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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer "Ritter Rost - Eisenhart und voll verbeult"

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt im Auftrag der Firma Universum Film GmbHAbmahnungen an Internetanschlussinhaber. Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film "Ritter Rost - Eisenhart und voll verbeult" über Internettauschbörsen Dritten angeboten zu haben.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Von dieser Forderung umfasst sind der Lizenzschadenersatz sowie die Rechtsverfolgungskosten.

Keine vorschnelle Reaktion

Man sollte sich keinesfalls durch die Abmahnung einschüchtern lassen und vorschnell eine Zahlung leisten. Vielmehr sollte man zunächst in Ruhe prüfen, ob der Vorwurf stimmen kann. Ferner muss geprüft werden, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch gegen den angeschriebenen Anschlussinhaber besteht.

Muss gezahlt werden?

Dies kann unter Umständen dann nicht der Fall sein, wenn zwar ein Mitnutzer wie etwa ein Familienmitglied oder ein WG-Bewohner die Urheberrechtsverletzung begangen hat, der Anschlussinhaber hiervon jedoch keine Kenntnis hatte und seinen sog. Sicherungs- und Prüfpflichten nachgekommen ist. Ferner stellt sich die Frage, ob die geforderten Kosten angemessen angesetzt sind.

Wie urteilen die Gerichte bei Filesharing?

Die Gerichte urteilen hierüber recht unterschiedlich. Es kommt maßgeblich darauf an, welches Gericht für einen zuständig ist. Da seit einiger Zeit nicht mehr der sog. fliegende Gerichtsstand gilt, müsste der Abgemahnte an seinem Wohnsitz verklagt werden. Dies hat dazu geführt, dass in Deutschland mittlerweile eine recht  unterschiedliche Rechtsprechung existiert.

Anwaltliche Beratung ist notwendig

Man sollte sich also in jedem Falle anwaltlich beraten lassen, bevor man vorgefertigte Unterlassungserklärungen vorschnell unterzeichnet und Zahlungen anweist. In vielen Fällen kann es gelingen, die Forderungen zurückzuweisen. Unter dem Strich hat sich die Rechtsprechung seit Anfang 2014 jedenfalls zu Gunsten der Abgemahnten gewandelt. Leider ist es nicht so einfach, wie manche Internetberichte suggerieren. Es ist jedoch keinesfalls mehr so, dass man gewissermaßen chancenlos einer Filesharing-Abmahnung ausgeliefert ist. Wichtig ist, dass man richtig und fristgemäß reagiert.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaesser Rechtsanwälte bieten kostenlose telefonische Ersteinschätzungen an. Ferner übernehmen wir die Vertretung bei Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Sie können uns dazu gerne telefonisch kontaktieren.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
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