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Abmahnung wegen falschem Bio-Label - Kanzlei skw Schwarz Rechtsanwälte mahnt ab

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns wurde eine Abmahnung wegen falschem Bio-Label der Kanzlei skw Schwarz Rechtsanwälte vorgelegt. Abgemahnt wurde im Auftrag der Firma Giffits GmbH. Betroffen von der Abmahnung ist ein Werbemittelhändler.

Dieser soll verschiedene Artikel mit „Bio“, bzw. „Öko“ gekennzeichnet haben.

Konkret geht es um Gummibärchen, die als „bio – gelatinefrei und vegan“ bezeichnet wurden.

titelbild abmahnung wegen falschem bio label
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Seitens des abmahnenden Unternehmens wurde in der Datenbank des Bundesverbandes der Ökokontrollstellen e.V. überprüft, ob das angebotene Produkt entsprechend zertifiziert ist. Da die Recherche zu dem Ergebnis führte, dass eine Zertifizierung nicht vorliegt, sieht die Firma Giffits GmbH hierin einen Wettbewerbsverstoß.

Als Online-Händler sei man auch nicht von der Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz erfasst, da ein direkter Verkauf regelmäßig nicht vorliege.

Man verweist insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.3.2018 – I ZR 243/14.

Ein Bio-Logo dürfe ebenfalls nur unter den oben genannten Voraussetzungen erfolgen.

Die Kanzlei skw Schwarz argumentiert, dass man in direktem Wettbewerb zu der Firma Giffits GmbH stehe. Eine Wiederholungsgefahr könne nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Neben einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 Euro gefordert.

Was ist zu tun?

Als erstes sollten Sie Ruhe bewahren und nicht voreilig Kontakt zu der abmahnenden Kanzlei aufnehmen. Zudem sollten Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte prüfen die Zulässigkeit und Begründetheit der Abmahnung.

Kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung berechtigt ist, raten wir in der Regel dazu, eine sog. modifizierte -also abgeänderte- Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert ein kostspieliges Gerichtsverfahren hinsichtlich etwaiger Unterlassungsansprüche, stellt aber trotzdem kein Schuldeingeständnis dar.

Zudem prüfen wir, ob die Zahlungsansprüche begründet sind. Unter Umständen kann es sich anbieten, die geforderten Kosten herunterzuhandeln.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit nunmehr 10 Jahren bundesweit Online-Händler aus ganz Deutschland.

Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreishonoraren, die wir natürlich vorab mitteilen.

Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.

Wir helfen Ihnen bei einer Abmahung.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Schreiben Sie uns oder rufen Sie an unter (0221) 800 676 80

Bildquellennachweis: jirkaejc | Panthermedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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