand haben.

Verbraucherschützer haben das Vorhaben Schmidts kritisiert. Sie sind der Auffassung, dass Transparenz hinsichtlich der Produktherkunft Verbraucherschutz sei, der durch die Pläne der Regierung unterwandert werden könnte.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln halten sowohl geschützte geografische Angaben wie auch geschützte Ursprungsbezeichnungen für außerordentlich wichtig, um auf dem internationalen Markt bestehen zu können. Die geschützte Produktherkunft, die letztlich Ausdruck eines gewissen Stolzes auf die Regionen ist, gehört zur europäischen Identität. Die europäische Identität zeichnet sich durch -insbesondere kulinarische Spezialitäten- wie Champagner, Kölsch und Parmaschinken sowie griechischem Feta aus. Die Produkte werden weltweit geschätzt. Durch die geschützten Herkunftsbezeichnungen haben europäische Hersteller einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Die geschützten Herkunftsangaben stellen letztlich die Marken von Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben dar.

Es sollte allerdings bei allen vorschnellen Diskussionsbeiträgen nicht vergessen werden, dass bei geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) nicht immer das Maß an Transparenz gegeben ist, welches  viele Verbraucherschützer in der aktuellen Diskussion suggerieren. So könnte bei einer -sagen wir- Kölner Rostbratwurst, die als geografische Angabe geschützt wäre, das Fleisch grundsätzlich auch aus Texas stammen, wenn die Rostbratwurst nur in Köln hergestellt würde. Hier stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Verbraucherschutz nicht erweitert würde, wenn es zukünftig nur noch geschützte Ursprungsbezeichnungen gäbe, d.h. sämtliche Produktionsstufen in einer bestimmten Region stattfinden müssten. Dann müsste das Schwein aus Köln kommen, dort geschlachtet und verwurstet werden.

Auf der anderen Seite trägt die Unterscheidung zwischen g.g.A. und g.U. dem wohl speziell europäischen Umstand Rechnung, dass bei einigen weltbekannten regionalen Produkten nicht die Herkunft des Grunderzeugnisses, sondern vielmehr das traditionelle Verarbeitungshandwerk, welches einer bestimmten Region zuzuordnen ist, Alleinstellungsmerkmal ist. So dürfte es für ein gutes Kölsch unerheblich sein, ob der Hopfen aus Köln stammt. Entscheidend sind vielmehr das spezielle Herstellungsverfahren und die Kölner Brautradition. Genau dies sollte den amerikanischen Verhandlungspartnern vermittelt werden. Es bleibt also abzuwarten, ob Schmidt wirklich das Kölsch abschaffen möchte oder ob er sich lediglich missverständlich ausgedrückt hat.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
Teilen: 
Copyright 2011 - 2022 OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte. | Alle Rechte vorbehalten
crosschevron-down