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Katalysator-Abmahnung der Bandel Automobiltechnik GmbH durch Rechtsanwalt Tabbert

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Rechtsanwalt Tabbert soll aktuell eine Abmahnung im Auftrag der Bandel Automobiltechnik GmbH verschickt haben. Mit der Abmahnung sollen Wettbewerbsverstöße gerügt worden sein. An dem Angebot des Internethändlers soll bemängelt worden sein, dass die Fahrzeugteile über keine Bauartgenehmigung (ECE-Prüfzeichen) verfügen. Wir möchten dies nutzen, um darauf hinzuweisen, dass fehlende Bauartgenehmigungen vermehrt abgemahnt werden und was im Falle einer solchen Abmahnung zu tun ist.

Wieso werden fehlende ECE-Prüfzeichen abgemahnt?

Wir haben in der jüngsten Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass Abmahnungen wegen fehlenden ECE-Prüfzeichens stark zugenommen haben. Dies hängt damit zusammen, dass sich auf ebay ein reger Markt für aus Asien importierter und ungeprüfter Kraftfahrzeugteile entwickelt hat. Nach unserer Einschätzung dürften sich auf Plattformen wie ebay inzwischen hunderte Händler tummeln, die Kraftfahrzeugteile ohne erforderliches E-Prüfzeichen vertreiben.

Fehlende Bauartgenehmigung kann Bußgeldverfahren nach sich ziehen

Viele Händler wissen gar nicht, dass Fahrzeugteile gem. § 22a StVZO über eine Bauartgenehmigung verfügen müssen. Gem. § 23 StVG ist das Verkaufen von Fahrzeugteilen, die nicht über das erforderliche E-Prüfzeichen verfügen, sogar bußgeldbewehrt. Bußgelder, die von den Kreispolizeibehörden verhängt werden, liegen oftmals im Bereich von mehreren tausend Euro. Wir haben zudem einen Fall bearbeitet, in dem bei dem Internethändler durchsucht werden sollte. Die Folgen können also recht unangenehm sein.

Wir vertreten eine große Anzahl von Kfz-Teilehändlern. Bußgeldverfahren haben in diesem Bereich in der jüngsten Vergangenheit ebenfalls stark zugenommen.

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen

Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden in der Regel Unterlassungsansprüche eingefordert. Wenn der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beiliegen sollte, sollte man diese keinesfalls ungeprüft unterzeichnen. Dies dürfte nämlich ein Schuldeingeständnis darstellen und oftmals verpflichtet man sich auch zur Kostentragung. Die Problematik um die E-Prüfzeichen ist recht komplex. Diesbezügliche Wettbewerbsverstöße bezogen sich bislang hauptsächlich auf Fahrzeugbeleuchtung. Unter Umständen kann es -je nach Sachverhalt- auch sinnvoll erscheinen, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Das dabei entstehende Kostenrisiko ist jedoch erheblich, sodass man sich in jedem Falle anwaltlich beraten lassen sollte.

Welche Kosten werden geltend gemacht?

Selbst wenn die Abmahnung zunächst keine Kostenforderung enthalten sollte, kann man sich sicher sein, dass diese nach Abgabe der Unterlassungserklärung folgt. Daher sollte man nichts vorschnell unterzeichnen. Die Gegenstandswerte sind im Wettbewerbsrecht oftmals sehr hoch, sodass die Abmahnkanzleien regelmäßig Kosten von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro geltend machen werden.

Kostenlose Ersteinschätzung und Festpreis

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlenden E-Prüfzeichens erhalten haben sollten, können Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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