Der elektronische Rechtsverkehr kommt

Es ist entschieden. Der elektronische Rechtsverkehr kommt. Für uns Anwälte bedeutet dies, dass wir ab dem 01.01.2016 gesetzlich verpflichtet werden, ein elektronisches Postfach - E-Mail - vorzuhalten, mit dem wir Schriftsätze anderer Anwälte und Gerichte empfangen und versend können.
Dies stellt sicherlich eine wesentliche Arbeitserleichterung dar und bedeuett wohl die Abkehr vom althergebrachten Faxgerät. Allerdings bedeutet dies auch ersteinmal eine wohl nicht unerhebliche Kostenbelastung, da die Entwicklung einer entsprechenden Software jede Menge Geld verschlingt. Immerhin wird nicht jeder Anwalt individuell verpflichtet, ein solches Postfach einzurichten, vielmehr wird über den deutschen Anwaltsverein ein Programm zur Verfügung gestellt, welches jedem Awalt und jeder Anwältin Zugriff auf sein/ihr individuelles Postfach gewährt. Dadurch sollten - so jedenfalls der DAV - die Kosten deutlich geringer gehalten werden. Nun, denn.
Blöd nur, dass das Gesetz der Justiz eine deutlich längere Umstellphase zugebilligt hat und darüber hinaus die Gerichte auch nicht auf die Nutzung des elektronischen Kommunikationsweges verpflichtet worden sind. dadurch dürfte der Nutzen doch erheblich eingeschränkt werden, da insbesondere ältere Generationen von richtern und Richterinnen und sonstigen Gerichtsangestellten diese moderne Form der Kommunikation eher scheuen werden.
Aber immerhin: Wir Anwälte sind mal wieder bei etwas Vorreiter. Mal schauen, ob weitere Gäule folgen werden.
