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Abmahnung der Kanzlei NIMROD für "Construction Simulator 2015 / Bau Simulator 2015" für Astragon

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Die Kanzlei NIMROD Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Firma Astragon Software ab.

Was wird abgemahnt?

Gegenstand der Abmahnungen soll das Computerspiel "Construction Simulator 2015 / Bau Simulator 2015"sein. Bereits seit einigen Jahren werden durch die Kanzlei NIMROD bekannte Simulatoren-Spiele abgemahnt. Nun sind die aktuellen Spiele für das Jahr 2015 offensichtlich an der Reihe.

Wie soll auf die Abmahnung reagiert werden?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. In vielen Fällen bietet es sich an, eine sog. modifizierte -also abgeänderte- Unterlassungserklärung zu formulieren. Diese stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass der Rechteinhaber die Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagt. Dies wäre nämlich mit einem recht hohen Kostenrisiko verbunden.

Wurde die IP-Adresse richtig ermittelt?

Es stellt sich bei Filesharing-Abmahnungen immer die Frage, ob die IP-Adresse richtig ermittelt wurde. Oftmals haben wir Mandanten, die angeben, dass weder sie noch Familienmitglieder ein solches Computerspiel spielen, geschweige denn im Internet herunterladen würden. In solchen Fällen kann es grundsätzlich sein, dass die IP-Adresse fehlerhaft ermittelt wurde oder aber, dass ein externer Dritter sich in das Netzwerk gehackt hat.

Kann man die Kostenforderung abwehren? Lieber nicht auf eigene Faust die Abmahnkanzlei kontaktieren

Nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung sollte man zunächst innerhalb des Kreises der Mitnutzer (also Familienmitglieder, WG-Bewohner etc.) fragen, ob jemand das Werk heruntergeladen hat. Danach sollte man sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ferner raten wir nicht dazu, auf eigene Faust mit Abmahnkanzleien Kontakt aufzunehmen. Hierzu sollte man spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland seit mehreren Jahren erfolgreich. Wir bieten für Abgemahnte eine kostenlose Ersteinschätzung an. Gerne können Sie uns telefonisch erreichen. Ferner übernehmen wir die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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