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Abmahnung Waldorf Frommer - Ruhet in Frieden - A Walk Among the Tombstones

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH. Abgemahnt wird der Film "Ruhet in Frieden - A Walk Among the Tombstones".

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Man sollte sich von einer sog. Filesharing-Abmahnung nicht verunsichern lassen und vorschnell reagieren. Unterzeichnet man etwa die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell, müsste man wohl auch die 815,00 Euro zahlen. Nach unserer Auffassung ist die in der Abmahnung geäußerte Argumentation auch stark einseitig. Mittlerweile erkennen die Gerichte viele Fallkonstellationen an, in denen sich die Rechtslage längst nicht so ausweglos darstellt, wie dies einem die Abmahnungen oftmals glauben lassen möchte.

Insbesondere wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen und man die Mitnutzer nach Erhalt der Abmahnungen hinsichtlich etwaiger Tauschbörsensoftware befragt hat, besteht wohl keine tatsächliche Vermutung dafür, dass der abgemahnte Anschlussinhaber auch der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Dies hat zur Folge, dass Waldorf Frommer letztlich beweisen müsste, wer von den verschiedenen Nutzern der konkrete Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Dieser Nachweis dürfte praktisch unmöglich sein.

In vielen Fällen sollte man auch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt dabei kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies wäre nämlich mit ganz erheblichen Kosten verbunden. In Einzelfällen kann es sich auch anbieten, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Da das Kostenrisiko bei einem solchen Vorgehen jedoch recht hoch ist, sollte man sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler bieten unter (0221) 800 676 80 eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Ferner übernehmen wir Filesharing-Angelegenheiten zu fairen Festpreisen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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