Abmahnung der Kanzlei ITB für Herrn Holger Bauer
Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die die Kanzlei ITB internet technology and business law aus Leipzig für Herrn Holger Bauer ausgesprochen hat. Mit der Abmahnung werden urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Unser Mandant soll Produktbilder von einem Thermomix unerlaubter Weise und ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen in ebay-Angeboten veröffentlicht haben. Herr Bauer soll der Urheber der Produktbilder sein.
Was fordert die Kanzlei ITB internet technology and business law?
Aus der Vergangenheit ist uns bekannt, dass die Kanzlei ITB Abgemahnte vertreten hat, die Mitglied des Händlerbundes waren.
In der uns vorliegenden Abmahnung werden neben Unterlassungsansprüchen auch Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Der angesetzte Gegenstandswert beträgt 31.200 Euro. Hieraus ergeben sich zu erstattende Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.474,89 Euro brutto. Daneben wird ein Schadenersatz in Höhe von 200,00 Euro je Lichtbild gefordert.
Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte nach unserer Auffassung keinesfalls vorschnell und ungeprüft unterzeichnet werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht nämlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro vor. Diese ist unserer Meinung nach überzogen. Stattdessen sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden, die eine flexible Vertragsstrafe nach dem sog. neuen Hamburger Brauch vorsieht.
Es sollte ferner geprüft werden, ob der geltend gemachte Schadensersatz angemessen ist. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob Herr Bauer professioneller Fotograf oder lediglich ein Hobbyfotograf ist.
Kostenlose Ersteinschätzung und außergerichtliche Vertretung zu Festpreisen
In jedem Fall sollte man urheberrechtliche Abmahnungen von spezialisierten Rechtsanwälten überprüfen lassen, bevor man eigenmächtig handelt.
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit Empfänger von urheberrechtlichen Abmahnungen. Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt daher über die entsprechenden Kenntnisse und die Erfahrung, um auf eine urheberrechtliche Abmahnung sachgerecht zu reagieren.
Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 telefonisch erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen.