Verbraucherzentrale Bundesverband will Test-Seiten von Affiliates verbieten
Wie bereits an verschiedenen Stellen im Netz berichtet wurde (u.a. hier und hier) werden aktuell sog. Fake-Test-Internetseiten durch den Bundesverband Verbraucherzentrale abgemahnt. Der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte wurde eine solche Abmahnung nun auch zur Prüfung und Vertretung vorgelegt.
Was sind sog. Fake-Test-Seiten?
Fast jeder, der sich im Internet über bestimmte Produkte informieren wollte, kennt sie: Internetseiten, die nach dem Muster "www.produkte-test.de" o.ä. benannt wurden und auf denen sich Produktinformationen und Produktvergleiche finden. Oftmals soll es aber so sein, dass die Produkte nicht durch den Seitenbetreiber selbst getestet wurden, sondern vielmehr Vergleiche oder bloße Bewertungen von anderen Internetseiten zusammengetragen wurden.
Test-Seite wird von einem Affiliate-Partner betrieben
Wer das Produkt kaufen möchte und auf den "Testsieger" klickt, wird zu einem Onlineshop weitergeleitet, bei dem man den Artikel erwerben kann. Die Testseiten werden nicht selten von Affiliate-Partnern betrieben, also Seitenbetreibern, die von den Onlineshops, auf die verlinkt wird, eine Provision erhalten. Einige Testseitenbetreiber halten entsprechende Hinweise vor, dass nicht selbst getestet wurde.
Verbraucherzentrale Bundesverband verschickt Abmahnungen
Die Verbraucherzentrale hält dies jedoch nicht für ausreichend. Sie meint, dass durch das Betreiben der Test-Seiten der Verbraucher in die Irre geführt werde. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Abgabe einer recht weitreichenden Unterlassungserklärung (in der uns vorliegenden Abmahnung 6.500 Euro Vertragsstrafe!!) sowie die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 214,00 Euro.
Was kann getan werden?
Letztlich muss geprüft werden, ob die Abmahnung in der Form berechtigt ist. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob Verbraucher in die Irre geführt werden, wenn die Testseite mit entsprechenden Hinweisen versehen ist, dass keine eigenen Tests durchgeführt wurden. Letztlich dürfte es sich um eine Wertungsfrage handeln, sodass in naher Zukunft die Gerichte damit beschäftigt werden.
Letztlich hängt es aber auch davon ab, was die Seitenbetreiber wollen. Wenn es ihr Ziel ist, die Seite wie gehabt weiter zu betreiben, stellt die Abgabe einer Unterlassungserklärung keine Option dar, da man so den Seitenbetrieb quasi einstellen kann - in einem solchen Fall bleibt einem nichts anderes übrig als den Gerichtswegs zu beschreiten. Wenn der jeweilige Seitenbetreiber jedoch zu Zugeständnissen bereit ist, kann man gemeinsam überlegen, wie man die Test-Seite rechtssicher gestalten kann, damit ein Weiterbetrieb möglich ist.
Fachanwaltskanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte hilft bundesweit
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Unternehmern aus dem Bereich E-Commerce. Zu unseren Mandanten zählen Affiliate-Partner sowie Affiliate-Merchants. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (wozu auch das Wettbewerbsrecht gehört). Wenn auch Sie eine Test-Seite betreiben und abgemahnt wurden, können Sie uns gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen.