Sofortkontakt

Abmahnung von FAREDS für Voltage Pictures LLC wegen "American Heist"

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Voltage Pictures LLC. Abgemahnt werden Internetanschlussinhaber, die angeblich den Film "American Heist" über Internettauschbörsen angeboten haben sollen.

Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert.

Was ist zu tun?

Keinesfalls sollte man vorschnell reagieren und den geforderten Betrag ungeprüft überweisen und etwaige vorformulierte Unterlassungserklärungen unterzeichnen. Vielmehr sollte man sich anwaltlich beraten, ob in dem konkreten Fall der angeschriebene Anschlussinhaber überhaupt auf Unterlassung und Zahlung haftet. In vielen Fällen kann dies nämlich nicht der Fall sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen. In vielen Fällen bietet es sich zudem an, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine umformulierte Unterlassungserklärung dar, die kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig verhindert sie aber, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden können. Dies wäre nämlich mit einem ganz erheblichen Kostenrisiko verbunden

Lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Klare Antwort: ja. Die Rechtslage bezüglich Filesharing ist recht unübersichtlich geworden. Wenn man einige Zeit im Internet zum Filesharing recherchiert, sind viele Betroffene verwirrter als zuvor. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird Ihnen relativ schnell die Frage beantworten können, ob eine Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder zur Zahlung besteht. Ferner wird er mit Ihnen eine gute Verteidigungsstrategie ausarbeiten, um die Abmahnung möglichst abzuwehren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln bieten zudem kostenlose Ersteinschätzungen an. Sie können uns dazu unter (0221) 800 676 80 telefonisch erreichen. Ferner übernehmen wir die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen.Wir vertreten deutschlandweit tausende Empfänger von Filesharing-Abmahnungen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
Teilen: 
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Kategorien
Neueste Beiträge
Copyright 2011 - 2022 OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte. | Alle Rechte vorbehalten
crosschevron-down