Abmahnung der Kanzlei FAREDS für Spinnin' Records "Oliver Heldens - Gecko"

Die Hamburger Kanzlei FAREDS verschickt Abmahnungen im Auftrag der Firma Spinnin' Records BV, Steijnlaan 12, 1217 JS Hilversum in den Niederlanden.
Mit der Abmahnung wird Internetanschlussinhabern vorgeworfen, das Werk "Oliver Heldens - Gecko" über Tauschbörsen anderen Internetnutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt zu haben. Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 389,50 Euro gefordert.
Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollte man zunächst ruhig bleiben und nichts vorschnell unternehmen. Die oftmals recht kurzen Fristen verleiten den ein oder anderen dazu, den geforderten Betrag einfach an die Gegenseite zu zahlen und vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben. Man sollte die Frist natürlich im Auge behalten und auch unbedingt einhalten, allerdings sollte man sich auch von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. In vielen Fällen besteht überhaupt kein Zahlungsanspruch. Dies kann unter Umständen etwa dann der Fall sein, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen. In einem solchen Fall dürfte nicht zwingend eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der behaupteten Urheberrechtsverletzung ist. Vielmehr müsste in einem solchen Fall der Rechteinhaber beweisen, wer als konkreter Täter in Betracht kommt.
Hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung können wir in vielen Fällen dazu raten, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Dabei wird die Unterlassungserklärung so umformuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichwohl aber verhindern kann, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies wäre nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Ferner sollte geprüft werden, ob ein Musikwerk auf Samplern wie etwa Chartcontainern enthalten ist. Ist dies der Fall drohen Folgeabmahnungen für übrige Titel. Diese Folgeabmahnungen können durch die Abgabe von modifizierten Unterlassungserklärungen oftmals verhindert werden.
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten. Wir beraten deutschlandweit Abgemahnte und übernehmen die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen.
