Na dann Prost: Abmahnung Verbraucherschutzverein wegen Sulfiten

Uns wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vorgelegt. Abgemahnt wurde ein Weinhändler, der im Internet diverse Weine verkauft. Ihm wird vorgeworfen, dass er angeblich nicht auf im Wein enthaltene Sulfite hingewiesen habe. Ferner werden diverse Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wettbewerbswidrig gerügt.
Mag man die geforderte Kostenerstattung in Höhe von insgesamt 243,95 Euro noch verschmerzen können, hat es eine geforderte Unterlassungserklärung oftmals in sich. Verstößt man gegen diese, wird in der Regel eine empfindliche Vertragsstrafe fällig. Daher sollte man vorgefertigte Unterlassungserklärungen niemals vorschnell und ungeprüft unterschreiben. Vielmehr sollte man sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen und eventuell eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Wenn AGB-Klauseln abgemahnt werden, sollte man diese zudem auf den aktuellen Stand bringen lassen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen sowie die Anfertigung von aktuellen AGBs zu fairen Festpreisen.
