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Firmennamen schützen lassen leicht gemacht - und sicher!

geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Der gute Ruf eines Unternehmens hat unschätzbaren Wert. Sie sollten Ihren Firmennamen daher schützen lassen. Mit unserer Expertise und Erfahrung verschaffen wir Ihnen die Sicherheit, die ein erfolgreiches Unternehmen braucht.

Inhalt

1. Warum den Firmennamen schützen lassen?

Die Erfahrung zeigt: Der Schutz des Firmennamens ist für aufstrebende Unternehmen unverzichtbar. Regelmäßig treffen wir auf Mandaten, die in große Schwierigkeiten geraten, weil sie nicht rechtzeitig Vorkehrungen getroffen haben.

firmenname schuetzen lassen
Fragen dazu, wie Sie Ihren Firmennamen schützen lassen können? Rufen Sie uns an unter (0221) 800 676 80.

Gute Gründe für den Schutz des Firmennamens gibt es viele. Das sind die wichtigsten drei:

Ausschließliche Rechte für Sie

Sie sind der einzige, der Ihren Firmennamen im geschäftlichen Verkehr nutzen darf (soweit Sie ihn unter Schutz stellen – dazu unten). Spätestens, wenn der Name in Ihrer Branche eine gewisse Reputation erlangt, müssen Sie mit Nachahmern rechnen

Davor sind Sie gefeit, wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke eintragen lassen. So können Sie Nachahmer auf Unterlassung verklagen und mitunter sogar den Gewinn aus den Geschäften mit Ihrem Namen oder eine fiktive Lizenzgebühr beanspruchen.

Ihr Firmenname wird nicht zum Risiko

Ergreifen Sie keine Vorkehrungen, droht Ihnen das schnelle Aus für Ihren Firmennamen oder gar Ihr Geschäftsmodell.

Schließlich ist Ihr Firmenname ohne Eintragung für nahezu Jedermann verfügbar. Niemand ist also daran gehindert, ihn für sich schützen zu lassen.

Veranlasst Ihr Konkurrent eine frühere Eintragung als Sie, kommt es zum worst case. Nun kann Ihr Wettbewerber durchsetzen, dass Sie Ihren Firmennamen nicht mehr verwenden dürfen.

Firmennamen verwerten

Der Schutz des Firmennamens wehrt nicht nur Parasiten ab. Er macht Ihren Namen auch zum attraktiven Handelsobjekt. Sie erhalten ein ausschließliches Recht und können Ihren Firmennamen veräußern oder lizensieren.

Das verschafft entscheidende Vorteile z.B. für ein Franchise-Konzept oder beim Verkauf des Unternehmens. Professionelle Investoren bestehen ohnehin auf den Schutz des Firmennamens.

2. Wie schützt man den Firmennamen?

Ihren Firmennamen schützen Sie am besten, indem Sie ihn als Marke anmelden und eintragen lassen.

Die Anmeldung einer Marke ist etwas für Spezialisten. Fehler verursachen im Nachhinein immense Kosten. Wir unterstützen Sie mit unserer juristischen Expertise und langjährigen Erfahrung.

Nach Ihrer Mandatierung übernehmen wir u.a. die folgenden Schritte, um Ihren Firmennamen zu schützen:

Entwicklung eines Firmennamens

Sie werden sich schon auf einen Firmennamen festgelegt haben. Aber kann er auch als Marke geschützt werden? Nicht für jeden Begriff lässt sich Markenschutz erlangen.

Oft führen aber schon kleine Anpassungen zu praktikablen Lösungen.

Gründliche Verfügbarkeitsrecherche

Vor der Anmeldung müssen Sie prüfen, ob Ihr Firmenname oder ähnliche Formen schon verwendet werden. Googlen reicht hier nicht aus.

Erforderlich ist eine aufwändige Recherche in den entsprechenden Registern. Stoßen wir auf eine potentielle Kollision, bedeutet das nicht automatisch das Aus Ihres Firmennamens.

Dank unserer Erfahrung wissen wir, wie Sie Risiken aus älteren Rechten minimieren.

Anmeldung Ihres Firmennamens

Ist ein passender und risikofreier Firmenname gefunden, melden wir ihn als Marke für Sie an. Aber: Anmeldung ist nicht gleich Anmeldung. Zahlreiche Entscheidungen müssen getroffen werden:

In welchem Register soll die Eintragung erfolgen? Für welche Produkte oder Dienstleistungen soll Ihr Firmenname geschützt sein?

Hier entscheiden sich Schutzumfang und Kosten Ihrer Anmeldung.

Kein Sorge. Mit uns behalten Sie den Überblick. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich, welche Anmeldung für Sie sinnvoll ist. Dabei richten wir uns nach Ihrem Geschäftsfeld und Ihrem Budget.

Verfahren bis zur Eintragung des Firmennamens

Firmenname Verteidigung Schutz
Sie können Ihren Namen an verschiedenen Stellen schützen lassen. Rufen Sie uns an unter (0221) 800 676 80.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung bereitet das zuständige Amt die Eintragung vor. Es prüft dabei allerdings nicht, ob Ihr Firmenname mit älteren Rechten in Konflikt gerät. Unsere gründliche Verfügbarkeitsrecherche wird also nicht entbehrlich.

Im Gegenteil: Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (grds. drei Monate) können bisherige Rechteinhaber der Eintragung Ihres Firmennamens widersprechen. Kommt es dazu, verteidigen wir Sie mit all unserer Erfahrung.

Verteidigung und Überwachung Ihres Firmennamens

Ist Ihr Firmenname einmal eingetragen, sollten Sie ihn nicht aus dem Auge lassen. Auch jetzt können andere Rechteinhaber noch gegen die Eintragung Ihrer Marke vorgehen. Dagegen verteidigen wir Sie.

Außerdem halten wir im Blick, ob Ihr Firmenname oder ähnliche Bezeichnungen nochmals angemeldet werden. Gegebenenfalls wehren wir die Eintragung per Widerspruch ab. Mit den Verfahren sind wir bestens vertraut – auf nationaler wie europäischer Ebene.

3. Wie weit kann man den Firmennamen schützen lassen?

Sie bestimmen, wie weit der Schutz Ihres Firmennamens reicht. Es stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Auswahl. Je umfangreicher der Schutz, desto höhere Gebühren fallen für die Anmeldung und Eintragung an.

Effektiver Schutz Ihres Firmennamens verlangt daher eine maßgeschneiderte Lösung. Diese schaffen wir für Sie. So erhalten Sie die optimale Empfehlung, wie weit Ihr Schutz reichen sollte. Folgende Aspekte sind u.a. zu berücksichtigen:

  • Wirtschaften Sie über Grenzen hinweg? Dann kommt nicht (nur) die Anmeldung Ihrer Marke beim DPMA, sondern auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) infrage. Grund dafür ist, dass eine Eintragung im Register des DPMA Ihren Firmennamen nur in Deutschland schützt. Ist Ihre Marke aber z.B. im Register des EUIPO eingetragen, genießt Sie Schutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
  • In welchen Branchen sind Sie tätig? Grundsätzlich lassen sich Marken nur für einzelne Klassen (Produktgruppen) schützen. Umfassender Schutz ist entweder teuer oder erst mit sehr großer Bekanntheit möglich. Wir beraten Sie, für welche Klassen Sie Ihren Firmennamen schützen sollten – auch mit Blick auf die zukünftige Entwicklung Ihres Geschäfts.
  • Wie lange soll der Firmenname geschützt sein? Beim DPMA und beim EUIPO ist eine Marke grundsätzlich zehn Jahre lang geschützt. Anschließend lässt sich der Schutz verlängern. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Schutz entfallen kann, wenn der Firmenname nicht mehr genutzt wird.

Noch Fragen dazu, wie Sie Ihren Firmennamen schützen lassen können? Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler beraten Sie gerne!

Wir bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung sowie eine außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen an. Sie können uns gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen oder uns eine E-Mail schreiben an kanzlei@obladen-gaessler.de.

Bildquellennachweis: AlexLipa | Panthermedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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