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Abmahnung der Kanzlei Hoesmann für Torsten Fürstenberg

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Wir bearbeiten aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die die Kanzlei Hoesmann im Auftrag des Herrn Torsten Fürstenberg verschickt hat. Herr Fürstenberg soll einen ebay-Shop unter dem Verkäufernamen haus_im_wald betreiben, in dem er Spielzeug anbietet.

Worum geht es in der Abmahnung?

In der uns vorgelegten Abmahnung rügt Herr Torsten Fürstenberg, dass unser Mandant -ebenfalls ein Verkäufer bei ebay- keinen Link auf die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission vorhalte. Diese Informationspflicht ergebe sich für Onlinehändler jedoch aus der ODR-Verordnung 524/2013 . Wenn man dieser Informationspflicht nicht nachkomme, verletze man das Wettbewerbsrecht, was Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche auslöse. So ist es nicht verwunderlich, dass die Kanzlei Hoesmann Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend macht. Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 Euro nebst Recherche- und Dokumentationskosten -insgesamt ergibt dies einen Betrag in Höhe von 1.103,40 Euro-

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann erhalten? Lassen Sie sich von uns beraten. Gerne können Sie uns unter (0221) 800 676 80 kontaktieren.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Wir vertreten die Auffassung, dass es keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn man es unterlässt, den Link auf die Streitbeilegungsplattform bereitzuhalten. Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit bereits anders entschieden. Da im Wettbewerbsrecht bei einem Internetbezug der sog. fliegende Gerichtsstand gilt, muss man sich an die Rechtsprechung dieser Gerichte halten.

Unseres Erachtens sind jedoch Recherchekosten bei dieser Art von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen nicht erstattungsfähig. Ferner stellt sich regelmäßig die Frage, ob man die Informationspflichten nach der ODR-Verordnung auf ebay überhaupt erfüllen kann.

Wie reagiert man richtig auf die Abmahnung?

Keinesfalls sollte man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar und dürfte zu weit gefasst sein. Wir raten dazu, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Hier kommt es jedoch auf viele Details an, sodass man dies ohne anwaltliche Beratung kaum bewerkstelligen kann. Ferner dürfte der angesetzte Gegenstandswert überzogen sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Abmahnung eine Kopie einer einstweiligen Verfügung beigefügt war. Dort hat das Gericht einen Streitwert von lediglich 6.666,66 Euro angesetzt.

Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu fairen Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Onlinehändlern auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns jederzeit für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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