Abmahnung der Hartlich Augenoptik GbR wegen irreführender Werbung
Die Firma Hartlich Augenoptik GbR mahnt über die Rechtsanwaltskanzlei Sandhage einen angeblichen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Konkret wird dem Abgemahnten irreführende Werbung vorgeworfen. Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 40.000,00 Euro, mithin insgesamt 1.336,90 Euro gefordert.
Werben mit Mondpreisen = Irreführende Werbung
Der Abgemahnte soll mit einer unverbindlichen Preisempfehlung geworben haben, die es so nicht gibt - besser bekannt als "Mondpreis".
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte weder ungeprüft noch vorschnell unterzeichnet werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen dürfte. Ferner muss überprüft werden, ob die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung eventuell weiter gefasst ist als es das Gesetz verlangt. In einem solchen Fall kann es sich anbieten, eine abgeänderte, also modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren.
Unterlassungserklärung und Anwaltskostenerstattung
Auch dürfte der angesetzte Gegenstandswert nach unserer Auffassung deutlich überhöht sein. In jedem Fall sollte man nicht vorschnell reagieren oder gar die abmahnende Kanzlei telefonisch kontaktieren. In jedem Fall sollte man sich anwaltlich beraten lassen, wenn man eine solche Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung erhalten hat.
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Abgemahnten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und kann sie daher optimal beraten.
Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen
Wir bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung sowie die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen an. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80.