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Abmahnung Tribute von Panem - Mockingjay durch Waldorf Frommer?

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Diversen Berichten zufolge soll die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aktuell Abmahnungen für den Film "Tribute von Panem - Mockingjay Teil 1" versenden. Auftraggeberin soll die Firma Studiocanal GmbH sein.

Es sollen die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert werden. Uns liegt noch keine Abmahnung für "Tribute von Panem" vor, sodass es sich bislang wohl eher um ein Gerücht handeln dürfte. Da der Film jedoch sehr aktuell ist, muss damit zu rechnen sein, dass dieser in nächster Zeit abgemahnt wird. Wir haben in der Vergangenheit allerdings hunderte Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bearbeitet. Dabei hat sich die Rechtsprechung in den letzten Monaten sehr zu Gunsten der Abgemahnten verändert. War es bis Anfang 2014 praktisch kaum möglich im Falle einer Klage den Zahlungsanspruch abzuwehren, gehen immer mehr Amtsgerichte dazu über, die Filesharingklagen abzuweisen. Dies wird in der Regel mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes getan, wonach keine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass der Anschlussinhaber auch der Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen. Dies soll zur Folge haben, dass der Rechteinhaber beweisen muss, wer von den verschiedenen Nutzern der konkrete Täter ist. Da dieser Nachweis in der Regel nicht gelingen kann, werden die Klagen abgewiesen - mit anderen Worten: die Abgemahnten sind nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Man sollte sich allerdings nicht zu sicher sein, wenn man den Anschluss mit mehreren Personen teilt und eine Abmahnung erhält. Einige der durch die Amtsgerichte abgewiesenen Filesharingklagen werden später in der 2. Instanz wieder aufgehoben und die Abgemahnten werden zur Zahlung verurteilt. Daher ist ganz entscheidend, wie man sich bereits außergerichtlich gegen Filesharing-Abmahnungen verteidigt. Man sollte weder den Kopf in den Sand stecken und die Abmahnung ignorieren, noch auf eigene Faust gegen die Abmahnung vorgehen. Vielmehr sollte man sich zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.  Dieser wird mit dem Abgemahnten erörtern, ob eine Zahlungsverweigerung Sinn ergibt oder ob man sich mit der Gegenseite einigen sollte. Ferner wird er Sie auch in Bezug auf die Frage beraten, ob es sinnvoll ist, eine abgeänderte -also modifizierte- Unterlassungserklärung zu formulieren oder ob man überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben sollte.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln sind u.a. auf das Urheberrecht spezialisiert. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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