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Markenüberwachung – Konkurrenten immer im Blick haben

geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
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Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
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Mit einer eingetragenen Marke bauen Sie sich ein positives Image auf. Damit nur Sie davon profitieren, sollten Sie auf Missbräuche Ihrer Konkurrenten achten. Dafür ist eine professionelle Markenüberwachung notwendig. Diese bieten wir Ihnen.

Inhalt

1. Welchen Vorteil hat eine Markenüberwachung?

Markenschutz entsteht durch Ihre Anmeldung und anschließender Eintragung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) bzw. Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EQUIPO). Die Marke ist ein Registerrecht, d.h. die Ämter prüfen nur bestimmte Voraussetzungen (absolute Schutzhindernisse):

  • Kann die Marke grundsätzlich geschützt werden?
  • Sind bei Ihrer Anmeldung alle Formalitäten erfüllt worden?
  • Ist die Marke irreführend oder täuschend?
  • Verstößt die Marke gegen  gute Sitten oder andere Vorschriften?

Sind diese erfüllt, trägt das Amt die Marke ein. Nicht geprüft wird hingegen, ob andere bereits eingetragene Marken der Neuanmeldung entgegenstehen (relative Schutzhindernisse).

Sind Sie Inhaber einer schon eingetragenen Marke, haben Sie ein älteres Recht. Dieses können Sie der Neuanmeldung entgegenhalten, wenn diese mit Ihrer Marke identisch oder ähnlich ist. Es liegt also in Ihrer Hand, dass Ihre Marke unverwechselbar bleibt und Kollisionen verhindert werden.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, die Register der Ämter kontinuierlich auf Neuanmeldungen hin zu überprüfen. So bleibt Ihre Marke einzigartig. Die Markenüberwachung bietet folgende Vorteile:

  • Sie können Ihren Markenstatus regelmäßig abfragen und so Ihre Position am Markt einschätzen. Es wird gewährleistet, dass Abnehmer bestimmte Waren- und Dienstleistungen ausschließlich Ihrer Marke zuordnen.
  • Sie können frühzeitig erkennen, ob Ihre Marke verletzt wurde und unmittelbar hiergegen vorgehen. Potentielle Schäden werden verhindert und Koexistenzen durch nachahmende Konkurrenten ausgeschlossen.
  • Sie haben Konkurrenten am gleichen Markt im Blick und können sich anderen Segmenten annähern.
  • Sie können Ihr Image schützen und aufrechterhalten. Sie verstärken damit die Unterscheidungskraft und verhindern eine Verwässerung Ihrer Marke.
  • Sie werden erinnert, zu welchem Zeitpunkt Ihr Markenschutz ausläuft und wann eine Verlängerung notwendig ist.

2. Was kann überwacht werden?

Um einen vollumfänglichen Überblick zu erhalten, können Sie selbst festlegen, welchen Umfang Ihre Markenüberwachung haben soll. Sie entscheiden, ob die Überwachung auf nationaler, internationaler oder beiden Ebenen erfolgen soll.

Wir erstellen ein Suchprofil, welches z.B. auf bestimmte Länder, Dienstleistungs- und Warengruppen oder Marktsegmente fokussiert ist. Auf diese Weise filtern wir Register der Ämter auf Neuanmeldungen, die Ihre Marke potentiell gefährden können. Bei einer Kollision oder Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke erhalten Sie umgehend Empfehlungen, wie Sie weiter vorgehen sollten. Neben dem Widerspruch innerhalb einer Dreimonatsfrist kommt insbesondere die Einleitung eines Löschungsverfahrens in Betracht (mehr hierzu unten).

Eine Marke wird nach Eintragung für 10 Jahre geschützt. Es bietet sich an, die Markenüberwachung dementsprechend lange durchzuführen, um einen lückenlosen Schutz sicherzustellen.

Markenschutz ist eines unserer Kerngebiete. Wir bieten Ihnen eine Überwachung, die Ihre Marke zuverlässig schützt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80 oder kanzlei@obladen-gaessler.de.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Markenüberwachung?

Zögern Sie nicht, rufen Sie (0221) 800 676 80 an. Wir helfen Ihnen!

3. Kann eine Markenüberwachung auch selbst durchgeführt werden?

Theoretisch können Sie die Markenüberwachung auch selbst durchführen. Dies birgt jedoch Risiken und Fehler. So erscheint eine Recherche nach einzelnen identischen Marken noch relativ einfach. Für den genaueren Blick, ob eine ähnliche Marke neu eingetragen wurde und worauf Sie achten müssen, empfiehlt sich anwaltlicher Rat.

Die Sachverhalte und maßgeblichen Wesensmerkmale sind komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine Verwechslungsgefahr und Verwässerung kann auch dort vorliegen, wo Sie dies nicht vermuten.

4. Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Als Inhaber einer Marke haben Sie ein „Monopolrecht“. Nur Sie sind zur Nutzung berechtigt und können entscheiden, wer neben Ihnen die Marke nutzen darf. Verwendet ein Dritter Ihre Marke hingegen ohne Ihre Erlaubnis zu Werbezwecken,  so spricht man von einer Markenrechtsverletzung.

Beispiel: Ein Konkurrent platziert Ihre Marke zu Werbezwecken auf seinem Produkt ohne Ihre Zustimmung oder benutzt ein ähnliches Zeichen, um Ihren Ruf auszunutzen und seinen Absatz zu steigern.

5. Was können Sie bei einer Markenrechtsverletzung tun?

DPMA und EQUIPO prüfen keine Markenrechtsverletzungen. Sie müssen daher selbst handeln. Liegt eine Verletzung vor, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, gegen den Verletzer vorzugehen:

  • Innerhalb von drei Monaten nach Eintragung einer Marke kann beim zuständigen Amt Widerspruch eingelegt werden (§ 42 MarkenG). Nach Hinweis prüft das Amt dann die potentielle Verletzung und löscht im besten Fall die „neue“ eingetragene Marke aufgrund Ihres älteren Markenrechts.  Ist die Frist abgelaufen, bleibt die Einreichung einer Löschungsklage, um die eingetragene Marke löschen zu lassen.
  • Bei einer Markenrechtsverletzung kann eine Abmahnung weiterhelfen. Hiermit wird der potentielle Verletzer auf seine verletzende Handlung hingewiesen und aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist diese zu beenden. Er sollte zusätzlich zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden, mit der er versichert, sein Verhalten auch in Zukunft zu unterlassen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine außergerichtliche Lösung. Sie sparen damit Zeit und Geld, denn Prozesse sind häufig langwierig und kostenintensiv.
  • Mittels Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch können Sie vom potentiellen Verletzer verlangen, dass dieser jegliche Handlungen unterlässt, die Ihre eingetragene  Marke verletzen. Notwendig  ist allerdings eine Erstbegehungs- bzw. Wiederholungsgefahr. Wenn eine Markenrechtsverletzung bereits vorliegt, wird eine Wiederholungsgefahr vermutet. Wurden Ihre Rechte bisher noch nicht verletzt, liegt es an Ihnen zu beweisen, dass die Gefahr einer Markenrechtsverletzung besteht.
  • Sind Ihnen durch die unberechtigte Markenverwendung Schäden entstanden, können Sie auch Schadensersatz verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Es existieren drei Optionen für die Berechnung des Schadens. Für welche Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen:
  1. Aus hypothetischer Sicht wird die Situation mit und ohne Markenrechtsverletzung betrachtet. Der Schaden liegt in der Differenz. Auf diese Weise kann auch Ersatz für entgangenen Gewinn verlangt werden.
  2. Sie können von Ihrem Konkurrenten die Herausgabe aller Einnahmen verlangen, die er durch die Markenrechtsverletzung erzielt hat.
  3. Mittels fiktiver Lizenzgebühr können Sie den Betrag fordern, den beide Parteien in Kenntnis aller Gegebenheiten vernünftigerweise vereinbart hätten.

Unsere Markenüberwachung endet nicht bei der Feststellung von Kollisionen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen erst recht zur Seite, wenn Ihre Marke beeinträchtigt wird. Lassen Sie uns gerne das sinnvollste Vorgehen besprechen. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80 oder kanzlei@obladen-gaessler.de.

Was kann ich bei Markenrechtsverletzung tun?

Sie können uns jederzeit für eine kostenlose Erstberatung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

6. Fazit

  • Die zuständigen Ämter prüfen vor Eintragung neuer Marken nicht, ob bereits ältere identische und ähnliche Marken im Register bestehen. Durch eine Markenüberwachung können Sie dies übernehmen, um potentielle Markenrechtsverletzungen zu verhindern.
  • Eine Markenüberwachung bezieht sich auf verschiedene Länder, Marktsegmente, Produkt- und Warenklassen. Wir recherchieren, ob identische oder ähnliche Marken eingetragen sind.
  • Bei einer Kollision mit Ihrer Marke haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs und einer Löschungsklage, um die Eintragung zu beseitigen.
  • Daneben können Sie bei einer Markenrechtsverletzung einen Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz haben. Außergerichtlich steht Ihnen die Abmahnung als kostengünstige Alternative zu einer Klage zur Verfügung.

Bilderquellennachweis: © nupix | PantherMedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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