ebay-Abmahnung durch RA Volker Jakob für Claudia Morgan

Frau Claudia Morgan lässt durch RA Volker Jakob angebliche Wettbewerbsverstöße bei ebay abmahnen. Konkret werden verschiedene AGB-Klauseln sowie angeblich falsche Angaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt.
Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Man sollte vorgefertigte Unterlassungserklärungen, die den Abmahnungen beigefügt sind, nie vorschnell und ungeprüft unterzeichnen. Vielmehr empfiehlt es sich -sollten die Wettbewerbsverstöße tatsächlich vorliegen- die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar. Ferner kann sie so formuliert werden, dass mögliche Wiederholungsverstöße eher unwahrscheinlich sind.
Es stellt sich auch stets die Frage, ob die geforderten Kostenerstattungsansprüche angemessen sind. Zwar sind die Streitwerte im Wettbewerbsrecht in der Regel relativ hoch, es zeichnen sich aber auch hier Tendenzen bei verschiedenen Gerichten ab, diese herunterzukürzen.
Wenn AGB-Klauseln abgemahnt werden, sollte man zudem darauf achten, dass man seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu formulieren lässt.
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten eine große Vielzahl von Internethändlern aus ganz Deutschland. Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen Abmahnungen sowie die Anfertigung von AGB zu fairen Festpreisen.
