Wikipedia-Abmahnung durch RA Dr. Hans G. Müsse für Alexander Savin
Herr Alexander Savin verschickt Abmahnungen durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hans G. Müsse. Herr Savin soll Urheber diverser Lichtbilder sein, die er in Wikipedia-Artikeln online gestellt hat. Unser Mandant soll ohne Erlaubnis des Herrn Savin ein Bild aus einem Wikipedia-Artikel kopiert und auf eine eigene Homepage gesetzt haben. Das Pikante hieran: Das Bild stand unter einer Creative Commons-Lizenz. Die Lizenzbedingungen sahen also vor, dass das Bild beliebig kopiert und verwendet werden darf. Allerdings muss der Urheber auch unter der Bildkopie genannt werden und die Lizenzbedingungen müssen in unmittelbarer Nähe zur Kopie veröffentlicht werden. Dies soll unser Mandant unterlassen haben. Herr Alexander Savin ist der Auffassung, dass sich unser Mandant nicht an die Lizenzbedingungen gehalten habe und daher eine unerlaubte Nutzung gegeben sei. Obwohl der Fotograf also einer Veröffentlichung durch Dritte grundsätzlich zugestimmt hat, soll sich unser Mandant nun so behandeln lassen als ob er das Bild des Herrn Savin ganz ohne Erlaubnis verwendet hätte. Herr Savin fordert die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 3.000,00 Euro sowie einen Lizenzschadenersatz in Höhe von insgesamt 400,00 Euro. Ferner wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Vielen Internetnutzern dürfte nicht bekannt sein, dass man sich auch dann an die Lizenzbedingungen halten muss, wenn man Bilder, die vermeintlich lizenzfrei sind, auf die eigene Homepage setzen möchte. Gleichwohl sollte man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen. Wir raten in der Regel zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Es sollte auch stets geprüft werden, ob die geforderten Kosten tatsächlich angemessen sind. Insbesondere die Höhe des Lizenzschadenersatzes wird in der jüngsten Vergangenheit durch die verschiedenen Gerichte diskutiert. Es ist zu beobachten, dass die Tendenz in der Rechtsprechung einiger Gerichte deutlich dahin geht, die Lizenzschadenersatzbeträge zu reduzieren.
Keinesfalls sollte man den Kopf in den Sand stecken und die Abmahnung ignorieren. Wenn man auf die Abmahnung nicht fristgerecht reagiert, droht ein teures Gerichtsverfahren. Man sollte sich daher in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertreten bundesweit Abgemahnte. Sie können uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 erreichen. Wir übernehmen zudem die Vertretung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen.