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Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei CBH für Louis Vuitton

geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
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Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
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Abmahnung Louis Vuitton
Sie haben eine Abmahnung wegen Nachahmung von Louis Vuitton Produkten erhalten? Rufen Sie uns an unter (0221) 800 676 80. Wir helfen Ihnen gerne.

Abmahnung Louis Vuitton: Die Kanzlei CBH mahnt im Auftrag der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme, Paris, France unter markenrechtlichen Gesichtspunkten ab, wegen Nachahmung von Louis Vuitton Markenprodukten.

Louis Vuitton ist Inhaberin mehrerer weltbekannter Marken. Dazu gehört zum einen die Wortmarke Louis Vuitton (Registernummer 000015610)
als auch die Wort-Bildmarke mit den bekannten Initialien „LV“ (Registernummer 000015628)
und die Wort-Bildmarke mit dem ebenfalls weltbekannten Monogram-Muster „Toile Monogram“ (Monogram-Canvas-Muster) mit der Registernummer (000015602).

Eine große Vielzahl von Taschen und Accessoires genießen zudem Designschutz/Geschmacksmusterschutz. Denkbar ist auch ein Vorgehen auf Grund des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz.

Inhalt

1. Obladen Gaessler Rechtsanwälte – über 10 Jahre Erfahrung im Markenrecht

Wir helfen bundesweit, wenn Sie markenrechtliche Probleme mit Louis Vuitton haben. Egal ob Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage oder Strafverfahren: wir vertreten Sie kompetent und durchsetzungsstark. Eine telefonische Ersteinschätzung ist dabei kostenfrei. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80 oder kanzlei@obladen-gaessler.de.

2. Nachahmung Louis Vuitton-Tasche: Was kann passieren?

Grenzbeschlagnahmung

Viele Anfragen erreichen uns, weil Kunden online eine gefälschte Louis Vuitton-Tasche oder eine Geldbörse gekauft haben. Sie erhalten dann meist Post vom Hauptzollamt Frankfurt mit der Nachricht, dass der bestellte Artikel beschlagnahmt wurde. Im Rahmen dieser Grenzbeschlagnahmung wird sodann die Unterzeichnung einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware gefordert. Außerdem soll der Käufer die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und die Kosten der Beauftragung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte erstatten. Hier muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Kosten für das Tätigwerden der Kanzlei CBH Rechtsanwälte überhaupt erstattet werden muss. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Markenrechtliche Abmahnung

Insbesondere wenn Artikel, die die Markenrechte von Louis Vuitton verletzen sollen, weiterverkauft werden (ebay/Amazon/Straßenmärkte), kann man Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung werden.

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung werden zunächst Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Nach § 14 Abs. 5 des Markengesetzes kann jemand auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der ein identisches Zeichen oder ein verwechslungsgefährdendes Zeichen für identische oder ähnliche Waren benutzt. Die Unterlassungsansprüche können nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Wichtig: Eine Unterlassungserklärung, die keine Regelung über eine Vertragsstrafe enthält, erfüllt die Unterlassungsansprüche nicht.

3. Unterlassungserklärung von Louis Vuitton erhalten?

In einem solchen Fall können die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dies kann entweder durch eine einstweilige Verfügung oder durch eine Klage geschehen. Beides führt in der Regel zu erheblichen Mehrkosten, die im Vorfeld vermieden werden können. In jedem Fall sollten daher die gesetzten Fristen eingehalten werden. Häufig ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Auch diese sollte jedoch genau geprüft werden, da sie oftmals Punkte enthält, die viel weiter gefasst sind als dies erforderlich ist.

Nach Erhalt der Abmahnung sollte man daher in jedem Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten in Bezug auf das Urheberrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80 oder kanzlei@obladen-gaessler.de.

Ich habe eine Unterlassungserklärung erhalten. Wie gehe ich vor?

Zögern Sie nicht, rufen Sie an unter (0221) 800 676 80. Wir helfen Ihnen!

4. Erstattung von Abmahnkosten

Zudem werden mit einer Abmahnung in aller Regel die Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten gefordert. Diese bemessen sich anhand des Gegenstandswertes der Unterlassungsansprüche. Damit ist nicht der konkrete Umsatz oder Gewinn des Verletzersunternehmens gemeint. Vielmehr stellt sich die Frage: Was ist die verletzte Marke wert? Bei bekannten Marken wie Louis Vuitton sind Gegenstandswerte von mindestens 250.000 Euro keine Seltenheit. Hieraus ergeben sich Abmahnkosten von mindestens 3.865,00 Euro brutto (3.247,90 Euro netto). Ob diese zu erstatten sind, sollte stets ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüfen.

5. Auskunftsansprüche/Schadenersatz

Häufig werden zudem Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die Auskunftsansprüche dienen zur Vorbereitung der Schadenersatzansprüche. Im Markenrecht kann als Schadenersatz in aller Regel die Herausgabe des sog. Verletzergewinns gefordert werden. Daher kann -soweit die Abmahnung berechtigt ist- Auskunft verlangt werden über:

  • Bezugsquelle
  • Gewerbliche Abnehmer
  • Einkaufspreis
  • Verkaufspreis
  • Verkaufte Stückzahlen

Jedenfalls bei der Auskunftserteilung sollte stets ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

6. Strafverfahren wegen Markenverletzung

In bestimmten Fällen kann es zudem zu Strafverfahren wegen des Verkaufs von gefälschten Louis Vuitton-Taschen kommen. In der Regel erfährt der Betroffene dies durch einen Anhörungsbogen, den die Staatsanwaltschaft oder Polizei zuschickt oder aber bereits durch eine erfolgte Hausdurchsuchung. Es sollten gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Angaben gemacht werden. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht zu schweigen. Hiervon sollte man in jedem Fall Gebrauch machen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen und hiernach gemeinsam eine geeignete Verteidigungsstrategie zusammen mit dem Beschuldigten entwickeln.

7. Welche 5 Dinge man tun sollte, wenn man eine Abmahnung von Louis Vuitton erhalten hat?

  • Ruhe bewahren
  • Spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
  • mit einem Fachanwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
  • Mit einem Fachanwalt eine geeignete und sinnvolle Auskunfterteilung vorbereiten
  • Die geforderten Kosten gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt verhandeln

Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80 oder kanzlei@obladen-gaessler.de.

Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten. Was ist das und was soll ich jetzt tun?

Sie können uns jederzeit für eine kostenlose Erstberatung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

8. Wie sollte man reagieren, wenn man eine Klage oder einstweilige Verfügung erhalten hat?

In jedem Fall sollte man die gesetzten Fristen beachten. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Wie sollte man reagieren, wenn man Betroffener eine Hausdurchsuchung ist oder einen Anhörungsbogen oder Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat?

Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ohne Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt und ohne Akteneinsicht sollte man sich niemals zu der Sache äußern. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

9. Wie kann die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen?

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht können wir zunächst prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Wir können dann eine gemeinsame Strategie entwickeln. Hierzu kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die kein Schuldeingeständnis zählen oder aber auch die Zurückweisung der Ansprüche. Zudem fertigen wir mit Ihnen eine professionelle Auskunftserteilung an und können Schadenersatzansprüche abwehren oder reduzieren. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit. Eine telefonische Ersteinschätzung ist dabei kostenfrei.

Im Klageverfahren oder nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung sorgen wir dafür, dass der Schaden möglichst begrenzt wird. Sollten die Ansprüche unbegründet sein, werden wir natürlich die Klageabweisung, bzw. Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragen.

In einem Strafverfahren begleiten wir Sie von Anfang an. Egal ob Sie einen Anhörungsbogen eine Ladung erhalten haben oder bereits Betroffener einer Hausdurchsuchung sind: Wir helfen Ihnen gerne. Kommt es zu einer Hauptverhandlung arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit Fachanwälten für Strafrecht zusammen. Dies garantiert Ihnen kompetente Unterstützung sowohl im Strafprozessrecht als auch im Markenrecht.

Wenn Sie eine Abmahnung, eine Ladung oder eine Klage/einstweilige Verfügung erhalten haben, kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter (0221) 800 676 80 oder kanzlei@obladen-gaessler.de.

Bilderquellennachweis: © stuchin | PantherMedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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