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Abmahnungen Waldorf Frommer "Flug 7500", "Für immer Single?", "Step Up: All In"

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Auch im neuen Jahr ist die Kanzlei Waldorf Frommer wieder fleißig und verschickt einige Abmahnungen an Anschlussinhaber, denen vorgeworfen wird, Filmwerke über Tauschbörsen angeboten zu haben.

Die uns vorgelegten Abmahnungen betreffen u.a. die Werke "Flug 7500 - Sie sind nicht allein", "Interstellar", "Für immer Single?" und "Step Up: All In". Zu den Rechteinhabern zählen u.a. die Tele München, Constantin FilmWarner Bros. sowie Universum Film.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Schadenersatz in Höhe von 600,00 Euro und einem Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 Euro.

Der Abmahnung liegt eine Unterlassungserklärung bei. Wir können nicht dazu raten, diese vorschnell zu unterzeichnen. Vielmehr sollte man die vorgefertigte Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die vorgefertigte durch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu ersetzen. Dabei wird die Unterlassungserklärung so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Man behält sich damit die Möglichkeit offen, sich gegen die Kostenforderung zu wehren.

Ob die geforderten Kosten in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Jedenfalls in Fällen, in denen der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt wird, kann man nicht uneingeschränkt zu einer Zahlung raten. Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht zwingend als Täter haftet, wenn mehrere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben. Dies ist etwa bei Familien oder Wohngemeinschaften der Fall. In solchen Fällen müsste der Rechteinhaber beweisen, wer der konkrete Täter ist. Da dies nur schwer gelingen kann, kann es unter Umständen ratsam sein, sich auch gegen die Kostenforderung zu verteidigen. Grundsätzlich geht man damit jedoch das Risiko einer Kostenklage ein. Hierüber sollten sich Abgemahnte im Klaren sein und sich entsprechend anwaltlich beraten lassen. Eine solche Beratung sollte in jedem Fall auch eine konkrete Prognose der Erfolgsaussichten beinhalten.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit mehreren Jahren Abgemahnte auf dem Gebiet des Urheberrechts. Unsere Mandanten kommen dabei aus ganz Deutschland. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Eine Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung bei Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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