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Abmahnung Monster Energy Company durch Bear & Wolf

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Die Kanzlei Bear & Wolf verschickt Abmahnungen im Auftrag der Monster Energy Company. Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen Markenrechte der Monster Energy Company verletzt zu haben. Dies soll durch den Verkauf von Werbeartikeln bei ebay erfolgt sein. Auf diesen Werbeartikeln soll das Logo der Monster Energy Company ohne Erlaubnis des Markeninhabers abgedruckt worden sein. Die Anspruchsteller sehen hierin eine Markenverletzung nach Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) Gemeinschaftsmarkenverordnung.

Hieraus sollen der Gegenseite u.a. Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche erwachsen sein. Hinsichtlich der Zahlungsansprüche werden Beträge von gut über 2.000,00 Euro gefordert. Ferner soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass dies der Fall ist, kann es sich empfehlen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber gleichzeitig, dass Unterlassungsansprüche gerichtlich verfolgt werden. Da die Gegenstands- und Streitwerte im Markenrecht regelmäßig sehr hoch sind, kann dies mit erheblichen Kosten verbunden sein, die letztlich vermeidbar sind. Ferner ist zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche bestehen, bzw. wie hoch diese letztlich sind. Wurden die abgemahnten Artikel von einem Großhändler erworben, kann zudem geprüft werden, ob man diesen in Regress nehmen kann.

Das Markenrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie. Daher sollte man eine Abmahnung keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern vielmehr spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen Empfänger von markenrechtlichen Abmahnungen zu fairen Festpreisen, die Sie vor einer Beauftragung mitgeteilt bekommen. Zudem stehen wir Ihnen gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 zur Verfügung. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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