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Marke schützen – wie und warum?

geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Marken haben oft einen hohen wirtschaftlichen Wert. Richtig eingesetzt, verbessern sie den Profit und die Reichweite eines Unternehmens. Dazu sollte Ihre Marke aber auch rechtlich geschützt sein. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie Ihre Marke schützen können.

Inhalt
Schutz der Marke
Haben Sie noch Fragen, wie Sie Ihre Marke schützen können? Rufen Sie uns an unter 0221-80067680.

1. Was ist eine Marke?

Marken sind Zeichen, durch die Ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Als Marke schutzfähig sind beispielsweise:

  • Bildmarken (z.B. grafisch gestaltete Schriftzüge)
  • Wortmarken (z.B. „Meister Propper“)
  • Klänge
  • Zahlen und Buchstaben
  • Farben oder Farbzusammenstellungen

Daneben können Sie auch Ihren Firmennamen und Ihr Firmenlogo als sog. Unternehmenskennzeichen schützen. Das hat ähnliche Folgen wie der Schutz einer Marke.

2. Warum ist Markenschutz sinnvoll?

Eine geschützte Marke verleiht dem Inhaber des Markenrechts ein sog. „Ausschließlichkeitsrecht“. Das heißt, außer Ihnen darf die Marke niemand ohne Ihre Zustimmung nutzen.

Dadurch wird Ihre Marke zum wirtschaftlichen Instrument. Sie können durch Lizenzvergaben Geld mit ihr verdienen und gegen unbefugte Nutzer vorgehen (dazu 6.).

Mit zunehmender Bekanntheit Ihrer Marke ist ein Markenschutz unerlässlich, um sich vor Nachahmern zu schützen. Im Markenrecht gilt das sog. Prioritätsprinzip. Meldet ein Nachahmer vor Ihnen die von Ihnen verwendete Marke an, kann er Ihnen verbieten, die Marke weiter zu nutzen.

Über den Schutz Ihrer Marke sollten Sie daher möglichst früh nachdenken.

3. Wie schütze ich eine Marke?

Markenschutz erhalten Sie durch Anmeldung und Eintragung der Marke in das entsprechende Register. Für das deutsche Markenregister ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig.

Hier sind juristisch präzise und klare Angaben erforderlich, um einen bestmöglichen Schutz der Marke zu gewährleisten. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Der Weg zum Markenschutz folgt in der Regel stets demselben Muster:

a) Vor der Anmeldung

Zunächst müssen Sie sich Gedanken machen, was Sie überhaupt als Marke schützen lassen wollen. Sinnvoll ist meist der Schutz des Firmennamens und des Firmenlogos. Daneben bietet sich der Schutz einzelner Produktbezeichnungen an.

Jede Anmeldung ist aber auch mit Kosten verbunden. Daher sollten Sie sich überlegen, wie umfangreich Sie Ihren Markenschutz anlegen wollen.

Nach diesen Vorüberlegungen ist zu prüfen, ob die Marken bereits in einem Markenregister eingetragen sind. Markenschutz kann nur gewährt werden, wenn keine prioritätsältere (also früher angemeldete) Marke besteht. Identische Marken werden durch das DPMA sofort abgelehnt.

Ist Ihre Marke jedoch nur ähnlich zu einer bereits angemeldeten Marke, wird sie grundsätzlich eingetragen. Allerdings wird anschließend der prioritätsältere Anmelder gegen Ihre Marke vorgehen. Er kann Sie zur Löschung auffordern und unter Umständen auch Schadensersatz geltend machen.

Dementsprechend ist eine umfangreiche und detaillierte Prüfung vor der Anmeldung besonders wichtig. Wir sind auf solche Prüfungen spezialisiert und können diese für Sie durchführen.

b) Anmeldung und Eintragung der Marke

Ist Ihre Marke frei, leiten wir die Anmeldung und Eintragung in die Wege. Auch hier sind weitere Überlegungen anzustellen:

Wie weit soll der Markenschutz reichen?

Je nachdem, wo Ihre Marke angemeldet wird, ändert sich der Schutzumfang der Marke. Sie haben mehrere Möglichkeiten.

  • Eine Anmeldung beim DPMA in München verleiht Ihrer Marke deutschlandweiten Schutz.
  • Möchten Sie Ihre Marke europaweit schützen lassen, ist eine Anmeldung der Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möglich.
  • Darüber hinaus sind weitere Anmeldungen möglich, durch die Sie internationalen Schutz auch in anderen Ländern erlangen können.

Je weiter Sie den Markenschutz fassen, desto teurer wird auch die Anmeldung. Wie umfangreich Sie Ihre Marke schützen lassen sollten, hängt vor allem von Ihrer Reichweite und Ihren Zielen ab.

Ihre Entscheidung ist hier nicht endgültig. Sie können den Schutzumfang auch zu einem späteren Zeitpunkt erweitern. Das birgt allerdings das Risiko, dass die Marke dann bereits in anderen Registern besetzt wurde.

Welcher Zeitpunkt ist der richtige?

Da Sie erst nach der Anmeldung umfassend vor Nachahmern geschützt sind, ist eine frühe Anmeldung der Marke wichtig. Sie können Ihre Marke am besten schützen, indem Sie bereits mit „Erfindung“ der Marke über deren Schutz nachdenken.

Ihnen entstehen dadurch auch keine Nachteile. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr kann die Marke beliebig oft verlängert werden. Außerdem gilt in den ersten fünf Jahren nach Eintragung der Marke eine Schonfrist. Ihre Marke ist in dieser Zeit auch dann geschützt, wenn Sie sie noch gar nicht benutzen, zum Beispiel, weil das dazugehörige Produkt noch nicht veröffentlicht wurde.

Steht die Veröffentlichung der Marke hingegen noch mehr als fünf Jahre aus, ist von einer verfrühten Anmeldung abzuraten. Andernfalls könnten Sie den Markenschutz verlieren, bevor Sie von diesem überhaupt profitieren konnten.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Umfangreiche Abwehrrechte gegen Dritte erlangen Sie erst mit Eintragung der Marke in das jeweilige Register. Damit diese Eintragung schnell erfolgen kann, ist eine wasserdichte Anmeldung unerlässlich.

Da sich die Marke stets auf eine Ware oder Dienstleistung beziehen muss, ist eine möglichst präzise und umfassende Beschreibung notwendig. Umfangreiche Angaben zu den zu schützenden Bereichen helfen dabei, den Markenschutz möglichst weit zu fassen.

Außerdem ist die Marke selbst genau in der Anmeldung zu beschreiben. Bei Firmenlogos ist beispielsweise eine Skizze oder Grafik notwendig, um den Markenschutz abzusichern.

Das DPMA darf allerdings nicht alles als Marke eintragen.

Es prüft daher vor der Eintragung sog. absolute Schutzhindernisse. Damit es hier zu keinen Hindernissen im Anmeldeverfahren kommt, prüfen wir diese Eintragungshindernisse vorab.

Schließlich ist eine Anmeldegebühr zu zahlen.

4. Ist die Marke durch die Eintragung vollumfänglich geschützt?

Hat das DPMA Ihre Marke eingetragen, ist das Schwierigste geschafft. Vollumfänglichen Schutz hat Ihre Marke dann aber noch nicht zwingend. Das DPMA prüft vor der Anmeldung nämlich nicht, ob „relative Schutzhindernisse“ bestehen.

Damit sind Rechte Dritter gemeint, also z.B. ein prioritätsälteres Markenrecht. Dieses Risiko lässt sich allerdings eingrenzen, wenn vor der Eintragung eine umfangreiche und gewissenhafte Prüfung der Marke durchgeführt wurde.

Sollten Sie eine Marke anmelden wollen, können Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

5. Wie geht es nach der Eintragung weiter?

Trotz Eintragung ist Ihre Marke nicht vor Rechtsverletzungen geschützt. Diese zu identifizieren und gegen sie vorzugehen, ist nicht Aufgabe des DPMA, sondern Ihre. Sie sollten den Markt daher regelmäßig beobachten und gezielt nach Markenverletzungen suchen.

Insbesondere Plagiate sind mit zunehmender Bekanntheit der Marke nicht ungewöhnlich und schaden dieser nachhaltig.

Wir sind darauf spezialisiert, solche Marktbeobachtungen durchzuführen. Entdecken wir eine Markenrechtsverletzung, können wir mit Ihnen gemeinsam die nötigen Schritte gegen diese einleiten.

6.   Welche Rechte stehen Ihnen bei Verletzung Ihrer Marke zu?

Verletzt jemand eine Ihrer geschützten Marken, steht Ihnen eine Vielzahl von Rechten zu:

  • Sie können die Verletzungshandlung für die Zukunft verbieten lassen und den Verletzenden zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern (Unterlassungsanspruch). Außerdem können Sie Beseitigung der Rechtsverletzung verlangen, z.B. durch Entfernen des verletzenden Produktes vom Markt.
  • Wir können für Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie können sogar den Gewinn herausverlangen, den der Verletzer durch Ihre Marke erzielt hat.
  • Außerdem stehen Ihnen Auskunftsansprüche und weitere Hilfsansprüche zu.

Wir beraten Sie, welches Vorgehen in diesem Fall am sinnvollsten ist.

7. Fazit

Marken sind Zeichen, durch die Ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmer unterschieden werden.

Schutzfähig sind Logos, Firmennamen, Produktbezeichnungen, Klänge, Farben und vieles mehr.

Nur durch Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke in ein Markenregister können Sie umfangreichen Schutz erhalten und sind so vor Nachahmern und Wettbewerbern geschützt.

Über den Schutz Ihrer Marke sollten Sie früh nachdenken.

Vor der Anmeldung ist eine umfangreiche Registerrecherche erforderlich.

Auch nach der Eintragung der Marke ist eine regelmäßige Markt- und Registerrecherche notwendig, um Markenverletzungen aufzudecken und gegen diese vorzugehen.

Gegen Verletzungen können Sie mit Hilfe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgehen. Außerdem können Sie Schadensersatz verlangen.

Bilderquellennachweis: © Alexynder | PantherMedia

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
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