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Abmahnung 22 Jump Street "Bingo Players feat. Far East Movement - Get Up (Rattle)"

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin vorgelegt. In der Abmahnung wird die Filmmusik aus dem Filmwerk "22 Jump Street" abgemahnt. Konkret geht es um den Titel "Bingo Players feat. Far East Movement - Get Up".

Die Kanzlei Daniel Sebastian fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 600 Euro. Daniel Sebastian schlüsselt die eigentlichen Kosten der Abmahnung wie folgt auf:

1. Aufwendungsersatz
1,3 Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale: 745,40 Euro

2. Schadenersatz
Im Wege der Lizenzanalogie berechneter Schadenersatz für ein Musikwerk: 300,00 Euro

3. Summe
1.045,40 Euro

Keinesfalls sollte man die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Wir raten in der Regel dazu, dass man eine sog. modifizierte -also abgeänderte- Unterlassungserklärung formuliert. Vorteil hiervon: eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können. Dies ist nämlich oftmals mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden.

In vielen Fällen dürften die geforderten 600 Euro nicht angemessen sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt wird. Haben also WG-Bewohner, Familienmitglieder oder Freunde Zugriff auf den Internetanschluss hat man gute Chancen, dass die Kostenforderung abgewehrt werden kann.

Keinesfalls sollte man den Kopf in den Sand stecken und die Abmahnung ignorieren. Man sollte auch nicht eigenmächtig auf die Abmahnung reagieren. Vielmehr sollte man sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen von sog. Filesharing-Abmahnungen. Wenn auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten haben sollten, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen Filesharing-Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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