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Abmahnung der Kanzlei Sandhage für Sachse Vertriebs GbR

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die die Kanzlei Sandhage aus Berlin im Namen der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR aus Marienberg ausgesprochen wurde.

Die Sachse Vertriebs Gbr soll mit Mitteln des Fernabsatzes, insbesondere über ebay (dein.laden.fuer.alles) Sonnenbrillen, Strümpfe sowie Damen-Schals und Loops verkaufen. Es werden vermeintliche Mitbewerber abgemahnt, die es unterlassen haben sollen, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. In der Abmahnung heißt es hierzu:

"Seit dem 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit besteht auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform ebay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen."

OLG München meint: wettbewerbswidrig

Die Kanzlei Sandhage fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,00 Euro. Der ein oder andere Abgemahnte mag sich auf Grund der relativ geringen Kostenforderung von 281,30 Euro überlegen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Wir können jedoch nur davor warnen. Zwar hat mittlerweile das Oberlandesgericht München in der Entscheidung vom 22.9.2016, 29 U 2498/16 entschieden, dass der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform wettbewerbswidrig sei (wir berichteten bereits hier), allerdings ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nach unserer Auffassung zu weit gefasst.

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Unterschreibt man diese, besteht nach unserer Rechtsauffassung das Risiko, dass man -sofern man bei ebay verkauft- sofort gegen die verstößt. Dies hätte zur Folge, dass man die geforderte Vertragsstrafe zahlen muss. Hintergrund: viele ebay-Händler berichten, dass es nicht möglich sei, einen aktiven Link auf die OS-Plattform in die ebay-Angebote einzubauen. Dies erfordert aber die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Wir können daher nur dazu raten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung umzuformulieren. Auch wenn der durch RA Sandhage angesetzte Gegenstandswert für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gering angesetzt sein mag, stellt sich trotzdem die Frage, ob dieser Wert nicht trotzdem noch zu hoch ist. Letztlich handelt es sich nämlich nur um eine kleinere Nachlässigkeit, bei der sich die Frage stellt, ob die Spürbarkeit des Wettbewerbsverstoßes tatsächlich so groß ist, dass hohe Gegenstandswerte gerechtfertigt werden können.

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sandhage erhalten haben.

Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Händlern auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und kann Ihnen qualifiziert auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts weiterhelfen. Wir verteidigen Sie außergerichtlich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu fairen Festpreisen. Eine telefonische Ersteinschätzung ist dabei kostenlos. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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