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Abmahnung der Kanzlei pixel.law für Herrn Benjamin Thorn wegen Bilderklau

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei pixel.law vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen im Namen des Herrn Benjamin Thorn aus Landau. Abgemahnt werden Inhaber von Internetseiten, denen vorgeworfen wird, Lichtbilder des Herrn Thorn verwendet zu haben, ohne über die entsprechende Erlaubnis zu verfügen. Es werden die Entfernung des Fotos von der eigenen Homepage, die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung von Aufwendungsersatz sowie von Schadenersatz gefordert.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Gegenstandswert von rund 8.000 Euro angesetzt. Hiernach berechnen sich die Anwaltskosten. Die Kanzlei pixel.law kommt hierbei auf zu ersetzende Kosten in Höhe von 612,80 Euro.

Der in der uns vorliegenden Abmahnung geltend gemachte Lizenzschadenersatz beläuft sich insgesamt auf rund 1.813,50 Euro. Die Kanzlei pixel.law zieht als Grundlage für die sog. Lizenzanalogie die MFM-Tabelle heran. Hierbei handelt es sich um eine Honorartabelle, die ein Branchenverband für Profifotografen jährlich herausbringt. Die konkrete Höhe des Schadenersatzes bestimmt sich nach der Größe des verwendeten Fotos sowie die Nutzungsdauer. Ferner erfolgt nach der Berechnungsmethode, die die Kanzlei pixel.law anwendet, noch ein Aufschlag in Höhe von 100 % wegen fehlender Urhebernennung.

Keinesfalls sollte man die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, vorschnell und ungeprüft unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro. Kommt es also zu einem Wiederholungsverstoß (auch lediglich aus Unachtsamkeit), muss eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro gezahlt werden. Dieser Passus sollte abgeändert werden, um das Risiko möglicher Vertragsstrafen zu minimieren. Dabei darf man jedoch nicht den Passus über die Vertragsstrafe komplett streichen oder einfach eine niedrigere Vertragsstrafe einfügen. Dies kann nämlich dazu führen, dass die Unterlassungserklärung nicht angenommen wird. Folge hiervon: Unterlassungsansprüche können gerichtlich eingeklagt werden, was regelmäßig mit einem Kostenrisiko von mehreren tausend Euro verbunden sein kann.

Man sollte die Modifizierung der Unterlassungserklärung daher einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen.

Es stellt sich auch die Frage, ob die geforderten Kosten angemessen sind. Zwar gelten im Urheberrecht regelmäßig recht hohe Gegenstandswerte, gleichwohl muss immer der Einzelfall berücksichtigt werden. Auch der Lizenzschadenersatz kann unter Umständen zu hoch angesetzt sein.

Da das Kostenrisiko bei urheberrechtlichen Abmahnungen regelmäßig sehr hoch ist, sollte man sich in jedem Falle anwaltlich beraten lassen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte bieten hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sie können uns gerne unter (0221) 800 676 80 telefonisch erreichen. Zudem übernehmen wir die Vertretung gegen urheberrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir Ihnen den Festpreis natürlich vor Mandatierung und bereits im ersten Gespräch mitteilen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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