Abmahnung "Philomena" von Waldorf Frommer für Universum Film
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt im Auftrag der Firma Universum Film Abmahnungen für den Film "Philomena".
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, den Film "Philomena" über Internettauschbörsen dritten Personen angeboten zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.
Was ist zu tun?
Keinesfalls sollte man die Abmahnung ignorieren, bzw. vorschnell handeln. Es sollte zunächst geprüft werden, ob man zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet ist. Sollte man zum Ergebnis kommen, dass dies der Fall ist, empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei wird die vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung so umgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig verhindert eine modifizierte Unterlassungserklärung, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, ob man zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet ist. Es hängt viel vom Einzelfall ab, sodass es sich empfiehlt, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.
Müssen die 815,00 Euro gezahlt werden?
Auch diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings hat sich die Rechtsprechung in letzter Zeit deutlich zu Gunsten der Abgemahnten geändert. War es bis vor einiger Zeit praktisch unmöglich, aus der Haftung herauszukommen, gehen viele Gerichte mittlerweile dazu über, zumindest den geforderten Schadenersatz zurückzuweisen. Es wird in Anlehnung an die sog. Bearshare-Entscheidung des Bundesgerichtshofes dahingehend argumentiert, dass keine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass der Anschlussinhbaer auch der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass der Rechteinhaber beweisen muss, wer der konkrete Täter ist. Man sollte dabei jedoch auch nicht unerwähnt lassen, dass diesbezüglich die Gerichte noch recht unterschiedlich urteilen. Auch bezüglich der Frage des Schadenersatzes sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
Wie können wir helfen?
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung. Wir haben in den letzten Jahren tausende Filesharing-Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen. Wir übernehmen zudem die Vertretung gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer zu fairen Festpreisen.